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08.07.10
15:56 Uhr
CDU

Heiner Rickers zu TOP 28: Keinen Schnellschuss bei der Lebensmittelüberwachung

Agrarpolitik
Nr. 251/10 vom 08. Juli 2010
Heiner Rickers zu TOP 28: Keinen Schnellschuss bei der Lebensmittelüberwachung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
In Ihrem Antrag „Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen“ fordert der SSW aufgrund einer Stellungnahme des Landesrechnungshofes das verantwortliche Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf, die Lebensmittelüberwachung zu intensivieren und für diese Leistungen kostendeckende Gebühren und Auslagen zu erheben.
Dazu muss man wissen, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung als gesetzliche Grundlage EU-Verordnungen und das bundeseinheitliche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch hat.
Das Landwirtschaftsministerium hat daraufhin 2008 ein einheitliches risikoorientiertes Beurteilungssystem geschaffen, das bei der Durchführung der Kontrollen im Lebensmittelbereich den verantwortlichen Kreisveterinärämtern zur Verfügung steht. Danach können die Veterinärämter die Kontrollhäufigkeit der Betriebe risikoorientiert planen.
Über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ des Bundes werden fachliche Kriterien vorgegeben, anhand derer das Risiko eines
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Betriebes im Lebensmittelbereich bewertet wird. Eine Kontrollhäufigkeit ist darin nicht zwingend festgesetzt, sondern obliegt dieser Risikobewertung.
Das erscheint uns auch durch die bisher gemachten Erfahrungen völlig ausreichend zu sein; ein Lebensmittelskandal ist uns glücklicherweise in den letzten Jahren erspart geblieben!
Ein starres Kontrollsystem, wie vom SSW gefordert, würde zu wesentlich mehr Aufwand führen, der umgesetzt über die Kreisveterinärämter mit den heutigen Personalausstattungen nicht abgedeckt werden könnte. Aufstockung bei Personal im Landesdienst bei gerade verabschiedeter Schuldenbremse – das scheint uns momentan nicht der richtige Weg zu sein!
Also, Herr Harms, bliebe nur ein Abfedern für den Landeshaushalt über Gebühren, die bisher nicht erhoben werden. Da erhebt sich die Frage, wer mit welchen Gebühren in der Lebensmittelerzeugung zusätzlich belastet werden soll:
Die landwirtschaftliche Urproduktion, die über die täglichen Standardkontrollen bei Milch- und Fleischerzeugung mit ihren Verarbeitungsbetrieben laufend überwacht werden und die dazu über Fachrecht und Qualitätsprogramme in allen Bereichen ständig entweder nach einem statistischen Standardverfahren oder nach Risikoanalyse unter Beobachtung der zuständigen öffentlichen Stellen stehen?
oder die Lebensmittelverarbeitung, der Lebensmitteleinzelhandel, egal ob als Direktvermarkter auf dem Wochenmarkt oder als Großküche wie hier die Landtagskantine oder als Großschlachterei in Husum oder Bäckereikonzern wie Harry-Brot?
In Schleswig-Holstein wären wir das erste Bundesland, das grundsätzlich Gebühren im Bereich der Lebensmittelkontrolle erheben würde. Ist damit nicht auch die Gefahr einer weiteren Wettbewerbsverzerrung zu befürchten, die besonders expansionswillige Unternehmen in den eben genannten Bereichen in andere Bundesländer treibt, in denen es Förderungen in unterschiedlichen Bereichen gibt, die wir aufgrund unserer Haushaltslage nicht leisten können?
Mehr Gebühren und damit verbundene Bürokratie macht unseren Standort nicht attraktiver!
Sichere Lebensmittel in Erzeugung, Verarbeitung und Handel bleiben dabei für uns oberste Priorität! Wir sollten uns dabei nicht davon leiten lassen, mehr Einnahmen realisieren zu können und vorschnell in eine Richtung

Seite 2/3 entscheiden, sondern uns im federführenden Umwelt- und Agrar- Ausschuss damit auseinandersetzen. Was nach unserer Auffassung falsch wäre, ist ein Schnellschuss wie er im SSW-Antrag formuliert ist. Bevor wir in Sachen Lebensmittelüberwachung Entscheidungen treffen, benötigen wir erst entsprechende Fakten. Dazu dient unser Antrag.



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