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28.06.10
14:46 Uhr
Linke

Ranka Prante zur Verlängerung der Ölförderungskonzession: "Ölbohrung im Weltkulturerbe Wattenmeer ist absurd."

Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin Presseinformation DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 189/10 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Kiel, 28. Juni 2010 Mobil: 0160 / 90 55 65 09
presse@linke.ltsh.de
www. linksfraktion-sh.de

Ranka Prante zur Verlängerung der Ölförderungskonzession: „Ölbohrung im Weltkulturerbe Wattenmeer ist absurd.“
Kiel. Die Fraktion DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist empört über die Verlängerung der Ölförderkonzession für die Bohrinsel Mittelplatte im Weltnaturerbe Wattenmeer. Hintergrund sind Medienberichte, nach denen die Konzession der Bohrinsel Mittelplate zur Ölförderung durch das zuständige Landesbauamt in Niedersachsen bis Ende 2041 verlängert worden ist.
„Nicht nur die Verlängerung der Ölförderkonzession ist besorgniserregend, mich erschreckt ebenso die Art und Weise, wie diese Genehmigungsverlängerung klammheimlich schon vor Monaten gefal- len, aber der Bevölkerung nicht bekannt gegeben worden ist. Die Bohrinsel ist eine große Bedro- hung für das Wattenmeer. Mit der Verlängerung der Konzession werden kurzfristigen wirtschaftli- che Interessen vor den Erhalt und den Schutz unserer Umwelt gestellt“, sagte Ranka Prante, um- weltpolitische Sprecherin. „DIE LINKE hat schon im Mai die Ergänzung des Bundesbergrechts um die Bestimmungen der FFH-Richtlinie gefordert, damit das Wattenmeer ausreichend geschützt werden kann. Obwohl sie sich mitten im Weltnaturerbe befindet, ist die Fläche um Mittelplate vom Natur- erbe ausgenommen. Mitten in dieser sensiblen Umgebung Öl zu fördern, ist absurd. Wozu das füh- ren kann, sehen wir momentan am Golf von Mexiko.“
Die Plattform Mittelplate liegt in Dithmarschen auf einer Sandbank inmitten des Nationalparks und Weltnaturerbes Wattenmeer. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union, deren Ziel es u.a. ist, mithilfe ausgewiesener Schutzgebiete wildlebende Pflanzen- und Tie- rarten und deren Lebensräume zu schützen.



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