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21.05.10
13:22 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 38 - Ölförderung im Wattenmeer beenden

Presseinformation Kiel, den 20.05.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 38 Ölförderung im Wattenmeer spätestens 2011 beenden Drs 17/536

Die Ölpest im Golf von Mexiko hat wieder einmal gezeigt, dass keine Technik und keine
Vorschrift hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann. Der Schaden, der dort jetzt
entsteht, hat unabsehbare negative Auswirkungen auf die Natur, die Menschen und auf die
Wirtschaft.
Auch wenn die Bohr- und Förderinsel Mittelplate A nicht vergleichbar ist mit Tiefseebohrinseln,
so kann niemand für die Mittelplate A eine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten. Die
gibt es einfach nicht, darüber müssen wir uns im klaren sein.


Das Wattenmeer ist ein hochsensibler und weltweit einzigartiger Lebensraum und ein
Ökosystem, das dem Schutz eines Nationalparkgesetzes und der europäischen Richtlinie
NATURA 2000 unterliegt und von der UNESCO zum Weltnaturerbe der Menschheit erklärt
wurde. Diese Schutzkategorien sind berechtigt und wurden vom SSW unterstützt, denn es gilt,
diese Einmaligkeit zu schützen und zu bewahren. 2
Für alle diese Schutzkategorien gilt, dass im Anmeldeverfahren oder im
Gesetzgebungsverfahren immer wieder auf den Bestandsschutz der Bohr- und Förderinsel
hingewiesen wurde. Aus diesem Grund hat die Mittelplate A immer wieder einen Sonderstatus
erfahren. Daher ist sie explizit im Nationalparkgesetz berücksichtigt und im Anmeldeverfahren
zum Weltnaturerbe wurde hierauf besonders Bezug genommen.
Nach Auffassung des SSW haben Bohr- und Förderinseln aber nichts im Wattenmeer zu
suchen. Die Erdölförderung im Wattenmeer hat nichts mit traditioneller Nutzung zu tun. Aber
im Zusammenhang mit dem Nationalparkgesetz war die Ausnahmeregelung für die
Mittelplate A seinerzeit das politisch Machbare.


Wenn es aber darum geht, dass die Konzession zur Erdölförderung im nächsten Jahr ausläuft,
ist die Position des SSW klar und deutlich: Sie darf nicht verlängert werden! Daher fordern wir
die Landesregierung auf, mit RWE-DEA den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer
dingfest zu machen. Es darf auch keine Hintertür oder Möglichkeit geben, die es dem Konzern
ermöglicht, Explorationsbohrungen durchzuführen oder von außen in den Bereich des
Wattenmeeres hinein nach Öl zu bohren. Hier gilt es von vornherein alles Machbare zu tun, um
zu verhindern, dass von anderer Stelle kilometerweit entfernte Ölfelder im Nationalpark
abgepumpt werden.


Nur so können wir das Szenario verhindern, dass, nachdem die Ölquellen unter dem Watt
ausgebeutet sind, möglicherweise in einigen Jahren Co2 aus Kohlekraftwerken dort
eingelagert wird. Der Dreck aus Kohlekraftwerken wird so direkt unter einem Nationalpark und
Weltnaturerbe gelagert werden. Das widerspräche den Zielen des Nationalparks und des
Weltnaturerbes. Das kann nicht das Ziel der Landesregierung sein. Ziel muss es vielmehr sein,
weitere Bohrungen und auch andere zukünftig möglich erscheinende industrielle Nutzungen
unseres Wattenmeeres zu verhindern. Daher darf die Konzession nicht verlängert werden und
es dürfen keine weiteren Konzessionen erteilt werden, die den Zielen von nationalen und
internationalen Schutzkategorien entgegenstehen. 3
Aus diesem Grund ist die Forderung nach einer Anpassung des Bundesbergrechts an
bestehende FFH-Richtlinien nur logisch. Derart weitreichende Auswirkungen auf Schutzgebiete
dürfen nicht stillschweigend durchgewunken werden, ohne entsprechende Beteiligung der
Öffentlichkeit oder Umweltprüfung.