Die Bürgerbeauftragte zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes - Härtefallleistungen jetzt beantragen
29/2010 Kiel, 9. Februar 2010 Die Bürgerbeauftragte zur Urteilsverkündung des Bundesverfas- sungsgerichtes – Härtefallleistungen jetzt beantragen Kiel (SHL) - Hartz IV war bisher für viele Bürgerinnen und Bürger der Begriff dafür, dass auch in Deutschland ein Absturz in Armut möglich ist. Das heutige Urteil des Bundesverfas- sungsgerichtes trägt dazu bei, das System Hartz IV gerechter und menschlicher zu machen. Das Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs für Erwachsene und Kinder ist neu zu re- geln. Es entspricht derzeit nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. In der kontrovers geführten Diskussion über die Höhe des Regelsatzes als Festschreibung des lebensnotwendigen Bedarfs bringt das Urteil Klarheit und einen eindeutigen Arbeitsauftrag an Regierung und Gesetzgeber. Bis zum 31.12.2010 sind die bestehenden Vorschriften jedoch weiter anwendbar. Die Höhe der der- zeit geltenden Regelsätze bleibt zumindest bis dahin unverändert. Hervorzuheben ist, dass das Gericht den Gesetzgeber auch verpflichtet hat, bis spätestens zum Jahresende eine Härtefallregelung zur Deckung sogenannter atypischer Bedarfe zu schaffen. Der Anspruch auf solche, z. B. bei der Festsetzung des Regelbedarfs nicht berück- sichtigte erhebliche und unabweisbare Bedarfe kann unter unmittelbarer Berufung auf das Grundgesetz bereits jetzt geltend gemacht werden. Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten betrifft dies zum Beispiel Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes und zum Schulbesuch. Sie empfiehlt Betroffenen, entsprechende Anträge umgehend zu stellen. Die Entscheidung des Gerichtes bedeutet etwas mehr Gerechtigkeit bei der Ermittlung des zum Leben notwendigen Bedarfs. Eine Armutsbremse ist sie nicht. Hierzu bedarf es weiterer Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2Maßnahmen, durch die Hilfebedürftigkeit verhindert und beseitigt werden kann. Vor allem muss der Begriff des Förderns nachhaltig und ernsthaft mit Leben gefüllt werden. Viel zu viele Menschen schaffen nicht den Ausstieg aus dem System. Hier gilt es anzusetzen, damit Hartz IV nur ein Übergang bleibt und nicht zum Lebensentwurf wird.