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17.03.10
15:58 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 52: Das unterste soziale Netz eignet sich nicht für Sozialkürzungen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
TOP 52, Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder (Drucksachen 17/257neu, 17/369)

Wolfgang Baasch:

Das unterste soziale Netz eignet sich nicht für Sozialkürzungen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze gibt einen klaren Auftrag vor und der lautet: Die Ursachen von Armut bekämpfen. Umso über- raschter muss die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit sein, wenn die Fraktionen von CDU und FDP im Sozialausschuss ohne jegliche Alternative den Antrag „Bedarfsge- rechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder“ ablehnen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene und im Bundesrat dafür einzuset- zen, dass die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auf der Basis einer be- darfsorientierten Neuberechnung erhöht werden. Das Arbeitslosengeld II muss eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und sich am tatsächlichen Bedarf der Men- schen orientieren. Dazu gehört auch ein eigenständiger Kinderregelsatz, der den Betreuungs- und Bildungsbedarf von Kindern sicherstellt.

Diese Aufforderung zum Handeln der Landesregierung wird von den Koalitionspart- nern nicht geteilt und auch durch keine Alternative ersetzt. Auch die Formulierung „die effektivste Prävention gegen Kinderarmut ist eine gute Arbeit für die Eltern, von der sie und ihre Kinder gut leben können“. Ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig, damit Eltern, die den ganzen Tag hart arbeiten, ihren Lohn nicht mit ALG II aufstocken müssen. Auch dieses wurde ohne Alternative von der Regierungskoalition abgelehnt.

Hier kann man nur feststellen, CDU und FDP haben in Sachen Regelsatzurteil bis jetzt keine Vorstellungen und nichts gelernt. Aber vielleicht verstecken sich unsere Koaliti- onspartner im Lande ja auch nur hinter der Regierungskoalition in Berlin. Dort plant



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offenbar nur eine äußerst engherzige Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung für Ar- beitslosengeld II-Bezieher. So wird in einigen wenigen Fällen, in denen Härtefall- Leistungen eventuell möglich sein sollen, eine ganze Latte von Lebenssituationen ge- genüber gestellt und diese Härtefall-Leistungen weiter ausgeschlossen.

Hier wird ganz offensichtlich Sozialpolitik nach Kassenlage vorbereitet. Kein Wun- der! Wer die Steuern für Hotelübernachtungen in Milliardenhöhe senkt, der hat eben nicht mehr das Geld, Arbeitssuchende in schwierigen Lebenssituationen zu unterstüt- zen. Und es geht ja noch weiter: Äußerungen von Vertretern der Regierungsfraktionen lassen gar Kürzungen für Arbeitssuchende erwarten. Die Reden des Bundesaußenmi- nisters vom „anstrengungslosen Wohlstand“ zeigen, dass er keine Vorstellungen hat von der Lebenswirklichkeit der 6,7 Millionen ALG-II-Empfänger. Das ALG-II ermöglicht keinen Wohlstand, sondern soll das Existenzminimum sichern. Und hier hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach einem eigenständigen Verfahren zu bestimmen und den Gesetzge- ber aufgefordert, insgesamt für mehr Klarheit und Transparenz bei der Bemessung der Regelsätze zu sorgen.

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind das unterste soziale Netz. Sie eignen sich nicht für Sozialkürzungen, sie eignen sich aber auch nicht für politischen Populismus. Und wer vom „anstrengungslosem Wohlstand“ spricht, hat keine Vorstellung von der Lebenswirklichkeit. Die Arroganz dieser Denkweise ist unerträglich, aber leider in den Regierungskoalitionen in Berlin und hier im Hause verbreitet. War es doch der Ministerpräsident, der in seiner Regie- rungserklärung von Wohlfahrt sprach, die auch erdrücken könne.

Für uns Sozialdemokraten ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfas- sungsgerichtes eindeutig. Wir brauchen erhöhte Arbeitslosengeld-II-Beträge, um die -3-



gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf sicherzustellen. Dies gilt ganz besonders für einen eigenständigen bedarfsgerechten Kinderregelsatz, der die Betreuungs- und Bildungsbedarfe von Kindern berücksichtigt. Höhere Regel- sätze erfordern aber auch einen gesetzlichen Mindestlohn, da ansonsten der Sozi- alstaat in seiner Finanzierbarkeit uns seiner Akzeptanz geschwächt würde. Wir brau- chen ein Lohnabstandsgebot von oben, d.h. die Löhne müssen höher sein als die So- zialleistungen.

Und dieser Diskussion müssen sich auch die Regierungsfraktionen hier im Hause stel- len. Und darum stellen wir den Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW mit dem Titel „Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder“ hier erneut zur Abstimmung