Integrationspreis "NIXE" ausgelobt - Start der Initiative "Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen"
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Der Landesbeauftragte für des Landes Schleswig-Holstein Menschen mit BehinderungenMedien-Information 77/2010 28. April 2010Integrationspreis „NIXE“ ausgelobt - Start der Initiative „Arbeitsplätze für Men- schen mit Behinderungen“KIEL (SHL) - Gemeinsam haben das Land, die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein (UV-Nord), der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Nord – heute (28. April) ihre Aktivitäten für Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen vorgestellt:Integrationspreis Nixe ausgelobt: Der Integrationspreis NIXE ist eine Auszeichnung an Unternehmen, die sich im besonderen Maße für Arbeitsplätze für Menschen mit Behin- derung engagieren. Initiator Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Be- hinderung, sagte zur Auslobung des ideellen Preises: „Die NIXE ist ein Symbol dafür, die Wahrnehmung behinderter Menschen nicht auf ihre Schwächen auszurichten, sondern ihre Stärken zu erkennen. Im Wasser wäre eine Nixe anderen überlegen, an Land dage- gen auf Unterstützung angewiesen.“ Hase betonte, dass es im Berufsleben darauf an- komme, für alle Beschäftigten weitgehend barrierefreie Bedingungen zu schaffen, so dass eine Eingliederung auch von Menschen mit Behinderung leichter fällt. Der wei- testgehende und schwierigste Prozess ist erfahrungsgemäß die Änderung von Einstel- lungen zur Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung. Bei der Auswahl von Preisträgern des Integrationspreises steht die Entwicklung neuer Arbeitsplätze für Men- schen mit Behinderungen im Vordergrund. Aber auch für Engagement bei Aus- und Fortbildung oder für die Herstellung von Barrierefreiheit können Unternehmen ausge- zeichnet werden. Vorschläge oder Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2010 bei der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V., Haus der Wirtschaftsverbände, Stichwort: Die NIXE, Jungfernstieg 25, 24768 Rendsburg, ein- gereicht werden. Weitere Info: www.uvnord.de oder www.sh-landtag.de/lb/dienixeModellprojekt für mehr behindertengerechte Arbeitsplätze vereinbart: „Wir wollen Unternehmen dabei helfen, die richtige Umgebung für Menschen mit Behin- derungen zu schaffen“, sagte Sozialminister Dr. Heiner Garg zu den Zielen des gemein- sam mit dem Präsidenten der Unternehmensverbände Uli Wachholtz vorgestellten Mo- dellprojektes. Es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten – die von den Unternehmen durch die so genannte Ausgleichsabgabe selbst finanziert werden. „Häufig fehlt Unternehmen aber die Idee oder das Wissen, wie ein Arbeitsplatz für einen Menschen mit Handicap zugänglich gemacht werden kann. Manchmal ist dazu nur ein kleiner Umbau oder zum Beispiel der Kauf eines speziellen Computers notwendig. Andere Unternehmer befürch- -2-ten möglicherweise bürokratischen Aufwand bei der Inanspruchnahme von Förderange- boten oder Lohnkostenzuschüssen. Hier setzt das zwischen UV-Nord und Sozialministe- rium vereinbarte neue Projekt an: Zukünftig wird ein Fachberater Unternehmen gezielt und vor Ort beraten, nach konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen suchen und über Fördermöglichkeiten informieren, bzw. praktische Hilfe bei Anträgen leisten. Wachholtz betonte: „Der Fachberater wird dabei helfen, Potentiale zu erkennen und zu nutzen. Er soll die Brücke zwischen Unternehmen einerseits und Menschen mit Behinde- rungen aber auch mit der Arbeitsagentur andererseits schlagen“. Modellregion ist die Landeshauptstadt Kiel und der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Garg wies darauf hin, dass neben dem UV-Nord bald auch andere Partner weitere Fachberater in anderen Re- gionen einsetzen wollen.Hintergrund zur Finanzierung/ Förderung von behindertengerechten Arbeitsplätzen In der Regel ist jedes Unternehmen mit über 20 Beschäftigten bundesgesetzlich dazu verpflichtet, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen (das bedeutet ab 20 Beschäftigen, einen Menschen mit Behinderung). Wird die Vorgabe nicht erfüllt, zahlt das Unternehmen die so genannte Ausgleichsabgabe (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die Höhe der Ausgleichsabgabe pro Unternehmen beträgt in der Regel je Monat und unbesetztem Pflichtplatz zwischen 105 Euro (bei einer Beschäf- tigungsquote von 3% bis weniger als 5%) und 260 Euro (bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2%). Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden unter anderem Unternehmen gefördert, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. 2009 sind dafür in Schleswig-Holstein rund 2,3 Mio. € an Arbeitgeber gezahlt worden, um Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen oder zu sichern. Aus diesen Mitteln werden Arbeitgebern u. a. Zuschüsse gewährt, insbesondere wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsver- hältnis gefährdet wäre. Weitere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben kön- nen an schwerbehinderte Menschen selbst gezahlt werden, etwa für eine notwendige Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen.Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig- Holstein, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | Telefax 0431 988-5344 | E-Mail: pressestel- le@sozmi.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium im Internet: http://www.sozialministerium.schleswig-holstein.deKontakt: Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, Postfach 7121, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1620, EMail: LB@landtag.ltsh.de