Dr. Michael von Abercron zu TOP 2: Rechtssicherheit geschaffen, hohe Umweltstandards erhalten! Schnelle Umsetzung setzt Maßstäbe!
UmweltpolitikNr. 050/10 vom 24. Februar 2010Dr. Michael von Abercron zu TOP 2: Rechtssicherheit geschaffen, hohe Umweltstandards erhalten! Schnelle Umsetzung setzt Maßstäbe!Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnEs ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir ein für unser Land so wichtiges Gesetzesvorhaben wie das Landesnaturschutzgesetz in gut drei Monaten beraten und heute beschließen können. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass wir unser seit 2007 bestehendes Gesetz an das jetzt konkurrierende neue Bundesnaturschutzgesetz anpassen müssen, das bereits am 01.03. d. J. in Kraft tritt und unsere bestehenden Normen und Standards verdrängen wird. Hätten wir dies nicht getan, würde ab dem 1. März eine völlig konfuse Situation entstehen.Die Folgen für das Land wären unabsehbar. Dass wir jetzt die Anpassung geschafft haben, ist sehr erfreulich, weil es Rechtssicherheit schafft! Ich möchte damit auch den Dank an alle Beteiligten aussprechen. Insbesondere an die Mitarbeiter des Ministeriums, die uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben und eine Vielzahl von Arbeitsstunden in Synopsen und Aufarbeitungen von Stellungnahmen gesteckt haben. Dafür von uns allen einen ganz besonderen Dank!Der Dank geht aber auch an die Kollegen der Fraktionen, die in Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Dauersitzungen ihren Teil der Arbeit leisen mussten und an die Verbände, die uns in den Anhörungen zur Verfügung gestanden haben. Es ist geschafft, der 1. März kann kommen!Unser großes Ziel war es, die bestehenden Standards unseres Gesetzes so weit wie möglich zu erhalten. Denn seit 2007 haben wir Erfahrungen sammeln können, die wir sehr positiv bewerten. Ich will hierzu Beispiele nennen:• Im § 1 haben wir den besonderen Wert und die Vorantwortung des privaten Eigentums herausgestellt; warum: der ganz überwiegende Teil unserer schützenswerten Landflächen befinden sich in privater Hand! Wir brauchen aber auch Landwirte, Grundeigentümer, Waldbesitzer, um Naturschutz kooperativ zu verwirklichen. Ihnen können wir nicht nur Auflagen machen, während wir den ebenso wichtigen Naturschützern und Verbänden ein ganzes Kapitel widmen.• Wir stellen die für Schleswig-Holstein typischen Biotope, z. B. Knicks und Alleen unter besonderen Schutz. • Wir erhalten die „Roten Listen“, weil wir sie für die Beobachtung über den Zustand der Natur für ein gutes und bewährtes Mittel halten, das auch in der Öffentlichkeit sehr gut wahrgenommen wird. • Wir erhalten das Verbot zwischen dem 15. März und dem 30. September im Außenbereich die Gehölzpflege durchzuführen. Wenn wir hier vom Bundesgesetz abweichen, so gibt es dafür juristische Argumente (ein Gehölz oder Knick unterliegt juristisch nun einmal nicht per se dem Artenschutz). Wer will den bestreiten, dass der Frühling am Bodensee oder der Bergstraße nun einmal früher anfängt als am rauen Seeklima unseres Landes! Ein Blick aus dem Fenster genügt!• Wir erhalten die Genehmigungsfiktion (4 Wochen) für vollständige Antragsformulare und die Eingriffsgenehmigung (3 Monate). • Wir erhalten den Vorrang von vertraglichen Vereinbarungen für naturschutzlichen Maßnahmen. • Den gesetzlichen Schutz unserer "NATURA 2000"-Gebiete und • unsere vorbildliche Ausgleichsregelung mit dem Ökokonto.Diese Beispiele lassen sich noch ergänzen und so wird denn auch die laute Kritik sehr schnell an der Realität im Umgang mit dem Gesetz auf das „Normalmaß“ zurückfallen! Die wesentlichsten Änderungen sind nicht neu, sondern waren bereits Gegenstand des seit 2007 geltenden Landesnaturschutzgesetzes.Trotz unserer Vorsätze, von bisherigen Standards nicht abzuweichen, haben Seite 2/3 wir dennoch einige wenige Änderungen eingefügt:• Zum Schutz und zum Erhalt der Flächen für die Nahrungsproduktion wollen wir den Ausgleich auch durch die Aufwertung von nicht landeswirtschaftlichen Flächen verbindlich prüfen lassen. • Wir schaffen einen besonderen Schutz von Horst- und Nistflächen der besonders geschützten Vogelarten (100 m Abstand). • Wir ändern die Ökokonto-VO und ermöglichen wieder den Ausgleich in drei Raumeinheiten des Landes, um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen. • Wir legen das Amt des Naturschutzbeauftragten in die Verantwortung der Kreise, ganz im Sinne der Subsidiarität und Selbstverantwortung.Ein Gesetz alleine ist nicht in der Lage, die Natur zu schützen. Vielmehr kommt es darauf an, alle zu motivieren, sich aktiv am Naturschutz zu beteiligen. Deshalb: so viel Verbote wie nötig und so viel Anreize wie möglich. Der ursprüngliche Entwurf von 2007 hat hierzu schon viel beigetragen! Die Stimmung zwischen so genannten „Nutzern“ und „Schützern“ hat sich entspannt. Viele gute Projekte sind gemeinsam entwickelt worden. Genau daran müssen wir weiter arbeiten. Denn weder die Verwaltung noch die Ordnungsbehörden können weiter ausgebaut werden und die Probleme des Naturschutzes allein lösen. Was wir brauchen, ist eine möglichst breite Zustimmung zum Naturschutz!Wenn wir schon Geld ausgeben, dann nicht für Bürokratie, sondern für Projekte, die der Natur vor Ort nützen! Wir sparen unnötige Bürokratie. Wir setzen auf Kooperation und möglichst viel Freiwilligkeit! Die guten Erfahrungen zeigen, zu dem eingeschlagenen Weg mit diesem Gesetz gibt es keine wirkliche Alternative. Seite 3/3