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09.07.10
10:24 Uhr
Linke

Rede von Heinz-Werner Jezewski zu TOP 12 - Landeswahlgesetz

Presseinformation 204/10 Jannine Menger-Hamilton
Rede von Heinz-Werner Jezewski zu TOP 12 – Pressesprecherin
DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landeswahlgesetz Landtag Düsternbrooker Weg 70 Sperrfrist Redebeginn. 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Es gilt das gesprochene Wort. Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 Kiel, 09. Juli 2010 presse@linke.ltsh.de
www. linksfraktion-sh.de


Heinz-Werner Jezewski zum Landeswahlgesetz: „Zu Pflichten gehören auch Rechte – Jugendlichen das Wahlrecht erteilen.“
„Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
wir haben manchmal schon ein etwas seltsames Verhältnis zu denjenigen, um die es hier geht. Zu den Jugendlichen.
Mein Sohn dürfte sich mit 18 Jahren bei der Bundeswehr verpflichten ohne dass ich darauf Einfluss nehmen könnte. Andererseits müsste ich ihn unterhalten, wenn er keine Arbeit und kein Einkom- men hat. Wir erwarten von Jugendlichen, dass sie – wenn sie mit 16 oder 17 die Schule beendet haben – eine Ausbildung beginnen, ihre Aufgabe als Teil dieses Staates übernehmen und bei ent- sprechendem Einkommen auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlen. Aber diejenigen wählen, die ihre Steuern kassieren, das dürfen sie nicht.
Der Antrag, den die SPD-Fraktion hier eingebracht hat, ist in den Augen der LINKEN längst überfäl- lig, nicht nur aus den schon genannten Gründen.
Artikel 28 des Grundgesetzes besagt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen her- vorgegangen ist.“
Wenn wir also in unserem Wahlgesetz eine Einschränkung dieses Wahlrechtes vornehmen, so soll- ten wir sehr genau darüber nachdenken und diese Einschränkung ständig und immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen. Die Altersbeschränkung ist eine Einschränkung der Grundrechte, die wir so großzügig wie möglich regeln sollten.



Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Wenn wir uns die Statistiken anschauen, dann stellen wir fest, dass das durchschnittliche Erstwäh- leralter in den letzten Jahren angestiegen ist. Das hat ausnahmsweise einmal nichts mit der so oft beschworenen Demografie zu tun, sondern mit dem Handeln des Gesetzgebers beim Wahlrecht.
Durch die Verlängerung der Wahlzeit des Landtages von vier auf fünf Jahre ist das durchschnittliche Alter in dem junge Frauen und Männer in unserem Land zum ersten Mal wählen dürfen, signifikant und messbar angestiegen. Wir haben jetzt die Chance, diese Ungerechtigkeit wieder auszugleichen.
Über das Verfahren mag man sich streiten. Wir diskutieren seit der ersten Sitzung dieses Parlamen- tes über ein neues Landeswahlrecht. Nach den Absprachen zum Verfahren im Innen- und Rechtsau- schuss scheint festzustehen, dass wir bald nach dem anstehenden Urteil des Landesverfassungsge- richtes – vermutlich noch in diesem Jahr – ein neues Landeswahlgesetz bekommen werden.
Ich hätte mir gewünscht, dass auch dieses Thema in die bisher äußerst sachliche und fachlich sehr qualifizierte Diskussion im zuständigen Ausschuss gelandet wäre.
Aber dafür ist es ja nicht zu spät. Ich denke, wir werden uns im Ausschuss mit den hier und heute vorgetragenen Argumenten auseinandersetzen und hoffentlich im neuen Landeswahlgesetz das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren verankern.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“



Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de
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