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17.03.10
12:24 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Heilberufekammergesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 11 – Gesetzesentwurf zur Änderung Claudia Jacob des Heilberufekammergesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Marret Bohn: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 142.10 / 17.03.2010
Gesetzgebung im Schweinsgalopp Medizinprodukte müssen vor ihrer Zulassung einem geregelten Prüfverfahren unterzo- gen werden. Ebenso wie Arzneimittel. Das ist nicht neu. Das ist notwendig und richtig. Zuständig ist in erster Linie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. So weit – so gut.
Neu ist allerdings, dass ab dem 21. März dieses Jahres vor der Zulassung von Medi- zinprodukten die Stellungnahme einer nach Landesrecht gebildeten Ethikkommission eingeholt werden muss. Dieses Verfahren hat sich bei den Arzneimitteln bereits be- währt. Die Zulassung gibt es nur, wenn die Stellungnahme der Landesethikkommission positiv ausfällt. Ohne Stellungnahme geht gar nichts.
Was passiert also, wenn ein in Schleswig-Holstein ansässiger Hersteller von Medizin- produkten, z. B. Dräger aus Lübeck, aktuell eine Zulassung beantragt? Was passiert, wenn diese, weil es hier keine entsprechende Ethikkommission gibt, die eine Stellung- nahme abgeben könnte, nicht zu einer korrekten Prüfung kommen kann? Was passiert, wenn deshalb keine fristgerechte Zulassung möglich ist? Das Unternehmen kann – und das wird es auch tun – Regressforderungen gegenüber dem Land geltend machen. Das sollten wir verhindern. Wir haben alle ein gemeinsames Interesse, Schaden von unse- rem Land abzuhalten.
Wie kann eine Lösung aussehen? Wie bereits erwähnt ist das beschriebene Verfahren für den Bereich der Arzneimittel schon umgesetzt. Das Land hat der Ärztekammer die Aufgabe übertragen, bei der Prüfung und Zulassung von Arzneimitteln verantwortungs- voll mitzuwirken.

Seite 1 von 2 Ethische Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehören zu den schwierigsten in der Medizin und wir alle sollten die Tätigkeit der Ethikkommission wertschätzen. Bei der Zu- lassung von Medizinprodukten auf das bewährte Verfahren zurückzugreifen, ist aus Sicht meiner Fraktion der richtige Weg. Die Alternative wäre die Bildung einer eigenen, neuen Landesethikkommission. Das ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
In der Mittagspause ist die Beratung über das Heilberufekammergesetz im Sozialaus- schuss geplant. Am Freitag soll dann die zweite Lesung erfolgen. Das ist Gesetzgebung im Schweinsgalopp! Das ist nicht sachgerecht, das ist nicht schön und auch nicht gute parlamentarische Sitte. Und das wäre auch nicht notwendig gewesen. Das Ministerium hat uns im letzten Sozialausschuss auf dieses Verfahren hingewiesen und um Ver- ständnis und Akzeptanz gebeten.
Verständnis für den Ablauf des Verfahrens – Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das haben wir nicht! Der Zeitplan für die Umsetzung des Bundesgesetzes mit der Ziellinie 21. März 2010 ist seit Sommer vergangenen Jahres bekannt. Schon im September 2009 erkannte das Sozialministerium nach eigener Aussage, dass das Heilberufekam- mergesetz bearbeitet werden muss. Daran schlossen sich unmittelbar Verhandlungen mit der Ärztekammer an. Diese stimmte schon Mitte Dezember 2009 dem Vorschlag des Ministeriums zu.
Was ist also in den vergangenen drei Monaten im Ministerium passiert? Was ist der Grund dafür, dass der Landtag den entsprechenden Gesetzentwurf erst Mitte März er- halten hat? Die Antwort auf diese Fragen ist das Ministerium schuldig geblieben. Und das ist nicht akzeptabel.
Trotzdem ist das für uns Grüne kein Grund, uns aus Prinzip quer zu stellen. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wir alle haben ein Interesse an einer sachlichen und zeitge- rechten Lösung. Meine Fraktion wird sich daher der angekündigten Blockadehaltung der SPD nicht anschließen. Wir werden uns aktiv an der Diskussion des Gesetzes beteiligen. Es ist wichtig, dass wir im Gesundheitsland Schleswig-Holstein ein gültiges Gesetz haben. Alles andere wäre eine Blamage.



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