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21.05.10
10:47 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 21 - Kooperationsverbot in der Bildungspolitik zu kippen

Presseinformation Kiel, den 21. Mai 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 21 und 61 Kooperationsverbot in der Bildungspolitik kippen, Schulen vereint stärken Drs. 17/500

Während wir in Schleswig-Holstein gebannt auf den 26. Mai schauen - weil an dem Tag
bekanntlich die Empfehlungen der so genannten Haushaltsstrukturkommission verkündet
werden sollen - ist nach der nordrhein-westfälischen Steuerschätzung nun auch auf
Bundesebene das Sparen angesagt. Zu befürchten ist, dass die Bürger dadurch doppelt- und
dreifach belastet werden.
Zur Einstimmung auf kommende schwierige Zeiten werden vorsorglich schon einmal
Drohkulissen aufgebaut: Dabei wird völlig verkannt, was die Folgen solcher Negativ-Szenarien
sind. Zum einen nämlich die Blockierung der politischen Möglichkeiten, zum anderen
Pessimismus und Politikverdrossenheit. Politik handelt aber davon, Wege zu finden - der Dreh-
und Angelpunkt ist nämlich, welche politischen Prioritäten wir setzen und welchen Stellenwert
wir vor allem der Bildung dabei geben.


Das vor zwei Jahren auf dem ersten Bildungsgipfel beschlossene Ziel, zukünftig 10% des
Bruttoinlandsprodukts für Bildung auszugeben, ist symptomatisch für den Stellenwert von 2
Bildung in unserer Gesellschaft. Es wird viel geredet und wenig getan und schon gar nicht
investiert. Beim ersten Bildungsgipfel hatte man beschlossen, die Bildungsausgaben auf 10%
des BIP zu erhöhen. Vor einem Jahr nun folgte die Empfehlung, dass dafür 13 Mrd. Euro mehr
investiert werden müssten. In diesem Jahr - am 10. Juni - wollen Bund und Länder sich
überlegen, woher dieses Geld kommen soll. Es sind also drei Jahre vergangen, in denen noch
nichts passiert ist!


Mittlerweile hat der Bund zwar zugesagt, von den 13 Mrd. Euro 40% - also 5,2 Mrd. Euro - zu
übernehmen. Nur leider gibt es dabei das Problem, dass die Länder vor vier Jahren alles getan
haben, um zu verhindern, dass sich der Bund in die Bildungspolitik der Länder einmischen
kann. Neben der Verankerung der Bildungshoheit der Länder im Grundgesetz, hat man im
Ergebnis der Föderalismuskommission I in Artikel 104b des Grundgesetzes auch noch das
Kooperationsverbot aufgenommen. Die Situation der Länder hat sich seitdem aber verändert.
Wo man früher eine Einmischung des Bundes verhindern wollte, ist man jetzt für eine
Einmischung dankbar. Längst hat sich gezeigt, dass einige Landesregierungen - und allen voran
die Schwarz-Gelben in Hessen und Schleswig-Holstein - nicht bereit sind, Bildung die Priorität
zu geben, die notwendig ist, um die Entwicklung dieser Republik zu sichern.


Aus Sicht des SSW ist das Kooperationsverbot ein Entwicklungshindernis für die
Bildungslandschaft. Eine Bildungspolitik je nach Kassenlage der Länder wird nämlich über kurz
oder lang zum Wettbewerbsföderalismus führen, der insbesondere den ärmeren
Bundesländern schadet. Daher kann ich für den SSW nur sagen, dass es höchste Zeit ist, dass
der Bund seine Ausgleichsfunktion wahrnimmt. Der Bund muss die Länder darin unterstützen,
zu annähernd gleichen Lebensverhältnissen zu kommen. Das ist sein Auftrag laut Grundgesetz
und davon entbindet ihn auch keine Föderalismuskommission. Bildungsausgaben sind eine
Zukunftsinvestition und damit eine gesamtstaatliche Verpflichtung - sowohl der Bund als auch
die Länder müssen diese wahrnehmen. 3
Aber selbst wenn das Kooperationsverbot zurück genommen werden sollte, steht in den
Sternen, was mit dem 10%-Ziel des Bildungsgipfels geschieht. Der Bund zahlt nämlich nur,
wenn auch die Länder zahlen. Die Landesregierung sagt dazu (ich zitiere aus dem vorliegenden
Bericht): „Ob Schleswig-Holstein angesichts der verfassungsmäßig verankerten
Schuldenbremse und der gegenwärtigen Steuermindereinnahmen, die das Land zwingen,
seine Ausgaben drastisch zu verringern, seinen Anteil an der Deckung der „Gipfelsumme“ von
13 Mrd. Euro erbringen kann, ist fraglich.“


Dieses Zitat macht deutlich, dass wir uns gerade im Kreis drehen. Der Bund will Geld für die
Bildung geben und darf nicht. Die Länder wollen gerne Geld für die Bildung nehmen und
können nicht. Damit sind wir - Schuldenbremse hin oder her - wieder bei dem Thema der
politischen Prioritätensetzung. Aus Sicht des SSW muss Bildung oberste Priorität haben. Denn
um dem Ministerpräsidenten Sachsens, Herrn Tillich, auf seine Äußerung, dass mehr Geld nicht
automatisch klüger macht zu antworten: Weniger Geld macht auch nicht dümmer.