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17.06.10
13:59 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Antrag "Aufwind für Kleinwindanlagen"

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 18 – Aufwind für Kleinwindanlagen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher 24105 Kiel
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 361.10 / 17.06.2010 Aufwind für Kleinwindanlagen Schleswig-Holstein war mal das Windenergieland Nr. 1. Die Windenergie hat weiterhin gro- ße Potentiale im Land zwischen den Meeren. Neben dem Repowering von Windparks an Land und den Off-Shore-Windparks, die in Nord- und Ostsee entstehen, kann auch der massenhafte Einsatz von Kleinwindanlagen sauberen Strom erzeugen.
Der Kleinwindkraftanlagen-Erlass vom 2. Februar 2010 ist ein Regelwerk, das die breite Nutzung von Kleinwindanlagen unnötig erschwert und behindert. Was habe ich eigentlich von einer schwarz-gelben Regierung zu halten, die immer von Entbürokratisierung und Vereinfachung redet, dann aber so einen Erlass herausgibt? Auf 14 Seiten werden unsys- tematisch viele Aspekte abgehandelt, und es bleibt viel Raum für Interpretationen. Der Er- lass ist ein einziger Gummiparagraph. Zwei Beispiele mögen dafür genügen:
Auf Seite 11 heißt es „Das Ortsbild wird verunstaltet, wenn mit der Errichtung einer Wind- kraftanlage des Gesamteindruck erheblich gestört würde.“ Und auf Seite 12 „Die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage als Nebenanlage darf nicht die Erweiterung einer Splittersied- lung befürchten lassen.“ Was soll man von solchen Formulierungen halten? Die Grüne Landtagsfraktion hält den vorhandenen bestehenden Rechtsrahmen zunächst für ausrei- chend. Wir haben das Baurecht, das Bundesimmissionsschutzgesetz u.a. Wenn denn spä- ter ein Erlass notwendig werden sollte, ist an das Eins-zu-Eins-Prinzip zu erinnern. Noch jedenfalls sind keine hundert Anlagen in Schleswig-Holstein errichtet.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, den Erlass des Innenministeriums – IV 648 – 511.614 – vom 2. Februar 2010 (Kleinwindkraftanlagen-Erlass) zu der baurechtlichen Zu- lässigkeit von Kleinwindkraftanlagen im Innen- und Außenbereich sowie von Wind- kraftanlagen als Nebenanlagen für privilegierte Betriebe im Außenbereich umgehend zu- rückzuziehen.
Seite 1 von 2 Der Messestandort Schleswig-Holstein erfreut sich einer neuen Messe im Mekka der Wind- energie Husum. Die Rede ist von der NEW ENERGY, die sich als neues Messeangebot fest etabliert hat mit beeindruckenden Zahlen: In diesem Jahr wurde die NEW ENERGY mit 17.000 Besuchern und 250 Ausstellern die führende Messe der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Nach einem Drittel Wachstum in diesem Jahr sehen wir einer noch größeren Messe auf 14.000 Quadratmetern im Jahr 2011 entgegen.
Das Besondere und das Alleinstellungsmerkmal ist dabei die Etablierung als internationale Leitmesse für Kleinwindenergie mit 80 Ausstellern.
Auf dem begleitenden Kongress führte Dr. Phillip Fest folgendes zum Kleinwindkraftanla- gen-Erlass Schleswig-Holstein sinngemäß aus: „Der Erlass löst die Definitionsfrage nicht, keine Binnendifferenzierung, beschränkt sich auf Bauplanung und Bauordnungsrecht, unübliche Systematik und zusammenfassend: Die Thesen seien nicht zur Übernahme zu empfehlen.“ Der das vorträgt ist nicht Irgendwer, sondern einer der kenntnisreichsten Fach- leute auf diesem Gebiet.
Wer eine solche Messe für kleine Windanlagen im Land hat, sollte auch im Lande solche kleinen Turbinen im Betrieb zeigen können. Das zarte Pflänzchen Kleinwindanlagen wollen wir hegen und pflegen, dass es wachsen kann.
Desweiteren fordern wir die Einführung von Strombilanzzählern, in Fachkreisen auf Deng- lish auch net-metering genannt. Worum geht es und warum ist das so wichtig? Die Eigen- stromerzeugung und Eigenstromnutzung aus kleineren, regenerativen Energieer- zeugungsanlagen soll gefördert werden. Den Menschen wird so Mut gemacht, in kleinere Anlagen zu investieren.
Neben der Einspeisevergütung nach dem EEG kann auch der Eigenverbrauch des selbst- erzeugten Stroms zur Zufriedenheit des Stromerzeugers führen. Ein solcher neuer Impuls aus Schleswig-Holstein in der energiepolitischen Debatte ist angebracht. Ich denke hier an die kontraproduktiven Signale aus Berlin. Die Bundesregierung hat die Einspeisevergütun- gen für Solarstrom radikal gesenkt und nun auch 115 Millionen für das Marktanreizprog- ramm für regeneratives Raumheizen gesperrt.
Die Einführung des net-metering mit Strombilanzzählern, die bei der Eigennutzung des selbst erzeugten Stroms rückwärts laufen, vereinfacht die Abrechnung der Eigenerzeugung wie des Stromzukaufs. Gerade für die leichtgängige Eigenstromnutzung aus kleineren re- generativen Erzeugungsanlagen setzt das net-metering positive wirtschaftliche Impulse. In Belgien und Dänemark ist das System bereits eingeführt. Das Net-metering ist einfach, niedrigschwellig und gerecht für die AnwenderInnen.



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