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24.02.10
12:49 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Gleichstellungsbericht

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 18 – Gleichstellungsbericht Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marret Bohn: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 098.10 / 24.02.2010 Bewegung in Tippelschritten
Heute sprechen wir über den dritten Gleichstellungsbericht für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein. Wir tun das, weil Grüne diesen Ende der 16. Legislaturperiode vorge- legten Bericht per Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben. Sonst wäre nix passiert. Und das ist nicht akzeptabel. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch lange nicht erreicht. Sie ist kein Thema, das wir unter „ferner liefen“ abtun können. Das Gleichstel- lungsgesetz soll das Grundrecht auf Gleichberechtigung der Geschlechter im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein umsetzen. Die regelmäßige Berichterstattung über die ange- strengten Maßnahmen und deren Erfolge – oder Misserfolge – ist nicht die Kür, sie ist die Pflicht.
Aus Grüner Sicht reicht es nicht aus, dass ein schriftlicher Bericht gedruckt wird – und das war´s. Er muss auch debattiert werden, sonst ist er „für die Katz“. Aufschlussreiche Seiten, die lesen kann wer mag oder auch nicht – das reicht nicht aus. Das Parlament, wir wir hier sitzen, sind Gesetzgeber. Unsere VorgängerInnen haben das Gleichstellungsgesetz aus gutem Grund so gemacht, wie es ist, mit Berichtspflicht. Sie wollten, dass das Parlament regelmäßig darüber diskutiert, wie weit die Gleichstellung in Schleswig-Holstein umgesetzt ist. Und das deshalb, weil Ergebnisse und Maßnahmen auf den Prüfstand gehören. Um diese Verantwortung dürfen wir uns nicht drücken. Deshalb haben wir Grüne dafür gesorgt, dass der Bericht aus der 16.Lagislatur trotz Diskontinuität heute hier diskutiert wird.
Der dritte Gleichstellungsbericht hat lange auf sich warten lassen. Er erblickte im Juli 2009 das Licht der Welt und wurde damit ganze sechs Jahr nach dem zweiten Gleichstellungsbe- richt 2003 vorgelegt. Das ist doppelt solange wie zwischen dem ersten Gleichstellungsbe- richt 1999 und zweiten vergangen ist. Doppelt so dick ist der aktuelle Gleichstellungsbericht aber nicht. Und auch nicht doppelt so inhaltsschwanger. Im Grunde sind die Ergebnisse dieselben wie 2003: Der Frauenanteil nimmt ab, wenn die Bezahlung ansteigt. Frauen sind Seite 1 von 2 in Führungspositionen noch nicht angemessen vertreten. Frauen sind in den Gremien von landeseigenen Einrichtungen noch stark unterrepräsentiert.
Das bedeutet: Die Gleichstellung im öffentlichen Dienst bewegt sich in Tippelschritten. Der Frauenanteil steigt im mittleren Segment; in den unteren Gehaltsgruppen überwiegen Frau- en, in den oberen Männer. Darin hat sich nichts geändert. Teilzeitarbeit bleibt eine Frauen- domäne. Nur im oberen Beschäftigungsbereich gibt es einige wenige Männer, die sich Teil- zeitarbeit leisten können und wollen. Die Arbeitsbeurteilungen von Frauen und Männer glei- chen sich an, sagt der Bericht. Dennoch ist grundsätzlich eine Schlechterbeurteilung der Arbeitsleistung von Teilzeitkräften nachzuweisen. Teilzeitbeschäftigte sind in erster Linie Frauen. Hier sehen wir ganz klar eine mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung.
Im öffentlichen Dienst in Schleswig Holstein ist auch 15 Jahre nach Einführung des Gleich- stellungsgesetzes die geschlechtergerechte Besetzung von Gremien kaum voran gekom- men: Für Männer die Karriere, für Frauen Arbeit, Haushalt und Betreuung der Kinder, der Eltern oder der Schwiegermutter.
Es gibt aber auch positive Signale: Positiv ist, dass die Landeregierung die Arbeit der Bera- tungsstellen „frau und beruf“ ebenso wie die der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten anerkennt. Schade nur dass dies weder vor Zuschusskürzungen noch vor Aberkennung der Hauptamtlichkeit geschützt hat.
Positiv ist auch das Beispiel der Hochschulen. Sie stehen im Vergleich mit anderen Instituti- onen des öffentlichen Dienstes im Punkt Familienfreundlichkeit gut da. Das mag zum einen damit zu tun haben, dass es hier einen bundesweiten Wettbewerb gegeben hat. Zum ande- ren liegt es vielleicht auch daran, dass Studierende als junge, bildungshungrige und innova- tive Menschen, Dinge als selbstverständlich einfordern, die für manch anderen „ die Revolu- tion“ bedeuten.
Alle Frauen und alle klugen Männer wissen: Wer A sagt, muss auch B sagen. Was Gleich- stellung angeht, sind einige Schritte in die richtige Richtung getan, am Ziel sind wir jedoch noch lange nicht. Abschließend möchte ich vorschlagen, den dritten Gleichstellungsbericht in den Ausschüssen vertiefend zu behandeln. Die Frage, ob die bestehenden Instrumente genügen, um das gesetzliche Ziel der Gleichstellung in Schleswig-Holstein zu erreichen, muss geklärt werden.



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