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11.02.10
13:57 Uhr
Linke

Granaten vor Helgoland: "Die Landesregierung plant eine Null-Kosten-Regelung - DIE LINKE fordert eine Null-Gefahren-Regelung."

Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin DIE LINKE Fraktion im Schles- Presseinformation wig-Holsteinischen Landtag 33/10 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Kiel, 11. Feb. 2010 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 jannine.menger- hamilton@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.de

Ranka Prante: „Die Landesregierung plant eine Null-Kosten-Regelung – DIE LINKE fordert eine Null-Gefahren-Regelung.“
DIE LINKE fordert die schnellstmögliche Entschärfung und Entgiftung der nervengashaltigen Granaten vor Helgoland. Die Granaten dort ungeschützt liegen zu lassen, berge die Gefahr, dass sie von Tauchern in krimineller Absicht gehoben oder versehentlich von Schleppnetzen erfasst würden. „Dann wird es richtig gefährlich, weil der Außendruck auf die Granaten nach- lässt und sie zerfallen könnten“, sagte Ranka Prante, umweltpolitische Sprecherin der LIN- KEN Landtagsfraktion. „Das austretende Nervengas ist hochgefährlich, kann aber vor Ort unter Wasser chemisch zerstört werden.“
Ein in der Entsorgung von Kampfstoffmunition gängiges Verfahren sei es, die Munition mit Flüssigstickstoff zu vereisen, sie damit für Bergung und Transport sicher zu machen und zur bundeseigenen Gesellschaft zur Vernichtung von Kampfstoffen in Munster (GEKA) zu transportieren. Dort könne sie in einer extra für die Entsorgung von Kampfstoffen errichteten Anlage vernichtet werden.
Prante verwies auf ein weiteres Verfahren der Kampfmittelräumung, das in Munster eben- falls erfolgreich angewendet worden sei. Das in den Granaten enthaltene nervenschädigende Gas Tabun wird dabei in gesicherten Containern chemisch neutralisiert und in ungiftige Zer- fallsprodukte überführt. „Da das Versenkungsgebiet nur rund 50m tief ist, kommt auch diese Entsorgung vor Ort in Betracht“, so Prante weiter. „Die Landesregierung plant eine Null- Kosten-Regelung – DIE LINKE fordert stattdessen eine Null-Gefahren-Regelung. Gefahren kann man nicht durch aktives Nichtstun begegnen. Sie müssen fachmännisch beseitigt werden – und das kurzfristig.“