Bernd Heinemann: Die Daten von Kranken müssen besser geschützt werden!
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 04.03.2010, Nr.: 080/2010Bernd Heinemann:Die Daten von Kranken müssen besser geschützt werden!Zur Frage des Schutzes des Sozial- und Patientengeheimnisses erklärt der gesund- heitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bernd Heinemann:Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation geregelte Datensicherungsvorkehrungen gefordert. Dies betrifft auch das Sozial- und Patientengeheimnis. Wie das Unabhängige Landes- zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Erklärung feststellt, ist das hausarztzentrierte Versorgungsmodell (HzV) nach Paragraph 73 b Sozialgesetzbuch V jedoch mit den bisherigen Verfahren weder verfassungskonform noch datensicher. Derartige Modelle gibt es bisher z.B. in Bayern und Baden-Württemberg.Die SPD-Landtagsfraktion wird zu den Forderungen der ULD-Stellungnahme – z. B. nach einem sofortigen Stopp der Hausarzt zentrierten Versorgung für Schleswig- Holstein - einen Bericht der Landesregierung einfordern.Es darf auf keinen Fall durch das System der Datenerfassung eine Diskriminierung von „nicht rentablen“ Patientinnen und Patienten möglich sein. Die informelle und me- dizinische Selbstbestimmung der gesetzlich Krankenversicherten ist ein hohes Gut im Verfassungsrang.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Postfach 7121, 24171 Kiel Petra Bräutigam Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de