Rede von Ranka Prante zu TOP 2: Gesetz zum Schutz der Natur
Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin Rede von Ranka Prante zu TOP 2. DIE LINKE Fraktion im Schles- Es gilt das gesprochene Wort. wig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 KielKiel, 24. Feb. 2010 Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 jannine.menger- hamilton@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deRede von Ranka Prante zu TOP 2: Gesetz zum Schutz der Natur„Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,drei Dinge möchte ich zum vorliegenden Gesetzentwurf ansprechen. Erstens ist es mir sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass Schleswig-Holstein mit diesem Gesetz zu einem der bevorzugten Anbaugebiete für gentechnisch veränderte Organismen zu werden droht. Es ist unverantwortlich, der Landesregierung nur zwei Monate Zeit zu geben eine Anzeige zum Anbau von Genpflanzen zu prüfen. Auch viele andere Regelungen im Gesetz, die auf Genpflanzen eingehen, sind ungenügend. Niemand weiß, wie sich gentechnisch veränderte Organismen auf die Natur auswirken. Eine große Mehrheit der Landwirte und der Verbraucherinnen und Verbraucher steht der Gentechnik ablehnend gegenüber. Wie ich meine: zu Recht. Wir werden uns auf der nächsten Plenarsitzung noch einmal mit Gentechnik beschäftigen. Ich möchte vor allem die Regierungskoalition schon einmal auf einen Antrag aus Hamburg hinweisen, der dort einstimmig beschlossen wurde, also mit den Stimmen der CDU. Dort heißt es unter anderem – ich zitiere: „Die Bürgerschaft begrüßt Initiativen zur Schaffung gentechnikfreier Regionen und ermutigt alle Wirtschaftsbeteiligten, sich freiwillig zu einem Verzicht auf den Einsatz von gentechnisch verän- derten Produkten zu verpflichten.“Ich hoffe, es wird in Schleswig – Holstein ein ähnlicher Antrag zustande kommen und eine Mehrheit finden. Zum zweiten möchte ich die offensichtliche Lieblosigkeit ansprechen, mit der der vorliegende Ent- wurf noch schnell vor dem Stichtag am 1. März zusammengeschustert wurde. Wenn sie schon selber keine Lust auf die Materie Natur- und Umweltschutz haben, berücksichtigen sie doch zumindest die Anmerkungen von Expertinnen und Experten aus den Umweltverbänden. Diese Menschen widmen sich mit viel Herzblut und Kompetenz dem Schutz unserer Natur. Viele gute Anmerkungen kamen bei der Anhörung zum Gesetz im Ausschuss zusammen. Kaum etwas hat ihre Beachtung gefunden. So wird ein wichtiges demokratisches Recht zu einer Pseudoveranstal- tung entwertet.Zum dritten möchte ich die Sicht der Koalition auf Umweltschutz hier noch einmal deutlich machen. Natur- und Umweltschutz steht immer im Konflikt mit Eigentumsvorbehalten und Profitinteressen. Das muss jedem Kind schnell klar werden. Sie haben sich in diesem Konflikt klar auf eine Seite geschlagen. Noch nicht einmal eine Balance haben sie gefunden. Gleich im ersten Artikel steht, Zitat: „Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert des privaten Eigentums.“ Näher als bisher soll an Gewässern gebaut werden dürfen. Villen näher zum Wasser wäre mein Vor- schlag für den entsprechen Absatz. Einzelne Bäume stehen, egal wie alt sie auch sein mögen, nicht mehr unter dem Schutz des Gesetzes. Damit ist dann auch die freie Sicht aufs Wasser kein Problem mehr. Eigentumsschutz ist, wie es der NABU in seiner Stellungnahme treffend anmerkt, besser im bürgerlichen Gesetzbuch aufgehoben. DIE LINKE lehnt dieses so genannte Gesetz zum Schutz der Natur von CDU und FDP ab. Es hat seinen Namen nicht verdient. DIE LINKE unterstützt den eingereichten Änderungsantrag, der auf die Anregungen der Umweltverbände eingeht.“