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08.07.10
15:59 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 28: Defizite im Verbraucherschutz müssen aufgearbeitet werden

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 08.07.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 28, Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen (Drucksache 17/684)

Andreas Beran:

Defizite im Verbraucherschutz müssen aufgearbeitet werden

Der Antrag des SSW greift eine aktuelle fachliche Diskussion aus den Bemerkungen 2010 des Landesrechnungshofes auf und leitet daraus eine vordergründig finanzpoliti- sche Forderung für das Parlament ab. Im Kern geht es darum, wer und in welcher Hö- he die Kosten für die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung gezogenen Proben bezahlen muss: weiter überwiegend das Land oder die kontrollierten Betriebe – auch wenn die Probe keine Beanstandung ergab?

Dem Bericht des Landesrechnungshofes ist aber auch ein zweiter Kritikpunkt zu ent- nehmen. Die amtlichen Kontrollen der Betriebe sind nach EU-Recht auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit durchzuführen. Hier gibt es Defizite bei vielen Ve- terinärämtern auf Kreisebene, die aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht hinge- nommen werden dürfen. Auch bei festgestellten Verstößen gegen das Lebensmittel- recht wenden einige Veterinärämter offenbar die zur Verfügung stehenden Mittel des Verwaltungszwanges nicht ausreichend an. Hier muss offensichtlich von den Kreisen nachgebessert werden, auch wenn Landesrechnungshof und Landwirtschaftsministe- rium uneinig sind, ob ausreichend und genügend qualifiziertes Personal dort zur Ver- fügung steht.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Der SSW schlägt nun als Lösung dieses Problems vor, künftig alle amtlichen Kontrol- len in der Lebensmittelüberwachung für die Betriebe vollständig gebührenpflichtig zu machen und so Kosten in Höhe von einigen Millionen Euro vom Land fernzuhalten. Aus dem Bericht des Landeslabors 2008 geht hervor, dass z. B. von den ca. 6.000 von den Kreisen eingesandten Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosme- tika und Fleischprodukten, die mikrobiologisch untersucht worden sind, 15 % nicht den Vorschriften entsprachen. Die Kosten für die beanstandeten Proben wurden von den Betrieben bezahlt, der Rest wird vom Land getragen und soll nach Willen des SSW künftig von den im Einklang mit dem Lebensmittelrecht produzierenden Betrieben ge- tragen werden. Ich habe Zweifel, ob dies der richtige Weg ist. Schleswig-Holstein sollte hier nicht zu schnell einen Sonderweg in Deutschland einschlagen.

Der Verbraucherschutz ist eine staatliche Aufgabe, zu der auch die Lebensmittel- überwachung gehört. Hier stehen wir offen Verbesserungsvorschlägen gegenüber, um die Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen und wirtschaftlich vertretbar zu schützen, dies gilt vor allem für verbesserte Betriebskontrollen durch die Kreisbehör- den. Ob auch die Kosten für nicht beanstandete Proben von den Betrieben getragen werden müssen, sollte aber intensiv auch mit allen Beteiligten im Ausschuss diskutiert werden. Vom Grundsatz geht der SSW-Antrag in die richtige Richtung: Stärkung des Verbraucherschutzes.

Angesichts der Tatenlosigkeit vor allem der CDU und FDP auf Bundesebene gera- ten Verbraucherinteressen und Verbraucherschutz in den Hintergrund. Mängel beim Verbraucherschutz im Verbraucherinformationsgesetz werden stillschweigend hinge- nommen. Von den Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend gewünschte Ampel- oder Smiley-Kennzeichnungen werden blockiert. Dies wurde im Verbraucheraus- schuss des Deutschen Bundestages gestern klar: Kein einziger Verbrauchervertreter wurde von CDU/CSU und FDP zur Anhörung über das Verbraucherinformationsge- -3-



setz eingeladen - dies hätte ja auch der Durchsetzung der von CDU und FDP vertrete- nen Lobbyinteressen geschadet.

Wir werden als SPD nach der Sommerpause diese Themen ins Plenum einbringen und uns dafür einsetzen, dass im Verbraucherinformationsgesetz ein Informationsan- spruch gegenüber Unternehmen festgeschrieben wird, der insbesondere Transparenz hinsichtlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle schafft und Zugang zu Informationen eröffnet, die eine Prüfung besonders ausgelobter Eigenschaften oder besonderer Werbeaussagen ermöglicht.