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18.03.10
15:59 Uhr
SPD

Hans Müller zu TOP 21: Rasenmäherkürzung ist der Verzicht auf politische Gestaltung

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 18.03.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 21, Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein (Drucksache 17/332)
Hans Müller:
Rasenmäherkürzung ist der Verzicht auf politische Gestaltung

Der Haushaltsführungserlass sieht vor, dass die im Haushalt vorgesehenen Zuwei- sungstitel in diesem Jahr zumindest vorerst nur zu 90 % ausgezahlt werden dürfen, und aus dem „vorerst“ wird wohl bald ein „endgültig“ werden. Verschärfend kommt noch hinzu, dass die globalen Minderausgaben ebenfalls unter anderem aus den verbleibenden 90 % der Zuweisungstitel erbracht werden sollen, im Ministerium für Bildung und Kultur sind das 6 Mio. €!

Damit nicht genug der frohen Botschaften: Den Zuwendungsempfängern ist darüber hinaus in Aussicht gestellt worden, dass sie sich für 2010 auf 15 % Kürzungen ein- richten sollen. Es ist nichts Neues, dass diejenigen, die freiwillige Leistungen des Landes erhalten, in besonderem Maße zu Einsparungen herangezogen werden, weil der größte Teil des Landeshaushaltes durch Pflichtausgaben wie die Personal- und Ruhestandskosten gebunden ist.

Aber eine Rasenmäherkürzung ist der Verzicht auf politische Gestaltung. Wenn sich die ganze Weisheit darin erschöpft, jeden Zuwendungstitel im Haushalt auf 90 % her- unterzukürzen, brauchen wir nur ein paar Leute mit einem Taschenrechner, aber keine Landesregierung, die für sich den Anspruch erhebt, kulturpolitisch gestalten zu wol- len.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Es gibt auch nichts Ungerechteres als eine solche pauschale prozentuale Kürzung. Denn die finanzielle Situation der vielen Institutionen und Verbände und der von ihnen durchgeführten Projekte ist eben nicht miteinander vergleichbar. Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Haupt- und der Ehrenamtlichkeit, Unterschiede auch bei der materiellen Ausstattung mit Technologie, Büros oder Gebäuden.

Und während der eine oder andere Verband sich nur zu einem sehr kleinen Teil aus dem Landeshaushalt finanziert und zum größten Teil mit Hilfe von privaten Mitteln, Mitgliedsbeiträgen, kommunalen Zuschüssen usw., ist für manchen kleinen Verband die Landesförderung die entscheidende Säule ihrer Existenz.

Wer auf der einen Seite immer wieder schöne Reden über die Wichtigkeit von Kultur im Allgemeinen und von kulturellen Angeboten in Schleswig-Holstein im Besonderen hält, muss daraus auch materielle Schlussfolgerungen ableiten. Dazu ist diese Landesregierung offensichtlich weder willens noch in der Lage.

Der Ministerpräsident wird schon gewusst haben, warum er sich in Bezug auf seine „Herzensangelegenheit“ Kultur mittlerweile gänzlich auf Sonntagsreden beschränkt, aber die unmittelbare Verantwortung für ihre materielle Absicherung den beiden Fachministern überlässt. So einfach werden es Ihnen die Kulturschaffenden und Kul- turinteressierten im Lande allerdings nicht machen, weil Sie als Regierungschef die Gesamtverantwortung für das Handeln Ihres Kulturministers und Ihres Finanzminis- ters tragen.

Die Gefährdung freiwilliger Leistungen habe ich angesprochen. Aber die Pflichtaufga- ben bestehen aus mehr als der Auszahlung von Bezügen und Pensionen. Ein Blick in Artikel 9 der Landesverfassung hilft zur Vertiefung dieser Erkenntnis weiter. -3-



Wenn wir aber kulturelle Einrichtungen und Organisationen sowie deren Projekte in Kürzungen einzubeziehen müssen, so muss sich die Landesregierung in jedem ein- zelnen Fall vergewissern, was mit diesen Kürzungen bewirkt wird. Eine häufige Folge wird sein, dass die Verbände Personal abbauen müssen, vor allem, weil sie bei früheren Sparrunden schon alle organisatorischen Alternativen ausgereizt haben. Das ist schmerzlich, aber man muss diesen Prozess so gestalten, dass sich alle Seiten darauf einstellen können. Die Verbände müssen einen Anspruch darauf haben, mittel- und langfristig zu wissen, ob das Land ihnen weiterhin Finanzhilfen gewähren will; wenn ja, welchen verlässlichen Umfang diese Zuwendungen in den nächsten Jahren haben werden; wenn nein, zu welchem Zeitpunkt die finanzielle Förderung ausläuft.

Dann haben die Verbände und Einrichtungen eine realistische Chance, sich darauf einzustellen und nach Wegen zu suchen, ihre Ausgaben den sinkenden oder wegfal- lenden Landeszuschüssen anzupassen bzw. ihre Einnahmen zu erhöhen.

Das es möglicherweise auch Fälle gibt, wo ein Verein dann die Konsequenz ziehen muss, seine Aktivitäten einzustellen und sich aufzulösen, mag im Einzelfall so sein. Aber die fantasie- und gleichzeitig rücksichtslose Kürzung mit dem Rasenmäher richtet Schäden an, schafft Unsicherheit, gefährdet den Bestand der vielfältigen Kultur- landschaft in Schleswig-Holstein und ist auch nicht mit der von der Regierung ange- kündigten Kulturentwicklungsplanung vereinbar.

Aus den Ergebnissen der Enquêtekommission des Bundestages zur Kultur müssen Konsequenzen gezogen werden. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass die Verantwort- lichkeiten der staatlichen Ebenen (also Bund, Länder und Gemeinden) auf dem Feld der Kultur neu geklärt werden, um eine ausreichende Versorgung der gesamten deut- schen Bevölkerung mit öffentlichen kulturellen Angeboten sicherzustellen.