Rolf Fischer zu TOP 23: Mitbestimmung ist wichtiger Baustein für ein soziales Europa
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.06.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 23, Die Europäische Betriebsräte-Richtlinie umsetzen (Drucksache 17/593 und 17/640)Rolf Fischer:Mitbestimmung ist wichtiger Baustein für ein soziales EuropaMitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nimmt gerade in Zeiten wie diesen einen nicht hoch genug zu bewertenden Stellenwert in einer gerechten Gesell- schaft ein. Auch und vor allem auf europäischer Ebene. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise macht deutlich, dass wir ein sozial gerechtes und solidarisches Europa mit starken Bürgerrechten und klaren Rechten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer brauchen.Europa wurde bisher fast ausschließlich wirtschaftlich und damit zu Lasten der Men- schen definiert. Auch im europäischen Binnenmarkt müssen soziale Regeln gel- ten. Deshalb muss zur Wirtschafts- und Währungsunion eine neue starke und funkti- onstüchtige Sozialunion dazukommen. In Europa muss es das höchstmögliche Maß an sozialem Schutz geben. Dazu gehört ein europäischer Pakt für Arbeit mit dem Aus- bau der Arbeitnehmerrechte.Wenn wir angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise davon sprechen, dass - Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen, weil es nicht ge- nügend Aufträge gibt,Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- - gerade auch kleinere Unternehmen pleite gehen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freisetzen müssen, - zudem immer mehr große Unternehmen ihren Hauptsitz nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland haben dann ist die Mitbestimmung auch ein wichtiges europäisches Anliegen.Die Europäische Betriebsräterichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Euro- pa. Denn die Unternehmen denken und agieren heute selbstverständlich international, die Märkte machen nicht an den nationalen Grenzen halt. Deshalb brauchen wir in Un- ternehmen, die ihre Firmensitze in zwei oder mehr europäischen Ländern haben, Rahmenbedingungen für eine wirksame Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Es gibt bereits heute die Möglichkeit, in Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU und mit jeweils mindestens 150 Beschäf- tigten in zwei Mitgliedsstaaten, einen Europäischen Betriebsrat einzusetzen.Seine Rechte werden mit der neuen Richtlinie deutlich verbessert: - seine Zusammensetzung wird detaillierter geregelt, - die Beteiligung des Betriebsrates an länderübergreifenden Unterrichtungen und Anhörungen wird verbessert, - die Rechte der Vertretung werden gestärkt: Die Betriebsräte haben künftig einen Anspruch auf Tagung vor und nach jeder Sitzung der Unternehmensleitung. Die Betriebsratsmitglieder erhalten eine Lohnfortzahlung bei Schulungen.Und: künftig müssen die Europäischen Betriebsräte über geplante Entscheidungen der Unternehmensleitung rechtzeitig informiert werden, um ihre Stellungnahmen abgeben zu können. Dies gilt auch dann, wenn die Entscheidungen die Belegschaft in einem anderen EU-Staat betreffen. -3-In Schleswig-Holstein gibt es rund 20 Unternehmen bzw. Unternehmenszweige, die einen Europäischen Betriebsrat haben und deren Belegschaften von der Stärkung der Rechte profitieren werden.Die Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Betriebsrates ist ein wichti- ger Baustein hin zu einem sozialen Europa, wie wir es für dringend erforderlich halten. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit betref- fen auch Schleswig-Holstein. Sie werden in Zukunft Auswirkungen auf unseren Ar- beitsmarkt haben. Wir fordern deshalb die soziale Verantwortung von Unternehmen ein – auch gegenüber ihren Beschäftigten.Die neugefasste europäische Richtlinie ist im Juni 2009 in Kraft getreten. Sie muss bis Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Bisher ist auf Bundesebene noch nichts geschehen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt tätig zu werden, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Schleswig-Holstein von neuen, verbesserten Mitbestimmungsrechten profitieren und das soziale Europa auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.