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25.02.10
10:16 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 11: Schwarz-Gelb zerstört das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 25.02.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 11, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes (Drucksache 17/250)

Thomas Rother:
Schwarz-Gelb zerstört das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen
Auf EU-Ebene gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob der öffentlich-rechtliche Charakter der Sparkassen noch haltbar ist. Zudem wird in Frage gestellt, ob die Ham- burger Sparkasse tatsächlich ein öffentlich-rechtliches Institut ist, führt der SPD- Abgeordnete Thomas Rother aus. Vor diesem Hintergrund birgt eine Öffnung der Sparkassen für eine Beteiligung der HASPA – was Schwarz-Gelb mit der Änderung des Sparkassengesetzes beabsichtigt - die Gefahr, dass dann auch andere private In- stitute zugelassen werden müssten. Das wäre ein Dammbruch, der die Sparkassen als Finanzierungsinstitut der Wirtschaft, als Garant des Kontos für jedermann und mit ihrer Gemeinwohlorientierung zerstören würde.



Die Rede im Wortlaut: Politikerinnen und Politiker versuchen ja gerne, durch ihre Taten in den Geschichtsbü- chern zu erscheinen oder sich gar Denkmäler zu setzen. So etwas kann man dadurch erreichen, dass man Probleme löst oder etwas Sinnvolles aufbaut. Man kann es aber auch als großer Zerstörer erreichen. Und es scheint das Ziel dieser Koalition zu sein, als großer Zerstörer des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens in die Annalen der Geschichte einzutreten.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Postfach 7121, 24171 Kiel Petra Bräutigam Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Die Sparkassen haben zweifelsfrei Probleme und es liegt mir fern, eine heile Sparkas- senwelt heraufzubeschwören. Die schwierige wirtschaftliche Situation der NOSPA und der Sparkasse Südholstein aufgrund von Fehlentscheidungen in den Instituten sind und waren Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung und haben zum Eingreifen des Sparkassen- und Giroverbandes geführt.

Auch Sparkassen haben sich als „Global Player“ versucht und müssen nun ihr Lehr- geld dafür zahlen – Lehrgeld, das anderswo fehlt! Forderungsverkäufe haben eine neue Seite der Sparkassenwelt gezeigt, die bislang nur von Privatbanken bekannt war, und dieses Verhalten hat ebenso mit zur Entstehung des Risikobegrenzungsgesetzes des Bundes beigetragen.

Die Finanzkrise hat den Sparkassen zwar ehemalige und auch neue Kunden in be- trächtlicher Zahl zugeführt – es besteht aber ein struktureller Wettbewerbsnachteil gegenüber Privatbanken durch die Verpflichtung des Kontos für jedermann und je- defrau sowie die Versorgung mit Finanzdienstleistungen in der Fläche. So erheben Sparkassen auch von den besser Verdienenden Gebühren, anders als Privatbanken, die so etwas dann anderweitig quer finanzieren. Mit dem monatlichen Zahlungsein- gang beispielweise eines Landtagsabgeordneten würde kaum eine Privatbank Konto- führungs-, Kreditkarten- oder Depotgebühren erheben wie es eine Sparkasse macht.

Des Weiteren gibt es auf EU-Ebene immer wieder Diskussionen darüber, ob der öf- fentlich-rechtliche Charakter der Sparkassen noch haltbar ist, eine Liberalisierung er- folgen soll und ob die Versorgung mit Finanzdienstleistungen noch Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei.

Für uns geht es angesichts dieser Situationsbeschreibung darum, die Sparkassen zu stärken und das hohe Vertrauen der Menschen in diese Institution nicht durch politi- sche Spielereien zu zerstören. Für uns die ist Versorgung mit Bankdienstleistungen in -3-



der Fläche immer noch ein wichtiges öffentliches Gut, das bei weitem noch nicht durch online-banking abgelöst ist.

Für uns ist die Sicherstellung eines Giro-Kontos für jedermann und jedefrau eine grundlegende politische Forderung, weil ohne diese Garantie viele Menschen von der Möglichkeit, ihre persönlichen Geschäftsvorgänge zu regeln, ausgeschlossen wären.

Die Bedeutung der Sparkassen als Finanzierungsinstitut für die Wirtschaft, gerade die mittelständische Wirtschaft, ist unbestritten. Sie übernehmen rund 45 % der Unter- nehmensfinanzierungen und kümmern sich eben auch um die kleineren Betriebe, die für große Banken oft nicht interessant genug sind. Die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen ist über die Ausschüttungen für die Bereiche der kommunalen Sport-, Kultur-, Jugend- und Sozialförderung eine unverzichtbare finanzielle Grundlage für die Gestaltung unseres Gemeinwesens.

Die Sparkassen stellen in dem dreigegliederten Kreditwirtschaftssystem neben den Privatbanken und den Genossenschaftsbanken eine der wesentlichen Säulen dar, die die Krisen des Finanzmarktes zumeist besser als viele andere Institute bewältigt ha- ben. Und dass es auch der Hamburger Sparkasse gut geht, haben wir in den Presse- mitteilungen in der vorletzten Woche erfahren können – wohl nicht ganz ohne Zufall kamen diese Meldungen gleichzeitig mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf in die Öffentlichkeit.

Und wir haben auch nichts gegen die HASPA. Sie ist schon jetzt an den privatrechtli- chen Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligt und arbeitet mit allen Sparkassen im so genannten Back-Office-Bereich über die Norddeutsche Retail-Service AG gut und zum gegenseitigen Wohle zusammen. -4-



Und wir können uns auch eine Kapitalumwandlung bei den Sparkassen in Schles- wig-Holstein zum Zwecke der Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen anein- ander vorstellen, um Fusionen und damit den Verlust der regionalen Identität der Insti- tute zu vermeiden. In Rheinland-Pfalz funktioniert das gut.

Für uns bleibt es jedoch unvorstellbar, einem Gesetz zuzustimmen, das die Beteili- gung privater Sparkassen ermöglicht und so eventuell dazu führen könnte, dass dann auch andere private Kreditinstitute oder Finanzinvestoren den Einstieg verlangen könnten. Die schon vor längerer Zeit geforderte Erklärung der EU-Kommission, die so etwas ausschließen würde, liegt nicht vor und es ist daran zu zweifeln, dass sie jemals vorliegen wird.

Die Beteiligung einer privatrechtlichen HASPA oder anderer privatrechtlicher Sparkas- sen an öffentlich-rechtlichen Sparkassen würde nach den Vorschriften des Europa- Rechts, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, zu einer Öffnung für alle am An- teilserwerb Interessierten führen.

Mit Beschluss dieses Gesetzes könnte ein Dammbruch erfolgen, der nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der ganzen Republik zu einer Erosion des Sparkas- senwesens und seiner besonderen Verpflichtungen führen würde. Und das scheint auch das Ziel der Koalition zu sein, zumindest des bestimmenden Koalitionspartners, der FDP.

In der Sparkassen-Plenardebatte am 2. Januar 2009 erklärte Wolfgang Kubicki: ...meine Fraktion wird selbstverständlich als Second-Best-Lösung dem Beitritt der HASPA zum schleswig-holsteinischen Sparkassenmarkt zustimmen.... Wir sind uns nämlich definitiv sicher, dass dies der Einstieg in die weitere Öffnung des Sparkas- senwesens in Schleswig-Holstein sein wird…“ Punkt! -5-



Was wären die Folgen dieses Zerstörungswerkes: Die Gemeinorientierung der Sparkassen wäre dahin, sie wären mit ihrer gesamten Geschäftspolitik den Renditeinteressen privater Investoren verpflichtet. Die kom- munalen Handlungsmöglichkeiten und auch die soziale Infrastruktur würden, statt die- se zu erhalten und auszubauen, ein Stück weit zerstört.

• Die Versorgung mittelständischer Unternehmen mit Krediten wäre nicht mehr sichergestellt. • Der umfassende und diskriminierungsfreie Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu Finanzprodukten wäre gefährdet. • Die flächendeckende Versorgung auch ländlicher Regionen mit Finanzdienstlei- tungen wäre nicht mehr gewährleistet.

Wie blind und wie taub muss man in der CDU-Fraktion sein, um die eigentliche Absicht der FDP und deren Folgen, um diese Fakten zu ignorieren? Fragen sie mal in Nord- rhein-Westfalen nach: Die Regierung hatte dort ähnliches vor, Protest im ganzen Land regte sich. Ergebnis: Das Trägerkapital der Sparkassen dort ist nicht handelbar.

Fragen sie mal in Hessen nach: Dort hatte die Stammkapital-Änderung des Sparkas- sengesetzes unter der vorletzten Regierung Koch das Ziel, den Einsteig der Landes- bank Hessen-Thüringen bei Sparkassen zu ermöglichen. Mit rot-rot-grüner Mehrheit folgte eine teilweise Rücknahme der Regelungen und die neue Regierung Koch hat nach meiner Kenntnis keine Rolle rückwärts versucht. Fazit: Stammkapitalbildung oh- ne Folgen.

Und fragen Sie vor allem mal bei Ihren Sparkassen-Verwaltungsräten, bei Ihren Kom- munalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern nach, fragen Sie nach den Ausschüt- tungen zu gemeinnützigen Zwecken. Das Ergebnis kann nur sein: Stoppen Sie das Zerstörungswerk der Hyperliberalen! -6-



Lassen Sie uns lieber gemeinsam mit den Sparkassen, deren Verbänden, den Ge- werkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden über Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Finanzdienstleistungen reden.