Wolfgang Baasch zu TOP 22, 33, 36 + 46: Klarheit schaffen und Betreuung aus einer Hand erhalten!
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 26.02.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 22, 33, 36 und 46: Anträge zur Schaffung und zum Einhalt der Optionskommunen, Antrag „Grundgesetzänderung notwendig – Zukunft der ARGEn sichern“, Anträge zu a) Unverzügliche Neuordnung der Trägerschaft im SGBII und b) Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeits- losen aus einer Hand erhalten (Drucksachen 17/230, 17/264, 17/267, 17/22, 17/37 und 17/203)Wolfgang Baasch:Klarheit schaffen und Betreuung aus einer Hand erhalten!Nachdem der Streit innerhalb der CDU um die Zukunft der ARGEn Anfang Februar ei- ne entscheidende Wendung erfahren hat, ist auch die in Papierform vorliegende An- tragslage hier im hohen Haus in Bewegung geraten. Nachdem die Bundesarbeitsmi- nisterin von der Leyen und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung aufgegeben haben, haben nun schon bereits erste Ge- spräche der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen mit der SPD stattge- funden.Ziel ist es, mit einer Grundgesetzänderung dafür zu sorgen, die Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen verfassungsfest zu gestalten. Die SPD und die Ministerprä- sidenten der Bundesländer haben dabei immer die Grundgesetzänderung favori- siert. Jetzt gilt es, schnell Klarheit zu schaffen, damit die Betroffenen, die Arbeitssu- chenden auch weiterhin aus einer Hand betreut werden können und auch die Beschäf- tigten der ARGEn eine verlässliche Zukunftsperspektive haben. Mit einer Grundge- setzänderung wird es uns auch gelingen, den beiden in Schleswig-Holstein bestehen- den Optionskommunen in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eine verlässliche Zukunftsperspektive zu geben.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Postfach 7121, 24171 Kiel Petra Bräutigam Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Für die SPD ist aber auch klar, dass es bei der Neuordnung der Trägerschaft für die ARGEn weder zu einer Kürzung der Mittel für die Arbeitssuchenden, noch zu einer Kürzung bei der Arbeitsförderung kommen darf. Die bestehenden Fördermaßnahmen und die bundesgesetzlich festgeschriebene Zahl der Vermittler müssen erhalten blei- ben. In diesem Zusammenhang will ich auf den Bericht des Präsidenten des Bundes- rechnungshofes hinweisen, in dem festgestellt wird, dass die zentrale Bedeutung der Grundsicherung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche gesetzmäßige Rechtsanwendung erfordert. Über die für die konkrete Leis- tungsgewährung wesentlichen Merkmale muss daher bundesweit einheitlich rechtmä- ßig entschieden werden.Dieser Appell im Bericht des Bundesrechnungshofes ist mit einer Bewertung der ver- schiedenen Modelle der Arbeitsgemeinschaften oder auch der zugelassenen kom- munalen Träger (Optionskommunen) verbunden. Im Vergleich dieser Organisations- formen kommt der Bericht des Bundesrechnungshofes auch bei Feststellung vieler Unzulänglichkeiten in den jeweiligen Modellen zu einer Bewertung, die das System der Arbeitsgemeinschaften eindeutig stärkt.Unter Maßgabe der neuen Diskussion auf Bundesebene und unter Einbeziehung un- serer regionalen schleswig-holsteinischen Erfahrungen sowie unter Hinzuziehung des Berichtes des Präsidenten des Bundesrechnungshofes sollten wir alle vorliegenden Anträge vielleicht noch einmal im Sozialausschuss beraten. Ich bitte daher für die SPD-Fraktion um Überweisung der Anträge in den Sozialausschuss und sage zu, dass die SPD-Landtagsfraktion bereit ist, schnell und konstruktiv an Lösungen mitzuwirken und dass wir vor dem Hintergrund der notwendigen Neuordnung der ARGEn und der Sicherung der beiden schleswig-holsteinischen Optionskommunen auch konstruktive Wege auf Bundesebene aktiv mitgestalten.