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25.02.10
10:25 Uhr
FDP

Katharina Loedige: Wir stärken die Sparkassen mit einer moderaten Weiterentwicklung des Systems

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 069/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 24. Februar 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Sparkassengesetz
Katharina Loedige: Wir stärken die Sparkassen mit einer moderaten Weiterentwicklung des Systems
In ihrer Rede zu TOP 11 (Änderung des Sparkassengesetzes) sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Katharina Loedige:


„Die globale Finanzkrise, die katastrophale Situation der HSH Nordbank und zum Teil eigene risikoträchtige Finanzgeschäfte haben zumindest einige schleswig-holsteinische Sparkassen in eine schwierige Lage gebracht. Remedur ist notwendig, die ordnungspolitische Rahmensetzung des Staates ist gefordert.

Die von uns vorgelegte Änderung des Sparkassengesetzes ist für die Überlebensfähigkeit einzelner Institute im Lande unabdingbar. Sie ist eine moderate Weiterentwicklung des Gesetzes und dient der mittelstandsgeprägten Wirtschaft in Schleswig-Holstein.

Die Sparkassen sind mit fast 60 Prozent der Kreditvergabe Hauptfinanzierer des schleswig-holsteinischen Mittelstandes. Die Verankerung vor Ort und die Kompetenzen bei der regionalen Finanzierung müssen insbesondere zum Wohle des Mittelstandes erhalten und gestärkt werden. Um dies zu erreichen, muss den Sparkassen die Möglichkeit gegeben werden, ohne staatliche Transfusionen ihr Eigenkapital zu erhöhen. Die kommunalen Träger können ihnen in diesen schwierigen Zeiten keine Finanzspritzen geben, sind sie doch selbst stark gebeutelt.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Aus den verschiedensten Gründen konnte die zweitgrößte Sparkasse, die Sparkasse Südholstein, nur durch finanzielle Intervention des Sparkassen- und Giroverbandes und der Hamburger Sparkasse am Leben gehalten werden. Vor Jahr und Tag hat der Kreis Segeberg sein Eon-Aktienpaket im Wert von 20 Millionen Euro zur Rettung der Sparkasse Südholstein einsetzen müssen, denn die Fusion mit Pinneberg und Neumünster hat dem nun zweitgrößten Institut kein höheres Eigenkapital gebracht, eher hohe Fusionskosten.

Den Politikern im Kreis wurde erklärt, dass diese Einlage sicher sei, denn ‚eine Sparkasse kann nicht pleite gehen‘, so ein Satz aus dem Hause. Als die Rückstellungsnot immer größer wurde und Südholstein noch mehr Geld brauchte, bot sich die Haspa Finanzholding an, insgesamt 50 Millionen Euro als Darlehen zu gewähren und damit dem Kreis sein Aktienpaket zurückzugeben. Der Sparkassen- und Giroverband hat dieser Konstruktion im vergangenen Jahr dankbar zugestimmt, trug er doch damit nicht allein die Verantwortung für Südholstein.

Nun hat auch die Nord-Ostsee-Sparkasse – wie zu lesen ist – einen Abschreibungsbedarf von etwa 120 Millionen Euro. Wie kolportiert wird, kann der Verband auch hier nicht mehr allein helfend zur Seite stehen. Starke Finanzpartner zur Stützung der Nord-Ostsee-Sparkasse sind willkommen.

Das allein wären schon gute Gründe für das Land, sein Sparkassengesetz zu ändern und den Sparkassen und ihren Trägern die Möglichkeit einzuräumen, Stammkapital zu bilden und anderen öffentlich-rechtlichen Sparkassen - und dazu gehört auch die nach hanseatischem Recht gegründete Haspa Finanzholding - Minderheitenbeteiligungen von bis zu 25,1 Prozent anzubieten. So wird neben zulässiger Fusionen eine weitere Möglichkeit geschaffen, die Sparkassen durch Hereinnahme eines oder mehrerer Minderheitenbeteiligter breiter aufzustellen.

Ein Wort zur Haspa Finanzholding: Auch für sie gilt, das sagt ihre Satzung: kreditwirtschaftliche Versorgung speziell des Mittelstandes und breiter Bevölkerungskreise, also wie jede öffentlich-rechtliche Sparkasse auch. Das Geschäftsgebiet ihrer operativ tätigen Sparkassentochter ist beschränkt auf die ‚Metropolregion Hamburg‘, zu der auch das Geschäftsgebiet der Sparkasse Südholstein gehört. Die regionale Ausrichtung und die Gemeinwohlorientierung der Geschäftstätigkeit, also die öffentliche Aufgabenstellung - statt einer Gewinnmaximierung -, zeichnet die Hamburger Sparkasse aus. Sie ist damit nach ihrer eigenen Satzung eine öffentliche Sparkasse.

Der Gewinn der Holding kann nur der Sicherheitsrücklage zugeführt werden oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Struktur der Haspa Finanzholding, die als juristische Person alten hamburgischen Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Rechts firmiert, und deren ‚Eigentümer‘ im weiteren Sinn ausschließlich Bürger der Hansestadt Hamburg sind, die im Verwaltungsrat und im Kuratorium sitzen, gleicht der Struktur einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse. Sie ist demokratisch legitimiert durch die örtliche Bevölkerung in den Sparkassenorganen, anders als in einer privaten Bank, etwa in Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit offenem Aktionärskreis.

Frau Heinold, Sie sagen, was wir vorhaben, sei ein ‚Spiel mit dem Feuer’. Das ist Ausdruck einer Empörung über eine vermeintliche Sünde wider den Heiligen Geist des Drei-Säulen-Modells der deutschen Finanzlandschaft. Wir sagen: es ist eine moderate Weiterentwicklung des bestehenden Systems. Und vor allem ist es eine Stärkung der Häuser. Unterstützt übrigens von den vielen Vorständen im Lande, die so ein Unterfangen vor zehn Jahren noch entrüstet zurückgewiesen haben. Weder die Wettbewerbsprivilegien bis 2005 noch die um sich greifende Fusionitis haben sich als zuverlässige Rettungsanker erwiesen. Und trauen wir doch unseren Kolleginnen und Kollegen in den Kreistagen, dass sie verantwortungsbewusst genug sind, nicht einfach nur Cash zu machen, sondern ihre Häuser zur Stärkung ihres Standortes zu fördern.

Die Opposition und der Sparkassen- und Giroverband fordern nun einen Freibrief für das Gesetzesvorhaben von der EU-Kommission. Das finde ich einigermaßen spannend. Ich kann mich nicht erinnern, dass dies ein übliches Verfahren ist. So einen Freibrief wird es von der EU sicherlich nicht geben. Aber selbstverständlich hat es Gespräche in Brüssel gegeben und diese waren konstruktiv und aufbauend. Andere Länder wie Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind diesen Weg bereits gegangen und deren Spuren schrecken nicht. Es hat dort bislang nur Fusionen innerhalb der Sparkassengruppe gegeben.

Wir wollen den Sparkassen, die es wollen, die gesetzliche Möglichkeit schaffen. Wir schaffen ein faires Gesetz: Es gibt kein ‚Du musst‘, aber ein ‚Du darfst‘, wenn es nötig ist. Weder wird eine Stammkapitalbildung durch Landesgesetz vorgeschrieben, noch ist sie ohne zustimmendes Votum des Verwaltungsrates und der Trägervertretung möglich. Wir wollen den Sparkassen helfen, sich ohne staatliche Transfusionen am Markt zu bewähren und zugleich der mittelständischen Wirtschaft einen zuverlässigen Finanzpartner erhalten. Wir verschließen unsere Augen nicht vor der schleswig-holsteinischen Wirklichkeit: Die Sparkasse Südholstein ist für die Planung ihrer Zukunft auf die Möglichkeit einer Minderheitenbeteiligung dringend angewiesen und kann auf das Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr lange warten. Die finanzielle Hilfemöglichkeit des Verbandes ist endlich.

Aber auch gut aufgestellte Häuser in Schleswig-Holstein wünschen eine strategische Beteiligung innerhalb der öffentlich-rechtlichen Familie, können sie doch so noch mehr Fachkompetenz in ihren Verwaltungsräten integrieren und diese damit professionalisieren. Kommunen oder Kreise, Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 die mit einer in Schieflage geratenen Sparkasse häufig überfordert sind, zeigt diese Novellierung die Möglichkeit auf, sowohl finanzielle Hilfe als auch Know-How durch Vergabe von Verwaltungsratssitzen für ihr Institut zu gewinnen. Filialen vor Ort müssen nicht geschlossen werden, die Kunden werden es uns danken. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden es uns danken, denn es bedeutet mehr Sicherheit für ihre Arbeitsplätze. Auch da kann ich nur auf die Vergangenheit der Sparkasse Südholstein mit Filialschließungen und Arbeitsplatzabbau verweisen.

Die Schutzzaunzieher und Bedenkenträger in diesem Lande sollten einer erfolgreichen Zukunft der Sparkassen nicht im Wege stehen. Damit geben wir den Sparkassen und ihren Trägern eine größere Eigenverantwortung.

Wir wollen dazu beitragen, dass der Mittelstand in Schleswig-Holstein einen zuverlässigen und kompetenten Finanzpartner vor Ort behält, damit stärken wir auch das Drei-Säulen-Modell. Nicht darin, weiter Artenschutz zu betreiben, sondern Türen aufzustoßen für eine erfolgversprechende Weiterentwicklung, sehen wir unsere Aufgabe.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/