Heinz-Werner Jezewski zu TOP 12: Änderung des Allg. Verwaltungsgesetzes - Antrag DIE LINKE/Bündnis 90/Grüne
Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin Rede von Heinz-Werner Jezewski zu TOP 12. DIE LINKE Fraktion im Schles- Es gilt das gesprochene Wort. wig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 KielKiel, 24. Feb. 2010 Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 jannine.menger- hamilton@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.de Heinz-Werner Jezewski zu TOP 12: Änderung des Allg. Verwaltungsgesetzes „Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Ich glaube, wir reden hier nur vordergründig über die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. In Wirklichkeit reden wir über ein Thema, das die Grundlagen unseres Rechtsstaates be- rührt. Ich denke, es gibt einen breiten Konsens darüber, dass das Monopol zur Gewaltausübung beim Staat liegt und liegen bleiben muss. Monopole aber, das wissen wir aus der Rechtsprechung, müssen regelmäßig besonderer Kontrolle unterliegen. Wir glauben, dass es einem modernen Rechtsstaat angemessen ist, dass die Einwohnerinnen und Ein- wohner wissen, wer ihnen als Repräsentant dieses Staates gegenüber steht. Uns geht es nicht um Miss- trauen oder Argwohn, uns geht es um ein faires Verhältnis zwischen Bürgerin und Staat. Wir halten es für wichtig, dass staatliches Handeln – gerade bei der Ausübung des Gewaltmonopols – individuell zugeordnet werden kann. Weil eben nicht „der Staat“ handelt, sondern der Beamte XYZ. In aller Regel ist an diesem Handeln nichts auszusetzen, auch wenn es ein Gewalthandeln ist. Denn es erfolgt angemessen und im Rahmen der Gesetze. Ist dies einmal nicht der Fall, hat die oder der von unrechtmäßigem staatlichen Handeln Betroffene schon heute die Möglichkeit, zu ihrem oder seinem Recht zu kommen. Ist der individuelle Schädiger nicht feststellbar, haftet eben „der Staat“. Ich betone, es geht nicht um die überwiegende Mehrheit der Fälle, in denen sich Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte korrekt verhalten, es geht um die kleine, aber durchaus relevante, Zahl der Fälle, in denen sich die Polizei gesetzeswidrig verhält. Und auch hier erwarte ich Konsens darüber, dass gesetzeswidriges Polizeiverhalten geahndet werden muss, wie jedes andere gesetzeswidrige Verhalten auch.Aber ich sehe auch die Bedenken, die an dieser Stelle auftreten, und ich nehme diese Bedenken ernst. Denn auch die Ahndung – gegebenenfalls Bestrafung – eines Gesetzesbruches bei der Polizei fällt unter das Gewaltmonopol des Staates. Die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten darf keinesfalls einer Mentalität der individuellen Abrechnung Vorschub leisten.Aus diesem Grunde sind in unserem gemeinsamen Gesetzentwurf Ausnahmesituationen beschrieben, in denen die namentlich Kennzeichnung durch eine individuell zuordenbare Ziffernkombination er- setzt werden kann. Nach meiner – allerdings sehr subjektiven – Schätzung verhalten sich schon heute mehr als zwei Drittel der Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein, so wie wir das in unse- rem Gesetzesentwurf verlangen. Sie tragen ein deutlich sichtbares Namensschild an der Uniform.Wenn ich mit denen spreche und mich mit ihnen über unser Anliegen unterhalte, erfahre ich ganz überwiegend Zustimmung. Auch Polizistinnen und Polizisten sind Staatsbürger, die erleben, wie die- ser Staat sich weiter entwickelt. Auch sie haben Vorstellungen davon, wohin diese Entwicklung gehen soll, und die Kennzeichnungspflicht ist für viele von ihnen ein Teil des sich verändernden Verständ- nisses davon, wie der Staat und seine Einwohner miteinander umgehen.Auch in anderen Parteien wird die Kennzeichnungspflicht nicht durchweg abgelehnt. Ob SPD in Ber- lin oder CDU in Hamburg, eine dogmatische Ablehnung sehe ich nicht. Von der FDP, die durch Röt- ger Groß unsere Forderung schon 1969 in Niedersachsen formuliert hat, einmal ganz zu schweigen.In diesem Sinne bitte ich darum, den Gesetzentwurf in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und ihn dort fachlich und vor allem sachlich weiter zu diskutieren.“