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19.05.10
17:25 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 18: Gebührenfinanzierung reformieren, Werbung einschränken

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 19.05.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 18, Rundfunkgebühren-Staatsvertrag (Drucksache 17/488, 17/548, 17/556)
Peter Eichstädt:

Gebührenfinanzierung reformieren, Werbung einschränken

Der eigentliche Anlass für diese Debatte ist zwar der Antrag des SSW zum Rundfunk- gebühren-Staatsvertrag. Es geht aber doch um die große Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dass diese Reform kommen muss, wissen wir spätestens seit dem untauglichen Versuch, bei der letzten Gebührengestaltung die digitale Zukunft einigermaßen nachvollziehbar und gerecht in die Ordnung zur Finan- zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu integrieren.

Die bisherige Bezugsgröße von einem Radiogerät und einem Fernsehgerät, die den klassischen Haushalt prägte, wird neuen technischen Entwicklungen nicht mehr ge- recht. PCs, Handys, Net- und Notebooks, I-Phones, Handhelds haben diese schlichte Welt gehörig durcheinandergewirbelt.

Lange sah es so aus, als wenn hier keine gerechte, europarechtlich akzeptable und praktikable Lösung gefunden werden könnte. Nun hat aber das von Prof. Kirchhof er- stellte Gutachten die Tür für ein neues Finanzierungsmodell geöffnet.

Die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist eine gute Grundlage für die Reform der Rundfunkfinanzierung. Die Frage, wie viele Geräte der einen oder anderen Art in einem Haushalt stehen und ob ein zum Empfang geeignetes Gerät wie ein PC oder



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



ein Handy auch tatsächlich dazu benutzt wird, würde damit irrelevant. Einziger Maß- stab wären die Wohnung und die Betriebsstätte.

Wir beantragen deshalb, dass sich die Regierung bei der Neugestaltung der Finanzie- rung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dafür einsetzt, dass ein Ergebnis auf dieser Grundlage gesucht wird. Dass dabei dann auch die von vielen Bürgerinnen und Bür- gern zu Recht als unangemessen empfundene Schnüffelei der GEZ entfallen könn- te, wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Ich möchte für meine Fraktion sagen, dass wir ausdrücklich zu den Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen und dafür eintreten, dass dieser in seiner Unabhängigkeit und in seiner Qualität erhalten bleibt. Das geht nur mit einer angemessenen Finanzierung.

Ich bitte Sie um die Vorstellungskraft, wie viel ärmer unsere Rundfunk- und Fernseh- landschaft wäre, wenn öffentlich-rechtliche Angebote entfallen würden und die Versor- gung mit Informationen und Nachrichten in Hörfunk und Fernsehen sich ausschließlich auf private Anbieter beschränken würde. Das ist kein Vorwurf gegen diese, sondern einfach die logische Konsequenz aus einem Angebot, das sich über Quote und Wer- beeinnahmen am Markt behaupten muss.

Das duale System ist in Deutschland verankert und auch von uns gewollt. Neben den öffentlich-rechtlichen Angeboten sollen private Rundfunk- und Fernsehangebote ihren Platz haben und sich über die Werbeeinnahmen finanzieren können.

Damit bin ich bei dem zweiten Teil unseres Antrages, der sich mit der Frage der Zu- kunft der Werbung in den öffentlich-rechtlichen Angeboten beschäftigt. Wir sind der Auffassung, dass ernsthaft geprüft werden soll, die Werbung im öffentlich- rechtlichen Rundfunk und Fernsehen erheblich zu reduzieren. -3-



Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind weit überwiegend gebührenfinanziert. Das ist zweifelsfrei ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Anbietern. Und wer die Aussage, dass im dualen System auch private Angebote ihren Platz haben, ernst meint, sollte diesen auch ihre Entwicklungs- und Finanzierungschancen über die hierfür vorgesehenen Werbeeinnahmen ermöglichen und absichern. Genau dahin zielt unser Antrag.

Ich will aber auch sagen, dass der Verzicht auf Werbung sich nur auf die Werbeblöcke beschränken kann. Nicht aber auf Sponsoring und Werbung zur Finanzierung von Sportgroßereignissen. Diese Ereignisse müssen ihren Platz in den öffentlich- rechtlichen, frei empfangbaren Angeboten haben. Sie sind aber ohne Sponsoren und Werbung finanzierbar.

Für diese Anlässe muss es weiterhin möglich sein, dass öffentlich-rechtliche Anbieter sich Werbe- und Sponsorenpartner suchen, um die zum Teil exorbitanten Lizenzabga- ben finanzieren zu können. Zu diesen Sportgroßereignissen zählen wir z.B. die Olym- piaden, Fußballweltmeisterschaften, Fußballbundesliga. Sie sind für die breite Öffent- lichkeit von großem Interesse. Hier muss sichergestellt werden, dass sie in bester Qualität auch weiterhin frei empfangbar bleiben und finanziert werden können.

Wir bitten daher, unserem Antrag zuzustimmen. Der Antrag des SSW ist von der Ent- wicklung überrollt, ich bin sicher, das sehen die Kollegen vom SSW genauso und wer- den gerne unserem Antrag zustimmen.