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19.05.10
15:20 Uhr
SPD

Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 53: Engagement zum Schutz der Kinder auch finanziell absichern!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 19.05.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 53, Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl (Drucksache 17/382)

Siegrid Tenor-Alschausky:

Engagement zum Schutz der Kinder auch finanziell absichern!

Das Landeskinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein ist ein großer Erfolg! Es ist ein Gesetz, das bundesweit Beachtung findet und als erstes neue und innovative Wege im Kinderschutz aufgezeigt hat. Ich möchte, auch im Namen meiner Fraktion, den Mit- gliedern der Kommission zur Erstellung des ersten Landeskinderschutzberichtes dan- ken. Dieser Bericht bietet eine hervorragende Aufarbeitung der Wirkungsweise des Kinderschutzgesetzes in den Regionen Schleswig-Holsteins, zeigt Weiterentwick- lungsmöglichkeiten auf, zeugt von gelungener Kooperation der Akteure und befördert die fachliche Diskussion.

Ein modernes Verständnis von Kinderschutz hat die vor allem ordnungspolitische Für- sorge überwunden und orientiert sich an einem sozialpädagogischen Ansatz. Dieser soll das Recht der Kinder auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit dadurch verwirklichen, dass er positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhält oder erschafft. Diesem Ansatz sind wir bei der Erarbeitung und Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes gefolgt. Doch dieser ist durch Schwarz-Gelb in Gefahr.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Ich möchte nun auf einige wenige Aspekte des Kommissionsberichts eingehen. Früh- erkennungsuntersuchungen dienen vorrangig der Gesundheitsförderung. Das ver- bindliche Einladungswesen hat, so melden die Kommunen, zu einer deutlich erhöhten Inanspruchnahme geführt. Dies gilt insbesondere auch für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. Auch die Besuchsrate junger oder allein erziehender Eltern hat durch die zentrale Einladung zugenommen. Bei der technischen Umsetzung bedarf es allerdings noch Optimierungen. Probleme, die auftraten, sind hoffentlich in der langen Zeit zwischen Erhebung der Daten und der heutigen Debatte aufgearbeitet! Erfreulich ist es, dass nach Angaben der Kommunen nur in extrem wenigen Fällen nach Mel- dung wegen Nichtteilnahme an den Untersuchungen weitergehende Maßnahmen er- griffen werden mussten.

Betont wird im Kommissionsbericht auch die Notwendigkeit von Aus- und Fortbil- dung der Fachkräfte, die Einschätzungen von Gefährdungsrisiken bei Kindern vor- nehmen können und die als Ansprechpartner bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlge- fährdung zur Verfügung stehen. Konstatiert wird ein Fortbildungsbedarf im Zuge einer verstärkten Netzwerkarbeit und der erforderlichen Kooperation von Akteurinnen und Akteuren verschiedener Systeme. Die lokalen Netzwerke funktionieren! Hier zeigt sich, dass wir gut beraten waren, den Kommunen viel Gestaltungsmöglichkeiten und die damit verbundene Möglichkeit, auf vor Ort bereits existierende Netzwerke zurückzu- greifen, zu geben. Die Kooperationskreise bedürfen einer weiteren Entwicklung.

Von besonderer Bedeutung eines gelingenden Kinderschutzes sind frühe Hilfen für Eltern und Kinder. Hilfen müssen im Sinne der Prävention frühzeitig einsetzen, damit Gefährdungsrisiken erkannt werden und Schädigungen möglichst nicht eintreten. Posi- tiv werden von der Kommission die Projekte „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ und „Willkommen im Leben“ bewertet. Projekte, die ebenso wie Fortbildungsveranstaltun- gen Geld kosten. -3-



Nun zur Stellungnahme der Landesregierung. Der Kommissionsbericht wurde am 21.9.2009 vorgelegt, die Landesregierung brauchte fast ein halbes Jahr, bis sie dem Parlament am 9.3.2010 eine elfseitige Stellungnahme vorlegte. Die meisten Anregun- gen der Kommission werden übernommen und begrüßt. Auch die SPD begrüßt, dass Programme der „Frühen Hilfen“ fortgeführt und wie „Schutzengel für Schleswig- Holstein“ weiterentwickelt werden sollen. Auch die frühere Einbeziehung von Schwan- gerenberatungsstellen, die angeregte Zusammenarbeit des Kooperations- und Inter- ventionskonzepts bei häuslicher Gewalt mit den Kooperationskreisen und die Beto- nung der Kompetenz der Kinderschutzzentren finden unsere Zustimmung.

Skeptisch macht allerdings, wenn Haushaltsvorbehalte formuliert werden und wenn die Landesregierung in Bezug auf Kinderschutz bei häuslicher Gewalt gemeinsam mit den Kommunen erörtern will, inwieweit vorhandene Ansätze ausgeweitet werden kön- nen.

Ich hoffe doch sehr, dass die Bekenntnisse zum Kinderschutz auch nach den Haus- haltsberatungen finanziell ausreichend unterlegt werden. Freiwillige Leistungen sind nicht a priori entbehrlich. Das Kinderschutzgesetz ist nur so gut, wie das gemeinsame Engagement der vielen Beteiligten auf allen Ebenen auch finanziell abgesichert wird.

Das Land darf die Kommunen nicht allein lassen! Wir haben ein gutes Kinderschutz- gesetz, das Rahmenbedingungen für ein gedeihliches Aufwachsen von Kindern in un- serem Land setzt. Das Erinnern an Kevin, Pascal, Lea-Sophie und all die anderen Kinder, die gelitten haben und noch leiden, darf nicht auf wohlfeile Grundsatzreden beschränkt bleiben. Der Lackmustest sind die Haushaltsberatungen!