Rede von Ranka Prante zu TOP 39: Ausbau der Windenergie
Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin Rede von Ranka Prante zu TOP 39. DIE LINKE Fraktion im Schleswig- Es gilt das gesprochene Wort. Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Kiel, 25. Feb. 2010 Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 jannine.menger- hamilton@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deRede von Ranka Prante zu TOP 39: Ausbau der Windenergie„Anrede Präsident/in, sehr geehrte Damen und Herren,wir reden heute über einen Antrag von CDU und FDP in dem die Regierungsparteien den Landtag auf- fordern, ich zitiere: „Der Landtag bittet die Landesregierung, den ‚Erlass zur Planung von Windkraftan- lagen‘ in der Fassung vom 25.11.2003 dahingehend zu überarbeiten, dass sowohl die Flächenausweisung für Windkraftanlagen erleichtert wird, als auch den technischen Entwicklungen dahingehend begegnet wird, dass einfacher und schneller als bisher eine höhere Effizienz und damit mehr Leistung pro Flächen- einheit erreicht werden kann. Wenn ich es richtig sehe ist der Antrag vom 12.02.2010.Was mich etwas verwundert ist die Tatsache, dass die Abteilung Landesplanung und Vermessungswesen des Innenministeriums schon am 15.01.2010 einen Brief mit der Überschrift Neufassung des gemeinsa- men Runderlasses „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ an Verbände und Organisationen verschickt hatte mit der Bitte zur Stellungnahme zum Entwurf des gemeinsamen Runderlasses „Grund- sätze zur Planung von Windkraftanlagen“. Darin steht weiter, ich zitiere: „anliegend übersende ich Ihnen den in der Landesregierung abgestimmten Entwurf zur Neufassung des gemeinsamen Runderlasses ‚Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen‘“. Den mit der Landesregierung abgestimmten Entwurf!Wenn Mitte Januar ein mit der Landesregierung abgestimmter Entwurf den Verbänden und Organisatio- nen zugeschickt wurde und um Stellungnahme gebeten wurde, frage ich mich, warum der Landtag im Auftrag von CDU und FDP die Landesregierung auffordern soll, einen Erlass auszuarbeiten, obwohl die- ser Erlass schon erarbeitet ist? Ich kann mir das nur so erklären, dass Sie Herr Magnussen und Sie Herr Kumbartzky den Erlass nicht kennen, oder aber Sie eingesehen haben, dass dieser Erlass durchwoben ist von Mängeln und er die Windkraft weiter einschränkt und nicht eine Erleichterung für die Windkraft dar- stellt. Da ich Vertrauen habe, dass die Regierung weiß, was in den Ministerien passiert, gehe ich davon aus, dass Sie erkannt haben, dass der Erlass erheblich Mängel aufweist. Das freut mich.Aber ich gehe aus Sicherheitsgründen weiter auf den Erlass ein, um zu überprüfen ob wir den von den gleichen Mängeln sprechen. Ich kann aber, da meine Redezeit begrenzt ist nur auf einzelne Stichpunkte eingehen.Erstens: Abstände zur Bebauung: Im Erlassentwurf soll in der Regel der 3,0-fache Abstand der Anlagen- Gesamthöhe nicht unterschritten werden. Dabei wird auf die Rechtsprechung verwiesen (Urteile von Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Münster). Bei den heutzutage üblichen Höhen von 150 Meter pro Mast wäre kaum noch nutzbare Eignungsfläche vorhanden. Besonders viele Küsten- standorte würden aus der Eignungsfläche herausfallen. Nur die Hälfte der ermittelten Eignungsfläche in Nordfriesland wäre nutzbar.Zweitens: Das Urteil bezieht sich auf Wohngebäude, der Erlass spricht von „Gebäuden“. Anders als im Erlass impliziert, gibt es Spielräume bei der Abstandsregelung nach intensiver Prüfung. Außerdem be- zieht sich das Urteil auf andere Grundlagen, z.B. auf Einzelanlagen im Außenbereich, nicht auf Eig- nungsraum. Die Praxis in Schleswig-Holstein legt zudem den Abstand zum Mastfuß plus Rotorradius zu- grunde, die Rechtsprechung dagegen nur den Abstand zum Mastfuß.Im Anschreiben der Landesplanung heißt es weiter, dass „innerhalb der Eignungsgebiete nur noch auf das geltende Immissionsrecht und das baurechtliche Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme abgestellt“ werde. Im Punkt „2.2. Abstände zur Bebauung“ heißt es dann im Erlassentwurf selbst: „Für alle WKA orientieren sich die Abstände, die gegenüber schutzbedürftigen Gebäuden einzuhalten sind im Wesentli- chen an den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie dem Bauplanungsgesetz.“Der Begriff „orientieren sich“ ist eindeutig Auslegungssache. Die im Erlass vorgegebenen Abstände, wie eben schon erwähnt, gehen weit über das Immissions- und Baurecht hinaus und bedeuten eine dramati- sche Verschlechterung zum alten Runderlass wie z.B. bei dem Mindestabstand von Gemeindestrassen als schutzwürdigen Nutzungen.Der Erlass beinhaltet mehr bürokratische Hürden als Erleichterungen für den Ausbau von Windkraftanla- gen. DIE LINKE hält einen Ausbau der Windenergie auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche in Schleswig-Holstein für machbar. Das sollte auch gesetzlich festgeschrieben werden. Dazu muss auch die raum- und bauordnerische Drangsalierung der Windenergie in den Kommunen rechtlich eingegrenzt werden.Die Änderungsanträge der Grünen sowie des SSW sind richtungsweisend, benötigen jedoch noch einige Überarbeitungen.Darum beantragen wir Ausschussüberweisung der drei Anträge.“