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27.05.10
14:17 Uhr
B 90/Grüne

Luise Amtsberg zur heute beginnenden Innenministerkonferenz in Hamburg

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 298.10 / 27.05.2010 Residenzpflicht aufheben – Keine Freiluftgefängnisse für Geduldete und Asylbewerber! Zur heute in Hamburg beginnenden Innenministerkonferenz erklärt die migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Luise Amtsberg:
Wieder ein Mal steht das Thema Residenzpflicht auf der Tagesordnung der Innenminister- konferenz, wieder ein Mal sind die Aussichten auf Erfolg gering. Damals scheiterte die Um- setzung an der schwarz-roten Bundesregierung, heute stellt sich Schwarz-Gelb einer Lo- ckerung dieser restriktiven Maßnahme in den Weg.
Schleswig-Holstein kann hier aber auch ohne die anderen Bundesländer handeln und die Residenzpflicht per Rechtsverordnung für das Landesgebiet aufheben. Brandenburg macht es vor: Dort soll es Asylbewerbern in Kürze möglich sein, sich ohne Erlaubnis im gesamten Bundesland frei zu bewegen.
Bereits im Dezember forderten die Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag die Aufhe- bung der Residenzpflicht für geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber, prallte damit aber auf eine schwarz-gelbe Wand der Unwilligen. Die Behörden sind angewiesen den Betroffenen die Bewegungsfreiheit zuzugestehen, sollten diese sich „wohlverhalten“.
Die Grüne Landtagsfraktion lehnt diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen und Asylbewer- bern in Gänze ab. Die Praxis der Residenzpflicht erinnert mehr an Freiluftgefängnisse, als an einen würdevollen Umgang. Auch Flüchtlingen und Geduldeten sollte das Grundrecht auf freie Bewegung zustehen.
Wir fordern Innenminister Schlie und Justizminister Schmalfuß auf, sich auf der IMK für die Aufhebung der Residenzpflicht auszusprechen und in einem weiteren Schritt die Residenz- pflicht in Schleswig-Holstein aufzuheben! *** Anlage: Landtagsantrag DS 17/110

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