Anita Klahn: Eine generelle Neuordnung des Systems ist notwendig
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 067/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 24. Februar 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Soziales/SGB IIAnita Klahn: Eine generelle Neuordnung des Systems ist notwendigIn ihrer Rede zu TOP 27 (Auswirkungen des BVerfG-Urteils über Regelleistungen nach dem SGB II) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Eine gewisse Emotionalität kann man der Debatte über das Urteil des Verfassungsgerichts nicht absprechen. Dies mag insbesondere daran liegen, dass vielen nicht klar ist, was das Gericht überhaupt entschieden hat. Auch hier im Haus scheint da eine gewisse Verunsicherung zu herrschen. So habe ich mit einiger Verwunderung die Aussagen der Kollegen Bohn und Andresen aufgenommen, die in einer Pressemitteilung meinten, das Gericht hätte entschieden, dass die Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht nur zu niedrig seien, sondern nicht mal das Existenzminimum dadurch abgedeckt sei. Da frage ich mich doch als erstes: War es nicht eine rot-grüne Regierung, welche den Regelsatz bei Hartz IV festgelegt hat? - Aber zurück zum Urteil. Das Gericht hat - wie es seine Art ist - recht zurückhaltend geurteilt.Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten festgestellt, dass die Regelsätze für die Sicherung des Existenzminimums zu gering sind, weder für Kinder, noch für Erwachsene. Auch hat das Gericht bestätigt, dass die grundsätzliche Vorgehensweise, mit einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) den Regelsatz festzustellen, richtig ist.Für verfassungswidrig hat das BVerfG zum einen angesehen, dass es im Sozialgesetzbuch II keine Rechtsgrundlage für einmalige besondere Bedarfe gibt, die nur in atypischen Lebenslagen anfallen.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zwar werden solche Bedarfe bislang nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte über das SBG XII gedeckt. Hier gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage, beispielsweise für die Haushaltshilfen und für die Einhaltung des Umgangsrechts, dass z. B. eine Fahrkarte für die Besuche der Kinder bei getrennt lebenden Paaren gezahlt wurde.Diese Rechtsprechung hatte aber den Nachteil, dass SGB II- Leistungsempfänger nicht von der Arge diese Leistungen erhielten, sondern extra zum Sozialamt der Kommune gehen mussten – die Hilfe aus einer Hand damit nicht mehr gewährleistet war, die Umsetzung des Anspruches vielfach nur mit Hilfe der Gerichte möglich war und dass diese Rechtsprechung zu Lasten der kommunalen Haushalte ging, die diese Ansprüche erfüllen mussten, obwohl der Bund eigentlich in der Pflicht ist.Das BVerfG hat nun entschieden, dass unmittelbar aus dem SGB II der Anspruch herzuleiten ist und – wie Minister Dr. Garg ja soeben berichtet hat – gibt es auch bereits eine Geschäftsanweisung an die Argen, diese besonderen Bedarfe unverzüglich zu gewähren.Diese Entscheidung wird von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt.Des Weiteren hat das BVerfG entschieden, dass die bloße Ableitung von Kinderregelsätzen aus den Regelsätzen für Erwachsene verfassungswidrig ist. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass damit mehr Geldleistungen für Kinder einhergehen.Richtig ist, dass wir einen eigenen Kinderregelsatz benötigen, aus dem transparent und begründet hervorgeht, was Kinder benötigen, um chancengleich am kulturellen Leben der Gesellschaft und insbesondere an der Bildung teilzuhaben.Sollte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Feststellung der Regelsätze zu dem Ergebnis kommen, dass die Kinderregelsätze höher ausfallen müssen, wird sich die FDP-Fraktion energisch dafür einsetzen, dass diese zusätzlichen Mittel auch wirklich bei den Kindern ankommen und nicht dem Konsum der Eltern dienen.Denn dann nützt es den Kindern gar nichts. Aber wir erwarten, dass Kinder auch aus den Transferleistungsfamilien die gleichen Bildungschancen erhalten, wie ihre Klassenkameraden. Wir wollen nicht, dass sich die Abhängigkeit von Sozialleistungen in Familien quasi vererbt. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass insbesondere im Bereich der Bildung verstärkt über Sachleistungen und Gutscheinlösungen nachgedacht wird.Im Übrigen würden höhere Geldleistungen dazu führen, dass das Lohnabstandsgebot gerade bei Familien mit mehreren Kindern verringert wird und damit der Anreiz für die Eltern eine Arbeit aufzunehmen, verringert werden könnte. Das ist nach Auffassung der FDP nicht der richtige Weg.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Perspektivisch bedarf es einer generellen Neuordnung des Systems. Die komplizierte Vielzahl von Leistungen muss zusammengefasst und Bürokratie abgebaut werden, damit mehr Hilfe da ankommt, wo sie gebraucht wird. Nur das Konzept eines liberalen Bürgergeldes, welches das Urteil des Verfassungsgerichtes berücksichtigt, kann dies leisten. Also, nicht der teure Staat ist der starke Staat, sondern der effiziente, der treffsicher hilft und Verschwendung verhindert.Aus diesen Gründen werden wir dem Antrag der Opposition zur generellen Erhöhung der Regelleistungen nicht zustimmen.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/