Thortsen Fürter zur Kennzeichnung von Polizeibeamten
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Gesetzentwurf für eine bürgerfreundliche Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Kennzeichnung der Polizei presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 075.10 / 15.02.2010Transparenz statt MisstrauenGemeinsam mit der Linkspartei bringen Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der für Polizeibeamte und Ordnungskräfte eine Ausweisungspflicht sowie eine an der Uniform sichtbare Kennzeichnung vorsieht. Dazu erklärt der innenpo- litische Sprecher, Thorsten Fürter:Unser Vorstoß stärkt das Vertrauen in die wichtige Arbeit der Polizeibeamten. Die bür- gerfreundliche Polizei tritt den Bürgern offen gegenüber und nicht länger als anonyme Staatsmacht.In anderen Bereichen von Verwaltung und Justiz ist das inzwischen eine Selbstver- ständlichkeit. Meinungsverschiedenheiten über das Einsatzvorgehen von Polizisten sind die absolute Ausnahme. Die Polizei genießt in Schleswig-Holstein heute zu Recht ein hohes Ansehen. Wenn es aber im Einzelfall zu Unstimmigkeiten oder gar zu Über- griffen seitens der Staatsgewalt kommt, muss für den Bürger klar erkennbar sein: „Wer hat da gehandelt?“, sonst laufen die Sicherungen des Rechtsstaats ins Leere. Unser Vorstoß beseitigt Misstrauen und schafft Transparenz.Dabei soll kein Polizeibeamter um die Sicherheit seiner Familie fürchten müssen. Wer Bedenken hat, ein Namensschild zu tragen, kann eine andere Kennzeichnung z. B. ei- ne Abfolge von Buchstaben und Ziffern verlangen. Seite 1 von 2 Hintergrund:Mit dem Gesetzentwurf soll ein neuer Paragraf § 174 a in das Landesverwaltungsge- setz eingefügt werden. Er sieht vor, dass Polizeibeamte und Dienstkräfte von Ord- nungsbehörden sich bei Diensthandlungen ausweisen und auf Verlangen eine Dienst- karte vorzeigen müssen. Das soll nicht gelten, soweit dies mit einer Gefährdung ver- bunden ist.Uniformierte Dienstkräfte sollen ein Namenschild mit Vor- und Nachnamen tragen. Wird ein Helm getragen, soll sich der Name auch auf dem Helm befinden. Polizeibeamte, die ihren richtigen Namen nicht preisgeben wollen, haben das Recht, eine andere individu- elle Kennzeichnung zu verlangen. *** 2