Hans Müller zu TOP 13: SSW erteilt der Regierung Nachhilfe
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 08.07.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 13, Bibliotheksgesetz (Drucksache 17/683)Hans Müller:SSW erteilt der Regierung NachhilfeDie Enquête-Kommission des Bundestages hatte den Ländern bereits 2007 empfoh- len, die Aufgaben und die Finanzierung öffentlicher Bibliotheken in eigenen Gesetzen als Pflichtaufgabe zu regeln; alternativ dazu empfahl sie länderübergreifende Staats- verträge.Der SSW hat jetzt dankenswerter Weise einen entsprechenden Gesetzentwurf einge- bracht und leistet die leider erforderliche Amtshilfe für die Regierung. Denn die Vor- gängerregierung mit dem damals für die Kultur verantwortlichen Ministerpräsidenten hatte bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage Kultur im Herbst 2008 ein ent- sprechendes Gesetz in Aussicht gestellt. Danach passierte nichts mehr.Dem SSW sind wir dankbar für seine Gesetzesinitiative. Denn die Debatte findet in ei- ner Zeit statt, in der die Kürzungen im Kulturbereich unter dem Mantel der Haushalts- konsolidierung viele Einrichtungen in heftige Unruhe versetzen.Der Gesetzentwurf soll die Büchereien von einer freiwilligen zu einer Pflichtaufga- be machen. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass bisher nur Thüringen und vor wenigen Tagen Sachsen-Anhalt den Weg zu eigenen Bibliotheksgesetzen gegangen sind. DasHerausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Thüringer Gesetz wurde von Anfang an kritisiert, weil es die zentrale Forderung der Enquête-Kommission gerade nicht erfüllte, den Unterhalt von Bibliotheken als Pflicht- aufgabe festzuschreiben; für Sachsen-Anhalt gilt dasselbe. Die Finanzierung wird in diesem kurzen Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich abgegolten. Der tat- sächliche Regelungsgehalt, der über Begriffsbestimmungen hinausgeht, ist bei diesen Gesetzen recht gering.Das ist zuwenig. Der Entwurf des SSW geht weiter, indem er auf Art. 9 Abs. 3 der Landesverfassung verweist, wonach die Förderung des Büchereiwesens Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände ist. Damit werde keine Konnexi- tät zu Lasten des Landes ausgelöst, wie die Antragsteller insgesamt nicht von er- heblichen Mehrkosten ausgehen.In der Antwort auf die Große Anfrage Kultur wurde mitgeteilt, dass die Ausleihzahlen der öffentlichen Bibliotheken ständig steigen und sich zwischen 1997 und 2007 von 9,2 auf 15,2 Mio. € erhöht haben. Das lässt natürlich nicht ohne weiteres einen Rück- schluss darauf zu, wie sich die Zahl der regelmäßigen BenutzerInnen von Büchereien entwickelt haben.Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stehen den Gemeinden, die Mitglieder des Büchereivereins sind, zurzeit jährlich etwa 7,3 Mio. € aus dem Kommunalen Fi- nanzausgleich zur Verfügung. Darüber hinaus erhält die Eutiner Landesbibliothek ei- nen Zuschuss von 116.000 €, und die Landesbibliothek bekommt 1.110.000 €, also insgesamt ca. 8,5 Mio. €.Vor einem endgültigen Beschluss des Landtages über diesen Gesetzentwurf werden wir natürlich eine sehr eingehende Anhörung dazu durchführen. Dabei steht für meine Fraktion im Mittelpunkt: ⎯ Das Gesetz darf keine Konnexität zu Lasten des Landes auslösen. -3-⎯ Im Umkehrschluss darf es keine wesentlichen zusätzlichen Kosten für die Trä- ger von Bibliotheken bewirken.⎯ Den Umfang der Ablieferungspflicht für Pflichtexemplare sehen wir kritisch. Auch wenn Ihr Gesetzentwurf die Ablieferung nicht den Autoren, sondern den Verlagen auferlegt (was durch Autorenverträge leicht zu umgehen ist), ist dies bei der Kleinteiligkeit vieler Verlage und der hohen Kosten besonders wissen- schaftlicher Monographien eine schwere wirtschaftliche Belastung.⎯ Zur Verpflichtung aller Kommunen, Mitglied des Büchereivereins zu werden, müssen wir uns mit nachvollziehbaren Einwendungen speziell der Lübecker Stadtbibliothek auseinandersetzen.Für mich liegt es nahe, auch hier eine Doppelstruktur in Frage zu stellen. Wir sprechen uns dafür aus, über eine Zusammenlegung der Universitätsbibliothek der CAU und der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek zu reden. Die Zusammenführung zu ei- ner gemeinsamen Staatsbibliothek nach Hamburger Vorbild wäre aus unserer Sicht nicht nur kostensparend, sondern auch benutzerfreundlicher.Wir begrüßen also die Initiative des SSW, auch wenn ich zum heutigen Zeitpunkt für meine Fraktion noch nicht ankündigen kann, ob wir diesem Gesetzentwurf unsere Zu- stimmung erteilen können. Wir haben eine Reihe von Fragen, die wir hoffentlich bei der Anhörung im Bildungsausschuss klären werden. Ich bitte daher um Überweisung.