Franz Waas verweigert Auskunft - Untersuchungsausschuss beantragt Festsetzung eines Ordnungsmittels
80/2010 Kiel, 3. Mai 2010 Franz Waas verweigert Auskunft - Untersuchungsausschuss bean- tragt Festsetzung eines Ordnungsmittels Kiel (SHL) - Der ehemalige Kapitalmarktvorstand der HSH-Nordbank, Franz Waas, hat heute seine Aussage gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsaus- schuss verweigert. Daraufhin fasste der Ausschuss den Beschluss, beim Amtsgericht Kiel die Festlegung eines Ordnungsmittels zu beantragen. Zur Begründung teilte Wil- fried Wengler, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, heute in Kiel mit: Der Ausschuss ist einstimmig der Auffassung, dass Franz Waas ohne gesetzlichen Grund die Beantwortung der bislang an ihn gestellten Fragen verweigert hat, denn die von seinem Rechtsbeistand vorgetragenen rechtlichen Ausführungen rechtfertigen nicht die Annahme eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts. Die Ausschussmitglieder sind einhellig der Auffassung, dass die Beantwortung der bislang gestellten und weiterer vorbereiteter Fragen durch Franz Waas unverzichtbar ist, denn Franz Waas gehörte dem Vorstand der HSH Nordbank an. Gerade von den Vorstandsmitgliedern erwartet sich der Ausschuss die Aufklärung der geschäftlichen Entwicklung der Bank seit ihrer Gründung. Franz Waas kommt dabei als Kapitalmarktvorstand in den ersten Jahren seit der Gründung eine besondere Bedeutung zu. Nachdem Franz Waas auch auf die Hinweise zu den rechtlichen Konsequenzen der unbe- rechtigten Verweigerung der Aussage nicht bereit war die Frage zu beantworten, hat der Ausschuss nach erneuter Beratung einstimmig beschlossen, beim Amtsgericht Kiel die Fest- setzung eines Ordnungsmittels zu beantragen. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker