Hans Müller zu TOP 24: Weiterbildung als vierte Säule des Bildungsbereichs absichern
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 17.06.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 24: Weiterbildungsgesetz (Drucksache 17/594)Hans Müller:Weiterbildung als vierte Säule des Bildungsbereichs absichernIn Zeiten wie diesen, in denen einerseits Klage erhoben wird, dass unser Schulsystem zu wenig gut ausgebildete Schüler hervorbringt, in denen darüber hinaus die Auszubil- denden auszugehen scheinen, in denen, wie es heißt, jeder Kopf mit vielen Kenntnis- sen und Fähigkeiten gefüllt werden soll, findet Weiterbildung kaum statt. Auch der Ver- such der vorletzten Bundesregierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ermuntern z.B. bei Kurzarbeit auf Weiterbildung zu setzen, ging nicht auf.Eine paradoxe Situation ist das in unserer Gesellschaft. Einerseits benötigen wir im- mer mehr qualifizierte Menschen und lebensbegleitendes Lernen. Andererseits nutzen viele Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen die Chance auf Weiterbildung so gut wie nicht.Das Land Schleswig-Holstein ist 1990 mit dem Bildungsfreistellungs- und Qualifi- zierungsgesetz (BFQG) zu einem bundesweiten Vorreiter bei der Regelung von Frei- stellungsansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworden. Es kann leider nicht verwundern, dass in Zeiten der Wirtschaftskrise und der Arbeitsplatzunsi- cherheit die Neigung, diesen gesetzlich verbürgten Anspruch tatsächlich wahrzuneh- men, nicht hoch ist. Nach der Berichterstattung der Landesregierung nahmen zu Be- ginn des Jahrzehnts lediglich etwa 1 % der Berechtigten diesen Anspruch wahr.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Das es auch anders geht, zeigt die Firma Brüggen in Lübeck. Dort geht es darum, die Leistungspotentiale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen und langfristig ei- ne breite Basis von Fachkräften zu sichern. Das Qualifizierungsprogramm bildet ei- ne Grundlage für die Beschäftigung in der Lebensmittelindustrie.Wir wissen, dass Arbeitgeber sich in dieser Frage sehr uneinheitlich verhalten. Man- che legen großen Wert auf regelmäßige Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten, für andere ist es ein lästiger Kostenfaktor, so dass ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern zu verstehen geben, dass Weiterbildungsangebote eine reine Freizeitangelegen- heit wären. Nicht hilfreich ist dabei manches Stammtischgeschwätz, das Weiterbildung auf Ikebana-Kurse und subventionierte Auslandsreisen reduziert. Auch bei Erwachse- nen gilt, dass Investitionen in Bildung Investitionen in die Zukunft sind.Im Öffentlichen Dienst haben wir in vielen Bereichen nicht nur (häufig viel zu wenige) Angebote zur Weiterbildung, sondern auch eine institutionalisierte Pflicht, seine beruf- lichen Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig zu aktualisieren; ich erinnere an den Lehrerbereich.Wir sind uns in diesem Haus immer einig gewesen, dass das lebenslange Lernen sowohl zur persönlichen Weiterentwicklung als auch zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist. Dennoch ist die Erwachsenenbildung nie über ein Mauerblümchendasein gegenüber den großen Säulen der Bildung (Schule, Hochschu- le, vorschulische Erziehung) hinausgekommen. Wenn wir das ändern wollen, müssen wir auch seitens des Landes, das für Bildung nun einmal zuständig ist, Anreize schaf- fen und gleichzeitig den rechtlichen Status dieser vierten Säule des Bildungsbe- reiches absichern. -3-Andere Länder sind hier mittlerweile weiter als wir. Wir halten es daher für richtig, einen neuen Anlauf zur Erarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes zu unternehmen, nachdem die Überlegungen früherer Landesregierungen nicht über den Status des Weiterbildungskonzepts der Landesregierung hinaus gediehen sind.Unsere Fraktion hat deshalb den Ihnen vorliegenden Antrag eingebracht, mit dem wir die Landesregierung auffordern, uns den Entwurf eines umfassenden Weiterbildungs- gesetzes vorzulegen, der von den Regelungen des BFQG ausgehend folgenden Zie- len dienen soll: Die Fort- und Weiterbildung soll als Aufgabe aller staatlichen Ebenen verankert und die Aufgaben der verschiedenen Ebenen voneinander abgegrenzt werden. • Die Anerkennung und Zertifizierung der vielfältigen Fort- und Weiterbil- dungsträger soll verbindlich geregelt werden. • Die Bildung von Weiterbildungsverbünden soll auf eine gesetzliche Grund- lage gestellt werden. • Die Berichtspflichten der verschiedenen Ebenen sollen so umfangreich wie nötig und so schlank wie möglich gestaltet werden.Wir regen an, dass sich das Land Schleswig-Holstein an dem Brandenburger Gesetz orientiert, aber kein Vorbild ist so gut, dass es nicht auch besser werden könnte. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.