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17.03.10
15:56 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 23: Keine Subventionierung von Billiglöhnen zugunsten der Unternehmen!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 17.03.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 23, Entschließung gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (Drucksache 17/343)

Wolfgang Baasch:

Keine Subventionierung von Billiglöhnen zugunsten der Unternehmen!

Für uns Sozialdemokraten gilt: Gleiche Arbeit, gleiche Rechte. Wir wollen den Miss- brauch von Leiharbeitsverhältnissen und die Unterwanderung von geltenden Tarifver- trägen unterbinden. Die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt, dass gerade die Beschäftigten in der Leih- und Zeitarbeitsbranche zu den Verlierern gehören. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes durch die große Koalition in Berlin und feder- führend den damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat ein stärkeres Ansteigen der Arbeitslosenzahlen verhindert. Ganz anders sieht das allerdings in Betrieben aus, die mit einem hohen Anteil von Leiharbeitskräften gearbeitet haben. Dort wurden Zeit- arbeitskräfte von einem auf den anderen Tag in die Arbeitslosigkeit entlassen.

In den vergangenen Wochen und Monaten gingen aber auch wiederholt Meldungen durch die Medien, dass Unternehmen das Instrument der Leiharbeit missbrauchen, um Arbeits- und Tarifbedingungen zu unterlaufen und flächendeckend Dumpinglöh- ne zu etablieren. Prominentestes Beispiel ist der Schlecker-Konzern, der eigene klei- nere Filialen geschlossen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt hat - nur um ihnen anschließend über eine Zeitarbeitsfirma in neuen Filialen neue Jobs anzubieten. Die Stammbelegschaft wurde so zu einem großen Teil durch Leiharbeit ersetzt und Schlecker ist kein Einzelfall. Wir erleben zur Zeit den Miss- brauch von Leiharbeit in vielen Unternehmen.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Die Leiharbeit ist heute weniger ein Instrument der Flexibilität am Arbeitsmarkt, als ein Instrument der Lohndrückerei. Deshalb ist es vernünftig, die Leiharbeit wieder auf ihre historische Funktion, nämlich zum Auffangen von Auftragsspitzen, zu be- schränken.

Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Ar- beit“ ohne Ausnahme gelten. Die Realität heute sieht aber so aus: Alle tariflichen Ein- stiegslöhne in der Leiharbeit liegen derzeit im Niedriglohnbereich. Das Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales hat ermittelt, dass aus Steuereinnahmen Aufstockerleis- tungen ausschließlich an Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter im Zeitraum von Mai 2008 bis Mai 2009 in Höhe von sage und schreibe 531 Millionen Euro gezahlt worden sind. 531 Millionen Euro wurden in einem Jahr ausgegeben nur an Zeitarbeiter, die Auf- stockerleistungen nach dem SGB II bekommen müssen, weil sie von ihrem Geld allei- ne nicht leben können, oder noch deutlicher ausgedrückt, von ihrer Arbeit ihre Familien nicht ernähren können. Das ist Subventionierung von Billiglöhnen zugunsten der Un- ternehmen. Das muss endlich ein Ende haben.

Wir wollen auch die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leihar- beitsgesellschaften der Unternehmen begrenzen und wir wollen die Betriebsräte in den Entleihbetrieben stärken, damit sie wirksam den ordnungsgemäßen Einsatz der Leih- arbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer kontrollieren können. Die Betriebsräte brauchen Mitbestimmungsrechte, damit sie über Umfang und Dauer der Leiharbeit mit entscheiden können und natürlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitneh- mer nicht Mitarbeiter zweiter Klasse. Das heißt: Auch für sie müssen die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Zusammengefasst wollen wir erreichen:

1. dass das Instrument der Leiharbeit wieder ausschließlich dazu dient, kurzfristige Auftragsspitzen in Unternehmen zu bewältigen oder Langzeitarbeitslose in den -3-



ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht als Mittel zur Durchsetzung von Dumpinglöhnen missbraucht wird.

2. Ein verbindlicher Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche und nach kurzer Einar- beitungszeit muss ohne Ausnahme gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

3. Die konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unterneh- men muss begrenzt werden. Dabei muss wieder der Grundsatz gelten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei wechselnden Unternehmen ein- gesetzt werden, unbefristet bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt sind.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.