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07.07.10
10:43 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Auch große Kommunen müssen Enthaltsamkeit üben

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 247/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 7. Juli 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Kommunen
Günther Hildebrand: Auch große Kommunen müssen Enthaltsamkeit üben
In seiner Rede zu TOP 48 (Finanzielle Situation der Kommunen) sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Jetzt liegt er also vor – der Bericht der Landesregierung zur Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Kommunen, der von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD gefordert wurde. Vielen Dank an das Innenministerium, auch vielen Dank an die Kommunalaufsichten der Kreise für die Zusammenstellung der Daten.
Die Antragsteller haben sich sicherlich etwas dabei gedacht, indem sie eine genaue Aufschlüsselung der Daten nach verschiedenen Kriterien wie freie Finanzspielräume, Fehlbetragszuweisungen, Einnahmen und Schulden, das Ganze aufgeteilt nach bestimmten verschiedenen Kommunalgruppen, gefordert hatten, nämlich ob Veränderungen bei den Finanzzuweisungen innerhalb der kommunalen Familie, z. B. beim Finanzausgleich vorgenommen werden sollten, oder ob sich aus den Zahlen eine Gebietsreform begründen ließe. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Zusammengefasst sieht das Ergebnis auf den ersten Blick so aus:
Je kleiner die Gemeinde, desto besser ist es um die Finanzen gestellt.
Je größer die Kommune, desto schlechter ist die finanzielle Situation.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Bei den Gemeinden bis 1.000 Einwohnern ist die Summe der positiven freien Finanzspielräume in den einzelnen Kreisen stets höher als die der negativen. In den dann folgenden Kommunalgruppen mischt sich das Ergebnis und ab den Kommunen über 10.000 Einwohner überwiegen dann die negativen Finanzspielräume bis hin zu den kreisfreien Städten, die unisono ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können und beträchtliche Fehlbeträge ausweisen
Ich warne aber davor, aus diesen Zahlen zu schnelle Schlüsse zu ziehen. Uns ist beispielsweise nicht bekannt, wie es bei kleineren Gemeinden zum Teil zu erheblichen Überschüssen kommt. Das müsste, - um die Situation genau beurteilen zu können - , jeweils genau recherchiert werden. Nachfragen von mir haben u.a. ergeben, dass bei doppischer Haushaltsführung Erträge aus Grundstücksverkäufen in das Ergebnis einfließen, während es bei der Kameralistik im Vermögenshaushalt gebucht wird und folglich nicht beim freien Finanzspielraum berücksichtigt wird.
Andererseits haben die Antragsteller nicht nach den Rücklagenbeständen gefragt. So kann es sein, dass Kommunen Kredite in Anspruch genommen haben, die logischerweise in dem Bericht als Schulden ausgewiesen werden, auf der anderen Seite aber Rücklagen vorhanden sind, die weit über die Kredite hinausgehen. Aussagekräftiger wäre also in diesem Fall das Delta aus Rücklagen und Krediten. Auch wäre es interessant zu erfahren, wie hoch die Zinsbelastung im jeweiligen Haushaltsjahr ist. Aber das wurde, wie bereits gesagt, ja auch nicht gefordert.
Sicherlich müssen wir feststellen, dass größere Kommunen zusätzliche Aufgaben zu übernehmen haben, die nicht in jedem Fall durch Zentralitätsmittel aus dem Finanzausgleich ausgeglichen werden, zum Beispiel in der Infrastruktur. Genauso richtig ist aber sicherlich die Feststellung, dass in kleineren Gemeinden eine andere Ausgabenpolitik betrieben wird. Es wird häufig nur das ausgegeben, was vorher eingenommen wurde. Und wenn eine größere Investition ansteht, werden die erforderlichen Mittel vorher angespart und dann erst gebaut. Es ist ein einfaches und wirksames Mittel, um die Gemeindefinanzen gesund zu erhalten. Die Kontrolle der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter findet in den Dörfern nämlich durch die Nachbarn statt, bei denen man sich für die finanzielle Situation ihres Dorfes rechtfertigen muss. In großen Gemeinden, Städten und Kreisen ist eben doch alles wesentlich anonymer.
Meines Erachtens ist es nicht ohne weiteres zu rechtfertigen, aus den vorgelegten Zahlen wesentliche Änderungen bei den Finanzzuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse vorzunehmen.
Der Bericht geht in den Vorbemerkungen auch auf die doppische Haushaltsführung ein. Ich glaube, wir alle unterstützen ihre Einführung. Drei Gründe: Durch sie wird das Vermögen der Kommune durch die Eröffnungsbilanz zum aktuellen Wert erfasst.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Der jährliche Werteverlust wird in Form der Abschreibung erfasst und muss - und das ist sicherlich für viele Kommunen ein Problem - erwirtschaftet werden.
Und Erträge und Aufwendungen werden verursachungs- und periodengerecht zugeordnet.
Dadurch erhalten die Kommunen eine realistische und transparente Darstellung ihrer Vermögens- und Finanzsituation.
Wir müssen aber dabei berücksichtigen, dass die Doppik einen erhöhten Aufwand verursacht. Sowohl bei den laufenden Buchungen, als auch bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Im laufenden Betrieb müssen jetzt auch die Abschreibungen und ihre Verteilung exakt berücksichtigt und die Beträge entsprechend abgegrenzt und zugeordnet werden.
Ein wesentlicher Mehraufwand, wenn auch einmalig, ist das Erstellen der Eröffnungsbilanz. Hier kann das Innenministerium als Kommunalaufsicht die jetzige Praxis vereinfachen.
Zurzeit müssen zur Wertermittlung, z. B. bei Gebäuden, sämtliche Herstellungskosten anhand der Rechnungen ermittelt werden, auch wenn sie schon vor Jahrzehnten entstanden sind. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die erhaltenen Zuschüsse.
Bei Grundstücken müssen alle Flurstücke einzeln erfasst und bewertet werden - egal, ob es sich um Gewässer, Straßen und Wege, Spiel- oder Sportplätze, Grünanlagen oder bebaute Grundstücke handelt. Das ist natürlich nicht mit dem Stammpersonal der Verwaltungen zu leisten und erfordert zusätzliche Stellen, oder die Erstellung muss an externe Büros vergeben werden und verursacht so erhebliche Kosten.
In Niedersachsen z. B. können in diesen Bereichen vielfach Schätzungen vorgenommen werden, die im Prinzip zu ähnlichen Ergebnissen kommen aber wesentlich weniger Aufwand erzeugen. Das ist auch durchaus zu akzeptieren, da die daraus resultierenden Abschreibungen nicht wie in der Wirtschaft steuerliche Auswirkungen haben, sondern ‚nur’ zur Transparenz der Finanzsituation der jeweiligen Kommune beitragen sollen.
Ich bitte hier also die Landesregierung um Überprüfung der entsprechenden Vorschriften mit dem Ziel, den erforderlichen Aufwand bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zu reduzieren. Wenn ich bedenke, dass der Großteil der Gemeinden und Städte noch keine doppische Haushaltsführung anwendet, kann hier für die betroffenen Gemeinden ihre Einführung wesentlich erleichtert werden.
Bei den Kreisen sind immerhin Segeberg, Steinburg und Stormarn in der Lage, einen Überschuss zu erwirtschaften. Hier kann ich nur gratulieren, denn häufig müssen die Gemeinden und Städte im kreisangehörigen Bereich mit z. T. sehr hohen Kreisumlagen und zusätzlichen Kreisumlagen die Finanzierung der Kreise sichern, ohne sich dagegen Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 wehren zu können. Immerhin acht Kreise erhalten Fehlbetragszuweisungen.
Die Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern gehen im Moment zurück. Der Höchststand war 2008 erreicht. Wie genau die weitere Entwicklung verläuft, bleibt abzuwarten. Zur Verbesserung der Finanzsituation kann nur ein nachhaltiger Wirtschaftsaufschwung beitragen und natürlich eine Reduzierung der wahrzunehmenden Aufgaben. Aber diesen Sachverhalt diskutieren wir schon seit vielen Jahren, ohne etwas erreicht zu haben. In diesem Bereich müssen wir endlich Erfolge erzielen.
Anfangs habe ich gesagt, dass der Bericht nicht alle Dinge richtig ausleuchtet und somit kein eindeutiges Bild der Kommunen widerspiegelt. Bei den Zahlen einer Kommune muss der Bericht aber falsch sein. Beim Durchblättern bin ich auch auf die Stadt Lübeck gestoßen. Die Zahlen können nicht richtig sein.
Der Jahresfehlbetrag für 2009 soll € 176.218.000 betragen, - nur für das Jahr 2009, ich wiederhole es. Und das bei einem Schuldenstand von € 446 Millionen. Für mich unfassbar. Dann habe ich gelesen, dass die Bürgerschaft im Haushalt für das Jahr 2010 unter anderem € 60.000 für die kostenlose Verteilung von Kondomen bereitstellen wollte, in einer Haushaltssituation, in der eigentlich Enthaltsamkeit angesagt ist.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/