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08.07.10
16:42 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 34: Vorhandene Regelungslücken müssen schnell geschlossen werden

Justizpolitik
Nr. 252/10 vom 08. Juli 2010
Barbara Ostmeier zu TOP 34: Vorhandene Regelungslücken müssen schnell geschlossen werden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Herr Minister Schmalfuß, ich bedanke mich zunächst einmal für Ihre Ausführungen. Sie stellen damit dar, dass Sie in engem Kontakt zu den betroffenen Ressorts stehen, um Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben für den Fall, dass es in Schleswig- Holstein auf Basis der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Entlassungen kommen muss.
Immerhin könnte sich diese Möglichkeit in Schleswig-Holstein derzeit bereits für drei und bis 2012 für vier weitere Straffällige ergeben. Die Berichterstattung verdeutlicht, dass aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes dringender Handlungsbedarf besteht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wird allerdings im Strafgesetzbuch geregelt und ist damit eine Frage der Bundesgesetzgebung. Das Bundesjustizministerium hat erste Eckpunkte zur dringend erforderlichen Reform der Sicherungsverwahrung vorgestellt. Ein erster Gesetzesentwurf soll in Kürze vorgestellt werden. Ziel ist es vorhandene Regelungslücken umfassend zu schließen. Auch wenn die Landesebene gesetzgeberisch zurzeit nicht gefordert ist, erlauben Sie mir, einige wesentliche Kernpunkte der Debatte zu verdeutlichen.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Die Unterbringung eines Straftäters mit dem Hang zu erheblichen Straftaten, die mit schweren körperlichen Schäden für die Opfer einhergehen, in der Sicherungsverwahrung, ist die wohl sicherste Maßnahme, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Insbesondere das Instrument der nachträglichen Sicherheitsverwahrung ermöglicht es, die Gefährlichkeit des Straffälligen bis zum Ende der Haftzeit auch unter neuen Gesichtspunkten zu beurteilen.
Genau aus diesem Grund stellt die Anordnung der Sicherheitsverwahrung für den Täter aber auch einen schweren Grundrechtseingriff dar. Auch Straftäter sind Träger von Grundrechten - das ist unbestritten-, und sie haben Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren. Für jeden einzelnen gilt der Grundsatz, wegen der gleichen Tat nicht mehrfach bestraft zu werden. Genügen die ersten Eckpunkte des Bundesjustizministeriums sowohl dem Anspruch, alle bestehenden Sicherheitslücken zu schließen, als auch der Verpflichtung ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen? Ist die Anordnung der Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt geeignet, alle Problemfälle zu erfassen?
Welchen Lösungsvorschlag schafft der Entwurf für die so genannten Altfälle oder diejenigen Straftäter, bei denen sich die Gefährlichkeit, die mangelnde Resozialisationsfähigkeit erst im Verlaufe des Vollzuges herausstellt? Diejenigen, die sich in unserem Land mit dem Strafvollzug befassen, wissen, dass es Fälle gibt, bei denen der Richter den Täter nicht von vornherein abschließend einschätzen kann, weil sich die Gefährlichkeit erst während der Haftzeit herausstellt. In solchen Fällen muss der Staat noch einmal eingreifen können, um die Bevölkerung wirksam und effektiv zu schützen.
Bei den vom Justizminister angesprochenen sieben einsitzenden Schwerverbrechern handelt es sich um so genannte Altfälle. Das Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter bietet den Ausführungen des Justizministers zufolge ein gutes Koordinierungskonzept, um die Sicherheit der Bevölkerung in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der derzeitigen unsicheren Rechtslage zu gewährleisten. Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist in diesem Zusammenhang auch der länderübergreifende Kontakt für den Fall, dass ein Entlassener in ein anderes Bundesland wechselt.
Die Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten einer elektronischen Überwachung im Bereich der Führungsaufsicht, ist ebenfalls ein positives Ergebnis der Justizministerkonferenz. Zum einen stellt sie eine zumindest unterstützende Maßnahme dar, um den Täter vor der Begehung von weiteren Straftaten abzuschrecken. Zum anderen bietet sie eine Entlastung im Bereich der Überwachung des Täters. Sie birgt aber die Schwäche, dass sie lediglich

Seite 2/3 zeigt, wo der Straffällige sich befindet, aber nicht, was er zu diesem Zeitpunkt tut. Dass zurzeit in der betroffenen Anstaltseinrichtung Gespräche mit den betroffenen drei Sicherungsverwahrten und deren Verteidigern geführt werden, halte ich ebenfalls für eine sinnvolle Maßnahme, um gegebenenfalls vorbereitet zu sein und Hilfestellungen geben zu können.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Landesregierung für die Sicherheit der Bevölkerung angemessene Vorbereitungen getroffen hat. Es muss jetzt aber auch auf Bundesebene die schon seit vielen Jahren geführte Debatte um die Sicherungsverwahrung zügig und rechtssicher beendet werden.



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