Gerrit Koch: Die Gesetzeslage lässt keinen Alleingang Schleswig-Holsteins zu
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 199/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 21. Mai 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!InnenGerrit Koch: Die Gesetzeslage lässt keinen Alleingang Schleswig-Holsteins zuIn seiner Rede zu TOP 29 (Abschiebungen in das Kosovo aussetzen) sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch:„Dem Justizminister Schmalfuß danke ich für seinen ausführlichen Bericht. Insbesondere seine Erläuterungen der rechtlichen Grundlagen und gerade auch der Möglichkeiten, die unserem Land und den Betroffenen offenstehen, sind wichtig für die Beurteilung des Oppositionsantrages. Der FDP-Fraktion ist bewusst, dass die Lage im Kosovo nach wie vor nicht einfach ist. Eine sorgfältige Beschäftigung mit diesem Thema ist deshalb wichtig. Zunächst teilt die FDP-Fraktion in rechtlicher Hinsicht das Ergebnis, zu dem der Justizminister kommt. Die Gesetzeslage lässt keinen Alleingang Schleswig-Holsteins zu. Auch würde eine Beratung auf der Innenministerkonferenz daran nichts ändern, zumal genau die Bundesländer, in denen sich die meisten Betroffenen aufhalten, nämlich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, keine Möglichkeit für einen generellen Abschiebestopp ohne Gesetzesänderung sehen. Die Änderung der gesetzlichen Grundlagen obliegt aber bekanntlich allein dem Bundestag. Der Bericht führt aber auch vor Augen, über wie viele menschliche Schicksale wir hier in Schleswig-Holstein überhaupt debattieren. Der Antrag der Oppositionsparteien könnte unbeabsichtigterweise den Eindruck erwecken, es würde allein in unserem Bundesland mindestens 10.000 Betroffenen die Abschiebung in das Kosovo drohen. Das ist aber fast die Zahl auf Bundesebene.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Tatsächlich geht es in Schleswig-Holstein um 18 Personen. Selbstverständlich muss das Land auch das Schicksal dieser Menschen interessieren. Gleichgültigkeit kann man der Landesregierung allerdings keineswegs unterstellen. Denn die Zahlen sind u.a. deshalb so niedrig, weil vielen Betroffenen über die Härtefallregelung geholfen und ein Bleiberecht verschafft werden konnte. Ich betone also zu Recht, dass weder dem Land noch den Fraktionen von CDU und FDP diese Menschen quasi egal seien. Wir wissen um die verantwortungsvolle Behandlung eines jeden einzelnen Falles durch unsere Behörden. Eine durchaus humanitäre und umsichtige Geste der bundesweit geübten Praxis ist es, wenn die Zahl der jährlich abgeschobenen Menschen 2.500 nicht übersteigen soll, obwohl die Zahl der Betroffenen mehr als viermal so hoch ist. Nicht übersehen werden sollte, dass in 2009 gerade einmal 500 Rückführungen, also nur ein Fünftel der 2.500 Ersuchen, stattgefunden haben. Wie in vielen anderen Fällen beweist der mündliche Bericht des Justizministers einmal mehr: Erst die Fakten kennen, dann handeln. Bevor schnelle, sicherlich auch gut gemeinte Forderungen öffentlich aufgestellt werden, sollte man sich zunächst die rechtliche und tatsächliche Lage vor Augen führen. Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag antwortete die Bundesregierung, dass ihr keinerlei Anzeichen für gewalttätige Übergriffe von Seiten der Behörden der Republik Kosovo gegen ethnische Minderheiten vorliegen. Auch die von Privatpersonen verübten, ethnisch motivierten Gewalttaten seien in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Nach Erkenntnissen der vor Ort tätigen internationalen Organisationen ist der ganz überwiegende Teil der Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Volksgruppen nicht primär ethnisch motiviert. Der Anteil der aus ethnischen Motiven verübten Gewalttaten habe im Jahr 2007 im unteren einstelligen Prozentbereich gelegen. Die Lage vor Ort hat der Bund bei der Aushandlung der Rückübernahmevereinbarung also durchaus berücksichtigt. Die Bundesrepublik Deutschland lässt die Rückkehrer ins Kosovo auch dort nicht allein, sondern hat mit einigen Bundesländern im Kosovo das Rückkehrprojekt ‚URA 2’ eingerichtet. Das Projekt bietet umfangreiche Integrations-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung an. Für alle Rückkehrer aus Deutschland steht eine soziale und psychologische Erstbetreuung zur Verfügung. Außerdem erhalten auch rückgeführte Personen Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche. Es werden schließlich weitere Leistungen vor Ort gewährt, insbesondere Lebensmittel- und Mietkostenzuschüsse, Zuschüsse zu den KostenFrank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 einer medizinischen Behandlung und eine Erstausstattungshilfe. Freiwillige Rückkehrer können noch weitere Hilfen erhalten.Eine Delegation des niedersächsischen Innenministeriums bestätigte im November vergangenen Jahres, dass eine Rückkehr möglich sei, aber behutsam und schrittweise erfolgen sollte. Aus Sicht der FDP-Fraktion wird mit den hier lebenden Menschen aus dem Kosovo einwandfrei umgegangen. Die Fraktionen von FDP und CDU unterstützen Herrn Justizminister Schmalfuß aber zugleich darin, die Lage im Kosovo und die Einhaltung des Rückübernahmeabkommens, aber auch die Diskussion auf Bundesebene – wo sie primär auch hingehört – mit sehr wachem Auge zu verfolgen.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/