Rede von Antje Jansen zu bedarfsgerechten Hartz-IV Regelsätzen
Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin Rede von Antje Jansen zu TOP 52. DIE LINKE Fraktion im Schleswig- Es gilt das gesprochene Wort. Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Kiel, 17. März 2010 Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 jannine.menger- hamilton@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deRede von Antje Jansen zu bedarfsgerechten Hartz-IV Regelsätzen (BVG-Urteil zu Drs. 257 neu und Drs. 369)„Anrede Landtagspräsident/in,mit den Stimmen der Koalition und gegen die der Opposition empfiehlt der Sozialausschuss die Ablehnung des vorliegenden Antrages. Bei genauer Betrachtung ist das ein Skandal und dies gleich in mehrfacher Hinsicht.Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze nicht der Verfassung entspricht. Das höchste Gericht hat damit nicht etwa ein unverbindliches Statement abgegeben oder einen Diskussionsbeitrag in die Runde geworfen. Das wäre auch nicht seine Aufgabe. Es hat getan, was es zu tun hat. Es hat ein Urteil gesprochen. Eines das eindeutig, rechtskräftig und absolut verbindlich ist.Der vorliegende Antrag will nichts anderes, als die sich daraus ergebenden Rechte der Hartz-IV-Empfänger, also der Ärmsten der Armen im Lande, sofort zu wahren. Der Antrag will eine Selbstverständlichkeit gewahrt wissen und den Spruch aus Karlsruhe unmittelbar umsetzen.Übrigens ganz so, wie es kurz darauf nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auch geschehen ist. Da meldeten die Telekommunikationsunternehmen schon am Tag nach der Urteilsverkündung, dass sie bereits mit der Löschung der rechtswidrig gesammelten Daten begonnen hätten. Sie haben das Urteil also sofort umgesetzt, ganz so, wie es sich für jeden gehört, der rechts- und verfassungstreu handeln will. CDU und FDP wollen das in dem hier vorliegenden Fall ganz offensichtlich nicht. Mit der Ablehnung des uns vorliegenden Antrags stellen sie sich letztlich gegen das Verfassungsgericht und damit gegen das Grundgesetz. Sie greifen selbst zum Verfassungsbruch, um die Hartz-IV-Empfänger weiter zu drangsalieren.Und sie bestätigen damit voll inhaltlich die Linie eines Guido Westerwelle. Denn seit das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet hat, macht Westerwelle genau das Gegenteil dessen, was das Gericht wollte. Das BVG hat mit einer noch nie da gewesenen Deutlichkeit das Sozialstaatsgebot verteidigt.Westerwelle hetzt mit einmaliger Deutlichkeit gegen die Ärmsten im Lande und inszeniert so den Klassenkampf von oben. So sehr, dass selbst Herr Garg und Frau Merkel sich davon distanzieren. Oder besser gesagt, sie tun so als ob. So ließ die Kanzlerin ausrichten, Westerwelles Wortwahl entspreche nicht ihrem Duktus.Zu den Inhalten verlieren die Union und auch die Schleswig-Holsteinische FDP aber lieber kein Wort. Denn da stehen sie fest zu Westerwelle. Die Ablehnung des vorliegenden Antrags durch die Koalitionsfraktionen ist dafür ein deutlicher Beleg. Sie sind sich einig, das BVG-Urteil missachten zu wollen.Und nach der NRW-Wahl werden sie die Katze endgültig aus dem Sack lassen. Die Hartz-IV-Leistungen sollen massiv gekürzt, die Menschen mit Sach- und Lebensmittelgutscheinen und so wenig Bargeld wie nur eben möglich abgespeist werden. Das ist eine Politik, die nur die Förderung der eh schon privilegierten Klientele im Sinn hat. Das ist eine Politik, die sich schamlos gegen das Verfassungsgericht, gegen die Interessen von Millionen von Menschen und letztlich gegen die der gesamten Gesellschaft richtet. Wer das in diesem Hause nicht möchte, dem bleibt nichts anderes, als dem Antrag von SPD Grünen und SSW zuzustimmen.Danke für Ihre Aufmerksamkeit.“