Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung belasten Hartz-IV-Empfänger - Bürgerbeauftragte fordert Gesetzgeber zum Handeln auf
24/2010 Kiel, 3. Februar 2010 Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung belasten Hartz-IV-Empfänger – Bürgerbeauftragte fordert Gesetzgeber zum Handeln auf Kiel (SHL) - Zahlreiche Gesetzliche Krankenversicherungen werden in Kürze Zusatzbeiträge erheben. Diese müssen auch von Hartz-IV-Empfängern gezahlt werden. Die Bundesregie- rung will nicht eingreifen; sie hält einen Wechsel der Krankenkasse für zumutbar. Nach An- sicht der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Birgit Wille-Handels ist diese Haltung bürokratisch und unsozial. Die Bürgerbeauftragte fordert daher den Gesetzgeber auf, eine einfache Lösung zu finden, um ein Krankenkassenhopping und ein Anwachsen der Bürokratie zu verhindern. Hintergrund: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern übernimmt grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit. Der Zusatzbeitrag wird in der Regel jedoch nicht von der Bundesagentur übernommen. Nur in Härtefällen kann eine Ausnahme erfolgen (§ 26 Abs. 4 Sozialgesetzbuch II). Ein solcher Härtefall liegt z. B. vor, wenn ein spezielles Behand- lungsprogramm oder eine besondere Vorsorgeform nur von einer Kasse angeboten wird. Grundsätzlich erwartet der Gesetzgeber von den Betroffenen, dass sie die Krankenkasse wechseln, wenn sie den Zusatzbeitrag vermeiden möchten. Da jedoch völlig unklar ist, wel- che Kasse auf den Zusatzbeitrag verzichtet, würde dies in der Praxis bedeuten, dass mehr- fach die Krankenkasse gewechselt werden müsste. Möglicherweise wäre dies sogar vergeb- lich, wenn sich alle Kassen dazu entschließen sollten einen Zusatzbeitrag zu erheben. Jeder Wechsel bedeutet zudem einen bürokratischen Aufwand für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. Letztere wird zudem die Ausnahmeanträge prüfen müssen. Da in der SGB II-Regelleistung ein Anteil für selbst zu zahlende Krankenversicherungsbei- träge nicht vorgesehen ist, führt dies für die Betroffenen zu einer zusätzlichen Belastung. Besserverdienende können die Zusatzbeiträge dagegen von der Steuer absetzen. Für Informationen und Beratung ist die Bürgerbeauftragte per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 241171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker