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18.03.10
10:52 Uhr
Linke

Heinz-Werner Jezewski zu mehr Transparenz bei Abgeordnetenverhalten

Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin Rede von Heinz-Werner Jezewski zu TOP 14-16 und 44. DIE LINKE Fraktion im Schleswig- Es gilt das gesprochene Wort. Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Kiel, 17. März 2010 Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 jannine.menger- hamilton@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.de

Heinz-Werner Jezewski zu mehr Transparenz bei Abgeordnetenverhalten
„Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
Ich sage es gleich vorweg: Die hier zur Diskussion stehenden Regelungen gehen der Fraktion DIE LINKE nicht weit genug. Sie sind aber ein Kompromiss, auf den sich unserer Ansicht nach jede und jeder in diesem Hause einlassen könnte.
Der Kern der hier eingebrachten Gesetzesänderungen ist nicht Verbot oder Strafe, der Kern ist Transparenz. Das Argument ist zwar uralt, dafür aber immer noch richtig: Die Arbeitgeber von Abgeordneten, Ministern und Staatssekretären sind die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Ein Arbeitgeber aber hat ein Anrecht auf Auskunft, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft auch für andre Dinge verwendet. Und der Arbeitgeber wird anhand dieser Informationen entscheiden können, ob diese Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit des Mitarbeiters vereinbar ist.
Einem Bauingenieur, der in seiner Freizeit Fachbücher über sein Hobby, das Angeln, schreibt, wird niemand diese Tätigkeit vorhalten werden.
Ein Bauingenieur, der während seiner Arbeitszeit als Leiter eines städtischen Bauamtes Fachbücher über sein Sachgebiet schreibt, wird vermutlich deutlich kritischer geprüft werden, und wenn derselbe Bauingenieur während oder nach seiner Arbeitszeit Gutachten für Bauherren schreibt, die seine Behörde anschließend als Entscheidungsgrundlage nimmt, wird er seinen Job nicht mehr lange behalten.
Das alles hält niemand für aufdringlich, auch der Schutz der Privatsphäre des Betreffenden muss hier hinter das Berechtigte Interesse des Arbeitgebers zurücktreten.
Wir haben in diesen Beispielen schon die großen Kritikpunkte jeglicher Nebentätigkeit vereint. Geschieht die Nebentätigkeit während der Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung
Diese und alle weiteren Abgeordnetenreden finden Sie zeitnah zum Vortrag im Plenum auf http://www.linksfraktion-sh.de stellen sollte? Und gibt es einen Interessenkonflikt zwischen der Nebentätigkeit und der Tätigkeit, mit der der Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt bestreitet? Das sind die beiden Kernfragen der Debatte.
Wir stoßen hier schnell an Grenzen der Debatte, denn wer wollte sagen, wie lang eigentlich die „Arbeitszeit“ eines Abgeordneten, eines Ministers oder eines Staatssekretärs ist? Aus eigener, wenn auch noch nicht langer, Erfahrung kann ich sagen, mit Achtstundentagen und Vierzigstundenwochen kommt man hier nicht aus. Auch wird ein Abgeordneter nicht die Stechuhr benutzen, um zu sagen zu können „jetzt ist meine Arbeitszeit beendet, jetzt gehe ich meiner Nebentätigkeit nach.“
Wenn wir den Interessenkonflikt betrachten, wird das Ganze noch heikler. Ein Abgeordneter, der einen Inverstor davon überzeugt, in seinem Wahlkreis einen Betrieb zu eröffnen und Arbeitsplätze zu schaffen, der hat das getan, wofür er – unter anderem auch – gewählt worden ist.
Wenn er sich im Rahmen der Gesetze dafür einsetzt, dass dieser Investor einen Teil seiner Investition subventioniert bekommt, dann ist das normal und niemand kann etwas dagegen einwenden.
Macht er das Ganze aber als Miteigentümer oder wirtschaftlich Begünstigter dieses Investors, so wird jeder einen Konflikt sehen, der kaum auszuräumen ist.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden, auch dieser Fall mag vorkommen und der Vorgang mag sogar sinnvoll sein. Die Frage ist nur: Kann die Öffentlichkeit, kann unser aller Arbeitgeber das Ganze nachvollzie- hen? Wenn das nicht der Fall ist, brauchen wir uns über den empörten Aufschrei in der Presse und innerhalb der Bevölkerung nicht zu wundern.
Und genau das ist es, was wir mit unseren Gesetzentwürfen erreichen wollen, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen der Abgeordneten, Minister und Staatssekretäre. Nicht mehr und nicht weniger.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich einige weiter Punkte aufführen, die mir und der Linken wichtig sind, für die wir aber im Moment schlichtweg keine Mehrheiten bekommen werden:
Wir wollen eine exakte Benennung jeder Nebentätigkeit, verbunden mit der dafür erfolgten Vergütung
Wir wollen eine möglichst genaue Veröffentlichung der Nebentätigkeit von Rechtsanwälten, dazu gehört für uns zumindest die Angabe der Branche, für die ein bestimmtes Mandat wahrgenommen wurde, aber auch die Veröffentlichung von Einkünften über die Ausschüttung von Gesellschaftergewinnen.
Wir wollen ein beschränktes Konkurrenzverbot für ausgeschiedene Politiker. Dass ein ehemaliger Wirt- schaftsminister gut dotierte Verträge in der Leiharbeitsbranche erhält, nachdem er während seiner Amtszeit genau dieser Branche die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen beispiellosen Boom geschaffen hat, ist ein Skandal erster Güte, bisher aber nicht einmal justitiabel.
All das, und noch vieles mehr, erspare ich Ihnen hier aber, und bitte Sie nur darum, der Überweisung unserer Anträge in die zuständigen Ausschüsse zuzustimmen und sie dort fachlich mit uns zu diskutieren.“
Diese und alle weiteren Abgeordnetenreden finden Sie zeitnah zum Vortrag im Plenum auf http://www.linksfraktion-sh.de