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17.06.10
10:46 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Keine Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 226/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 17. Juni 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Verwaltungsstrukturen
Günther Hildebrand: Keine Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg!
In seiner Rede zu TOP 30 (Neugliederung der Verwaltung in Schleswig- Holstein) sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.Februar ist Grundlage für den Antrag der Fraktionen von Grünen und SSW. So war es ja auch geplant, denn sie waren es gemeinsam, die das Landesverfassungsgericht angerufen hatten, um mit einem entsprechenden Urteil eine Begründung für eine Neugliederung der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein zu erhalten.
Sicherlich sind die Erwartungen nicht vollständig erfüllt worden, denn das Verfassungsgericht hat keinesfalls festgestellt, dass eine Neugliederung der Strukturen in Schleswig-Holstein unerlässlich ist. Vielmehr hat es zwei Wege aufgezeigt, die eine relativ einfache Herstellung der Verfassungskonformität herstellen.
Erstens, die Amtsausschüsse, oder wie sie dann gegebenenfalls heißen, werden direkt von der Bevölkerung im Amtsbereich gewählt und damit die demokratische Legitimität hergestellt, oder zweitens, die mögliche Aufgabenübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben von den Gemeinden auf die Ämter wird per Gemeinde- und Amtsordnung auf einen bestimmten Umfang oder auf bestimmte Aufgaben beschränkt. Auf diese Weise wäre relativ schnell und einfach die Verfassungsmäßigkeit erreicht.
Eine Direktwahl der Amtsausschüsse ist nach Meinung meiner Fraktion nicht Ziel führend, denn eine weitere Ebene mit direkt gewählten Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Vertreterinnen und Vertretern wäre mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten und würde der Selbstverwaltung in den amtsangehörenden Gemeinden die Luft zum Atmen nehmen, - mit Sicherheit bei der Finanzausstattung. Dann könnten gleich aus den Gemeinden eines Amtes fusionierte „Amtsgemeinden“ entstehen, allerdings mit dem Ergebnis, dass die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer „Heimatgemeinde“ verloren ginge und damit auch ihr vielfältiges ehrenamtliches Engagement.
Die zweite Möglichkeit, die Aufgabenübertragung wie auch immer zu beschränken, wäre zumindest für eine Übergangszeit eine realistische. Das grundsätzliche Problem wäre aber mit beiden Varianten nicht gelöst, nämlich die Tatsache, dass wir eine Verwaltungsebene in Schleswig- Holstein zuviel eingerichtet haben. Hier muss unserer Meinung nach, auch dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, eine neue Diskussion ansetzen.
Eine Ebene die aufgelöst werden könnte, ist die der Gemeinden. Wir haben in Schleswig-Holstein eine sehr kleinteilige Struktur im kommunalen Bereich. Über 1.100 Gemeinden mit zum Teil unter 100 Einwohnern sind z. B. im Vergleich mit Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen oder mit unseren Nachbarn auf dänischer Seite ein absolutes Novum. Wir müssen aber feststellen, dass gerade in diesen Dörfern die Identifikation mit ihrer Gemeinde eine besondere ist und, ich sagte es bereits, das ehrenamtliche Engagement ein besonders großes ist. Wir sollten es uns ganz genau überlegen, ob wir dieses durch eine Gebietsreform ohne Weiteres aufs Spiel setzen sollten. Eine andere Ebene könnten die Kreise sein. Nach Aussagen von Kreispolitikern ist der Anteil, der durch die Selbstverwaltung auf Kreisebene wahrgenommen wird im Bereich von vielleicht 10 – 15 % liegen. Alles andere sind Landesaufgaben, die durch die Kreise ausgeführt werden und nicht durch die Selbstverwaltung beeinflusst werden können. Sie werden aber zum Beispiel u. a. durch die Kreisumlage, die von den Gemeinden und Städte abgeführt wird, finanziert.
Auch die vom Gesetzgeber festgelegte Ausgleichsfunktion der Kreise kann inzwischen aufgrund der finanziellen Situation der Kreise schon nicht mehr wahrgenommen werden.
Ich habe hier nur zwei Möglichkeiten aufgeführt, wie es zu einer neuen Struktur in der Verwaltung in Schleswig-Holstein kommen kann. Sicherlich gibt es noch weitere praktikable Modelle. Wir stehen dieser Diskussion offen gegenüber. Ich muss allerdings betonen, dass diese Möglichkeiten nicht durch den Koalitionsverterag abgedeckt sind, und auch wir in der FDP hier noch eine Grundsatzdiskussion führen müssen.
Einige Punkte sind für uns allerdings unerlässlich: Die Einwohnerinnen und Einwohner, die ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker, sowie die Vertretungen in den kommunalen Gebietskörperschaften sind auf diesem Weg mitzunehmen. Entscheidungen, wie eine Gebietsreform auf Gemeinde- oder Kreisebene über die Köpfe der Betroffenen hinweg, ist Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 für uns nicht akzeptabel. Beispiele aus der näheren Vergangenheit zeigen, dass alle Veränderungen, die vom Landsgesetzgeber verordnet werden sollen, zum Scheitern verurteilt sind, nicht nur in Dithmarschen. Mögliche Effizienzgewinne, die durch effektivere Strukturen erzielt werden, müssen dabei den Kommunen erhalten bleiben. Sie dürfen kein Mittel sein, um die finanzielle Situation des Landes zu verbessern.
In der vergangenen Woche habe ich an einer Veranstaltung der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte teilgenommen. Minister Schlie und Kollege Habeck waren auch anwesend. Dabei stellte sich heraus, dass die Positionen gar nicht so weit auseinander lagen, zumindest sich nicht als unüberbrückbar darstellten. Vielleicht ist es ja bei diesem Thema möglich, zumindest bei den Eckpfeilern der zukünftigen Verwaltungsstruktur in unserem Land zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/