Schuldenregelung im Grundgesetz: Landtag reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein
26/2010 Kiel, 4. Februar 2010 Schuldenregelung im Grundgesetz: Landtag reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein Kiel (SHL) - „Wegen Verletzung des Bundesstaatsprinzips und des Demokratieprin- zips“ klagt der Schleswig-Holsteinische Landtag beim Bundesverfassungsgericht ge- gen die Bundesrepublik Deutschland. Das gab Landtagspräsident Torsten Geerdts heute in Kiel bekannt. Grund ist die im Grundgesetz verankerte sog. Schuldenbremse, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. Landtagspräsident Torsten Geerdts unterstrich die politische Absicht der Verfassungsklage: „Bei aller Notwendigkeit einer nachhaltigen Schuldenregelung für die öffentlichen Haushalte, die im Sinne der kommenden Generationen getroffen werden muss, geht es uns hierbei zugleich auch um die Verteidigung der Länderhoheit gegenüber dem Bund. Diese zu wahren und damit eigene landespolitische Entscheidungsspielräume zu erhalten, das ist das Ziel unserer Klage gegen den Bund.“ In der 100 Seiten umfassenden Klageschrift macht der Bevollmächtigte des Landtages, Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider aus Hannover, geltend, dass der Bund mit dieser Verfas- sungsänderung in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise in die Haushaltautonomie des Landesparlamentes eingreife. Mit dem grundgesetzlich verankerten strikten Schuldenverbot ab 1. Januar 2020, so die Kernaussage der Klageschrift, verlieren die Länder „einen wesent- lichen Teil ihrer haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten“. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker