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19.03.10
13:42 Uhr
CDU

Werner Kalinka zu TOP 7: Verfassungsänderung ist nicht geboten

Innenpolitik
Nr. 103/10 vom 19. März 2010
Werner Kalinka zu TOP 7: Verfassungsänderung ist nicht geboten
Zum Antrag von SPD, GRÜNEN, der LINKEN und des SSW haben sich weder die Situation noch unsere Position verändert.
Ist es wirklich der richtige Weg, dass wir in immer schnelleren Schritten versuchen, unsere politischen Ideen, Wünsche und Forderungen in die Verfassung unseres Bundeslandes zu schreiben, um dann hinterher so zu tun, als hätten wir damit die Probleme gelöst und Großes erreicht? Nein, das ist nicht der richtige Weg. Es ist in meinen Augen nicht zielführend, wenn wir die politischen Probleme vorrangig bei unserer Verfassung ablegen.
Wenn man als politische Partei der Meinung ist, dass man für ein bestimmtes Problem oder für eine bestimmte Minderheit etwas tun muss, dann ist es eigentlich die Regel, dass man - eine Analyse des Problems erstellt, - dass man klar benennt, wo man die Defizite und den Handlungsbedarf sieht,
- und dass man dann ein politisches Programm zur Lösung der Probleme erstellt.
Und der Weg ist es dann weiter, dass wir Abgeordneten – entweder alle gemeinsam, oder die Antragsteller als Opposition – z.B. ein Gesetz erarbeiten, oder dass man als Parlament der Regierung vorgibt, ein Programm zu
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 entwickeln, mit dem man dann handeln kann. Eine Verfassungsänderung sollten wir dagegen nur den wichtigsten und drängendsten Problemen vorbehalten, wenn – und ich betone ausdrücklich – wenn die Probleme dadurch auch tatsächlich gelöst werden können.
Und dies ist genau der Punkt, bei dem ich mit dem vorliegenden Antrag meine Probleme habe:
Auch in Schleswig-Holstein gilt Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Diskriminierung wegen der Rasse, Herkunft oder Abstammung ist verboten. Die speziellen Diskriminierungsverbote aus Artikel 3 des Grundgesetzes sind sogar Bestandteil der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung. Wer sich diskriminiert fühlt oder wird, hat demnach die gebotenen rechtlichen und tatsächlichen Wege, zu seinem Recht zu kommen. Und bereits heute ist in Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung geregelt, dass nationale Minderheiten – aber auch Volksgruppen – unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände stehen. In Vollzug seines Schutzauftrags leistet das Land bereits heute an die Sinti und Roma finanzielle Zuwendungen in Höhe von 180.000 EUR an ihren Landesverband, weitere rund 18.000 EUR gibt es für die Kulturarbeit, und in 12 Projekten mit 120 Teilnehmern wird die Kultur und Spracharbeit gefördert. Es werden Zuschüsse für Projekte und Publikationen gewährt.
Ich möchte noch einmal auf die Frage zurückkommen, ob die Verfassung eines Bundeslandes wirklich der richtige Ort dafür ist, an dem man zu viele politische Absichtserklärungen und Wunschvorstellungen formulieren sollte:
Die Volksinitiative zur Stärkung der Kinderrechte hat bereits weitere Erwartungen formuliert, und dies, obwohl der Schutz der Kinder und Jugendlichen bereits ausdrücklich in Artikel 6a der Landesverfassung enthalten ist. Und unser Kollege Marc-Oliver Potzahr hat gestern sehr überzeugend dargelegt, dass es zur weiteren Hilfe auch andere Wege als den über die Verfassung gibt.
Weitere gesellschaftliche Gruppen werden mit ihren Anliegen möglicherweise bald folgen und die Probleme dabei liegen auf der Hand:
Die Volksgruppe der Sinti und Roma umfasst in unserem Lande heute etwa 5.000 Menschen. Mit welchem Argument wollen wir denn in Zukunft den 33.000 türkischen Staatsbürgen in unserem Bundesland verwehren, explizit in der Verfassung genannt zu werden? Mit welchem Argument wollen wir 11.000 Polen, die bei uns in Schleswig-Holstein leben, sagen, dass nicht auch sie einen ganz besonderen Schutz und die besondere Förderung genießen sollen? Mit genau dem gleichen moralischen Recht können doch auch diejenigen, die

Seite 2/3 heute in wirklich schwieriger Lage sind – zum Beispiel, weil sie unter der Armutsgrenze leben müssen –, fordern, dass auch sie in der Verfassung ganz besonders erwähnt und herausgestellt werden. Nur: Würde dies auch nur eines der Probleme dieser Menschen ändern? Ich glaube nicht.
Das Beispiel der mehr als eine Million Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg, die in unserem Bundesland eine neue Heimat fanden, sei in Erinnerung gerufen. Sie und ihre Nachfahren haben alle Akzeptanz und Achtung, auch ohne dass wir sie ausdrücklich in der Verfassung nennen.
Nach alledem bitte ich um Verständnis, dass wir diese weitere Änderung der Verfassung nicht für geboten ansehen.



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