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08.07.10
11:25 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Wir setzen ein Zeichen zum Sparen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 257/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 8. Juli 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Abgeordnetengesetz
Wolfgang Kubicki: Wir setzen ein Zeichen zum Sparen
In seiner Rede zu TOP 5, 11, 22 + 40 (Abgeordnetengesetz etc.) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zum Abgeordnetengesetz geben wir heute ein erstes Zeichen. Wir geben ein Zeichen, dass wir gleichzeitig zum Zeitpunkt, wo wir Eltern in Schleswig-Holstein durch die Rücknahme des beitragsfreien Kindergartenjahres zusätzlich belasten, auch bei den Bezügen der Gutverdiener unter den Landtagsabgeordneten einen Sparbeitrag erheben.
Wir kürzen die Funktionszulagen einiger Abgeordneter um zehn Prozent. Wir tun dies nicht, weil wir meinen, dass diejenigen, die Anspruch auf diese Zulage haben, nicht die derzeitige Höhe an zusätzlichen Diäten verdient hätten. Wir tun dies, um die Bereitschaft auch des Landtages zu signalisieren, in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten einen symbolischen Beitrag zu leisten.
Weitere Schritte hat die Koalition verabredet, wie man in den Beschlüssen der Haushaltstrukturkommission sehen kann, wie beispielsweise die Kürzung der Fraktionszuschüsse um zehn Prozent ab 2011 und eine Änderung der Altersversorgung.
Wir sparen also in einem Maße, welches die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Betriebes aufrecht erhält und zugleich nicht das Signal nach außen sendet, Abgeordnete würden zuviel Geld für ihre Tätigkeit erhalten.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Dem ist nämlich nicht so. Selbstverständlich erwarten auch die Koalitionsfraktionen bereits ein Signal der Landesregierung im Rahmen der Vorlage des Haushaltsgesetzes.
Wir erwarten, dass dort bereits Maßnahmen hinsichtlich der Besoldungsänderung und Ruhegehaltsanspruchsänderung im Bereich der Landesregierung – Stichwort Ministerversorgung, Staatssekretärsbesoldung etc. – verankert sind. Aber machen wir uns nichts vor.
Die Senkungen der Besoldung – beispielsweise von B 10 auf B 9 bei Staatssekretären – wird erst für künftige Staatssekretäre verbindlich gelten. Es wäre rechtstaatlich überhaupt nicht zulässig eine Besoldungsstufe zu kürzen, wenn eine entsprechende Eingruppierung bereits gewährt worden ist.
Das gleiche Problem haben wir beispielsweise mit den stellvertretenden Staatssekretären, die von Vorgängerregierungen mit B 7 statt künftig B 5 eingestuft worden sind.
Daher ist zwar die Besoldungsanpassung ein wichtiges Signal, die Wirkung träte allerdings erst später ein. Eile, entsprechende Beschlüsse bereits vor dem Haushalt zu fassen, besteht daher überhaupt nicht, auch wenn das so manche in der Opposition nicht zu verstehen scheinen.
Ich wende mich hier konkret an die geschätzten Kolleginnen und Kollegen des SSW.
Die von Ihnen in Ihrem Antrag – Drucksache 653 – aufgestellten Forderungen sind teilweise bereits in Gesetzesform umgesetzt.
So haben wir im Mai das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen wo ja bereits Vorkehrungen dafür getroffen wurden, dass künftig keine Eingruppierung von stellvertretenden Staatssekretären in B 7 mehr erfolgt und stattdessen eine Zulage für die Zeit der tatsächlich wahrgenommenen Stellvertretung gewährt wird, die nicht ruhegehaltsfähig ist.
Die anderen Maßnahmen hinsichtlich der künftigen Besoldung von Staatssekretären und des Präsidenten des Landesrechnungshofes sind als Vorschlag der Haushaltsstrukturkommission bereits vom Kabinett und den Regierungsfraktionen beschlossen worden.
Die Umsetzungsschritte werden erfolgen. Wir begrüßen, dass der SSW diese Vorschläge mittragen wird.
Wir sind dennoch bereit, über die weiteren Vorschläge der Opposition im Bereich des Parlaments oder der Landesregierung zu reden. Das haben ja nicht zuletzt unsere Innen- und Rechtspolitiker aus den Koalitionsfraktionen deutlich signalisiert.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Wir sind aber nicht bereit, in einen generellen Basar des „wer bietet weniger“ einzusteigen. Das muss dann schon System haben und begründet sein.
Daher sind einige Ihrer Vorschläge, die Sie hier heute vorgelegt haben, aus unserer Sicht auch nicht gangbar. Sie erscheinen willkürlich und nur durch das politische Ziel motiviert, im „Wettbewerb des Weniger“ in der Öffentlichkeit opportunistisch zu punkten.
Ich komme zu einigen einzelnen Punkten, die weiteren werden wir ja noch in den Ausschussberatungen aufarbeiten.
1. Absenkung der Abgeordnetendiäten – Vorschlag der Linken.
Wir haben lange hier im Hause über die angemessene Höhe der Abgeordnetendiäten diskutiert und ich werde diese Diskussion jetzt nicht wiederholen. Im Archiv der Landtagsverwaltung ist dies auch für neue Fraktionen alles nachzulesen. Wenn denn die Fraktion der Linke die Vorgänge nachrecherchiert, wird sie feststellen, dass ihr Vorschlag für eine willkürliche Kürzung der Grunddiäten nicht gerechtfertigt ist.
2. Änderung der Fahrkostenerstattung bei Abgeordnetenterminen – Vorschlag der Grünen:
Die Grünen wollen die Kilometerpauschale von 30 auf 20 Cent pro gefahrenen Kilometer kürzen. Die jetzt im Abgeordnetengesetz vorhandene Entschädigung von 30 Cent lehnt sich an, an das Bundesreisekostengesetz. Dort gibt es für Fahrten, an denen ein erhebliches dienstliches Interesse besteht, 30 Cent.
Dass Fahrten von Abgeordneten zu Terminen in den Wahlkreis oder zu Sitzungen des Landtages sowie im Auftrag des Landtagspräsidenten ein besonderes dienstliches Interesse darstellen, muss ich wohl nicht weiter erläutern. Uns erscheint daher der Vorschlag der Grünen, wie er vorliegt, nicht gerechtfertigt. Ähnliches ließe sich zu den weiteren Vorschlägen der Grünen bei den Fahrkostenerstattungen sagen.
Ein diskutabler Beitrag ist hingegen, Ausschussreisen in Gänze für eine Zeit auszusetzen. Dann fallen diese Kosten erst gar nicht an.
3. Künftig die Anzahl der Staatssekretärinnen und –sekretäre auf eines pro Haus reduzieren – Vorschlag der SPD
Kann man grundsätzlich diskutieren. Aber, dass dieser Vorschlag nun ausgerechnet aus der Feder der SPD stammt, die beispielsweise in der rot-grünen Regierung mit dem Finanzstaatsekretär Döring und dem Energiestaatssekretär Voigt zwei Staatssekretäre im Finanzministerium untergebracht hat, wirkt schon etwas scheinheilig.
Ähnliches gilt im Übrigen für die Diskussion um Abgeordnete, die gleichzeitig Beauftragte der Landesregierung sind.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Wir sind ja bei Sparvorschlägen: Kostengünstigere Beauftragte der Landesregierung gibt es nicht. Wenn also die Grünen immer wieder die Forderung um Abschaffung von Beauftragten eröffnen, dann müssen sie diese in Gänze angehen.
Dann müssen Sie auch über den Landesnaturschutzbeauftragten, den Flüchtlingsbeauftragten und die Bürgerbeauftragte reden. Wir wollen dies nicht, aber Ihre Rosinenpickerei lassen wir auch nicht zu.
Worüber man aus Sicht meiner Fraktion reden kann, ist der Vorschlag der Grünen bei Abgeordneten, die zugleich Minister sind, eine höhere Verrechnung der Abgeordnetendiäten mit den Ministerbezügen vorzunehmen.
Das müssen wir aber auch noch mit unserem Koalitionspartner eingehender diskutieren. Hier gibt es auch andere Vorschläge, die man überdenken kann.
Ein Lob muss ich aber zumindest an die Oppositionsfraktionen von Grünen und SSW loswerden. Die machen wenigstens in Form von konkreten Änderungsanträgen und Gesetzesinitiativen Vorschläge an das Parlament.
Die Sozialdemokraten hingegen bringen es gerade mal auf einen Resolutionsantrag. Das ist schon ärmlich.
Es unterstreicht aber den Eindruck ihrer Pressekonferenz mit diversen ungedeckten Schecks und sonstigen Luftblasen zur Konsolidierung des Haushaltes.
Die SPD hat ja auch dort großspurig erklärt, sie wäre wieder bereit zu regieren. Das nehmen wir Ihnen auch ab. Das Problem der Sozialdemokraten ist nur, sie sind dazu derzeit schlicht nicht fähig.
Ich habe es bereits in der Juni-Tagung gesagt, aber ich wiederhole es gerne heute noch einmal.
Der beste Ansatzpunkt beim Landtag zu sparen ist eine Änderung des Wahlrechts, die zu einer echten Reduzierung der Abgeordnetenanzahl führt. Die Koalition hat hierzu Vereinbarungen getroffen. Wir werden diese einhalten.
Ich warne aber davor, wie einige hier vorliegende Anträge suggerieren, so zu tun, als wären die Abgeordneten des Landtages ihr Geld nicht wert. Dagegen verwehre ich mich.
Das habe ich bereits in der Opposition getan.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/