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28.01.10
10:58 Uhr
SPD

Ralf Stegner zu TOP 12, 14, 34: Für eine sachgerechte Schuldenbegrenzung und Altschuldenregelung

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 28.01.2010
Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 12, 14, 34, Gesetzesentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein / Antrag zum Altschuldenpakt (Drucksachen 17/186, 17/187neu, 17/193)

Ralf Stegner:

Für eine sachgerechte Schuldenbegrenzung und Altschuldenregelung

So sehr kluge Haushaltspolitik und auch Sparanstrengungen nötig sind, so eng sind zugleich deren Grenzen, führt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner, aus. Das Problem der Verschuldung der öffentlichen Haushalte kann nicht primär auf der Ausgabenseite gelöst werden. In Schleswig-Holstein haben wir in den letzten Jahren erhebliche Kürzungen vorgenommen, es wurden per Saldo Stellen re- duziert und schmerzliche Einschnitte vornehmen müssen. Ein unkonditioniertes und totales Kreditfinanzierungsverbot alleine kann das Problem der hohen Verschuldung der öffentlichen Haushalte weder wirksam noch sozial vertretbar lösen. Wir brauchen aber auch für die Altschulden eine nachhaltige Lösung, um das strukturelle Defizit und den strukturellen Nachteil gegenüber den anderen Ländern abzubauen. Deshalb brau- chen wir zusätzlich eine Nachhaltigkeitsklausel und einen fairen Altschuldenpakt von Bund, Ländern und Kommunen.


Die Rede im Wortlaut: „Politik bedeutet ein starkes, langsames Durchbohren von harten Brettern mit Leiden- schaft und Augenmaß zugleich.“ Dieses berühmte Wort von Max Weber kennzeichnet die Haltung, die wir brauchen, wenn wir die Fragen beantworten wollen, welche Auf- gaben der Staat wahrnehmen soll, wie wir diese finanzieren wollen und wie wir zugleich Schulden und Kredite so begrenzen, dass wir den zukünftigen Generationen Gestaltungsspielräume lassen, die sie genau so verdienen wie wir, die wir heute Ver- antwortung tragen.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Postfach 7121, 24171 Kiel Petra Bräutigam Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Vorgestern hatte die SPD-Fraktion zu ihrer traditionellen kommunalen Runde hier im Landeshaus eingeladen. Es ging um kommunale Finanzen. Die Resonanz war über- wältigend und sprengte fast die Kapazität des Raumes. Eindrücklich schilderten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen aus allen Teilen des Landes die prekäre Lage ihrer kommunalen Haushalte. Diese ähnelt in beängstigender Weise dem Zu- stand der Landesfinanzen. Viele der kommunalen Leistungen können gar nicht beein- flusst werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf qualitativ und quanti- tativ vernünftige Aufgabenerfüllung.

In einigen Bereichen, etwa bei Schulen oder Kinderbetreuung, aber auch bei der Wirt- schaftsansiedlung oder Kultur gibt es eher einen Mehrbedarf als Spielräume für Kür- zungen. Eines wurde sehr deutlich: So sehr kluge Haushaltspolitik und auch Sparan- strengungen nötig sind, so eng sind zugleich deren Grenzen. Wir werden das Prob- lem der öffentlichen Haushalte und unserer Verschuldung nicht primär oder gar allein auf der Ausgabenseite durch Sparen oder präziser gesagt durch Kürzen lösen können.

Das strukturelle Haushaltsdefizit des Landes beträgt über 600 Mio. Euro. Einseitige parteipolitische Schuldzuweisungen sind unangebracht und falsch. Als Antwort darauf nur eine Schuldenbremse in der Landesverfassung festzuschreiben, die die Bundes- regelung einfach kopiert, wäre keine Lösung – im Gegenteil: Dies würde unsere Prob- leme noch verschärfen.

Die Behauptung vom überbordenden Staat ist ein neoliberales Ammenmärchen. So ging die Staatsquote zwischen 1999 und 2008 von 48 Prozent auf 43,7 Prozent zu- rück. Die Sachinvestitionen der Gemeinden gingen sogar von 32 Mrd. in 1993 auf 19 Mrd. € in 2006 zurück.

In Schleswig-Holstein haben wir in den letzten Jahren nicht etwa das Geld mit den Händen zum Fenster hinausgeworfen, sondern wir haben erhebliche Kürzungen vorgenommen. In rot-grünen Regierungsjahren wurden per Saldo Stellen sogar noch reduziert, obwohl wir gleichzeitig die Unterrichtsversorgung verbessert haben. Und wir haben bei Rot-Grün und Schwarz-Rot sehr schmerzliche Einschnitte vornehmen müs- sen, bei den Kommunen und bei den öffentlich Bediensteten, etwa beim Weihnachts- geld, bei der Beihilfe, bei der Altersversorgung von Angestellten und Beamten.

Wir haben eine Ämterreform gemacht, die die Kommunen jährlich um ca. 13 Mio € entlastet und die gegen heftigen Widerstand der Kollegen von der Union in der großen Koalition vom sozialdemokratischen Innenminister durchgesetzt werden musste. Ja, es gab durchaus auch Kürzungen bei sozialen Leistungen, die uns schwergefallen -3-



sind, wie etwa beim Blindengeld. Auch ein massiver Verkauf von öffentlichem Eigen- tum mit allen damit verbundenen Nachteilen fand statt.

Glaubt irgend jemand, wir hätten die Kindergartenzuschüsse zum Spaß gedeckelt, die Arbeitszeit verlängert oder hätten nicht gewusst, dass wir eigentlich mehr Erziehrinnen und Lehrer hätten einstellen müssen? Wir kennen die enorme Arbeitsbelastung und die Überstunden von Polizisten und wissen doch auch, dass Erzieherinnen und Pfle- gekräfte eine bessere Bezahlung verdienen als sie sie bekommen. Nein, wir sollten es uns nicht zu einfach machen.

Wenn wir uns die Zahlen anschauen und uns an den Fakten orientieren, dann ist voll- ständig klar, dass ein unkonditioniertes und totales Kreditfinanzierungsverbot al- leine das Problem der hohen Verschuldung der öffentlichen Haushalte weder wirksam noch sozial vertretbar lösen kann. Dennoch hat sich die Föderalismus- kommission darauf geeinigt und mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen.

Diese wurde – wie bei der Föderalismusreform I – ohne die Stimmen Schleswig- Holsteins beschlossen, weil wir weder manche der sachlichen Regelungen noch die völlig unzureichende Hilfe von brutto 80 Mio € für Schleswig-Holstein akzeptieren konnten. Das ist aber geltendes Recht, auch wenn wir nach wie vor der Auffassung sind, das totale Verbot für die Länder, Kredite aufzunehmen - also die sogenannte Schuldenbremse – nicht ins Grundgesetz gehört. Hier wird das Haushaltsrecht der Landtage in unerträglicher Weise eingeschränkt und damit Grundprinzipien des Parlamentarismus ausgehebelt. Deshalb hat dieser Landtag einvernehmlich die Lan- desregierung aufgefordert, dagegen zu klagen. Deshalb reden wir darüber, eine solche Begrenzung öffentlicher Kredite in unserer eigenen Landesverfassung festzuschrei- ben. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen.

Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass wir nicht nur die Ausgabenseite, sondern auch die Einnahmenseite betrachten müssen und für die Altschulden eine nachhal- tige Lösung brauchen. Dazu gehört auch eine Umkehr beim Blick auf das Gemeinwe- sen. In den letzten Jahren ist es eine Mode des Zeitgeistes gewesen, den Staat zu verteufeln, Privatisierung und Liberalisierung und den Markt zu idealisieren und ich ge- stehe, dass dieser Virus auch vor der Sozialdemokratie nicht Halt gemacht hat.

All das hat dazu beigetragen, dass jene marktradikalen Kräfte die Überhand gewonnen haben, die uns die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise eingebrockt haben. Aber ge- rade in dieser größten derartigen Krise in der Geschichte unseres Landes haben wir doch gesehen, wie wichtig die konjunkturelle Stützung durch den Staat ist, der mit -4-



Milliardenhilfen Banken, Unternehmen und die private Nachfrage gestützt und dafür neue Schuldenrekorde aufgestellt hat. Deshalb ist es richtig, dass in der vorgesehenen Neuregelung grundsätzlich die Möglichkeit besteht, in kritischen konjunkturellen Situa- tionen eine Kreditaufnahmemöglichkeit zu belassen.

Wann begreifen wir endlich, dass der geltende verfassungsrechtliche Investitions- begriff veraltet ist, der Investitionen in Beton gegenüber Bildung und Forschung be- vorzugt. Wir müssen kürzen, wir müssen sparen, aber wer nicht in Kinderbetreuung, in Bildung und Klimaschutz investiert – und da müssen die Prioritäten liegen -, der ver- spielt unsere Zukunft. Dafür müssen auch unter bestimmten Umständen Kredite auf- genommen werden können.

Da ich die holzschnittartige Kritik an unserer Position kenne, sage ich aber auch glas- klar: Die jetzige gewaltige Zins- und Schuldenlast ist ein gravierendes und wachsen- des Problem, das wir lösen müssen. Wenn wir nichts dagegen tun, würde das unseren politischen Handlungsspielraum immer weiter einschränken. Reichtum für alle und Reichtum besteuern ist die Nirwana-Lösung der Linkspartei, aber nicht im realen Le- ben. Hinzu kommt, dass die Bevölkerung Schuldenbegrenzung mehrheitlich positiv sieht.

Die Schuldenbremse ist ein scheinbar populäres Instrument. Dies hat einerseits mit dem erwähnten Zeitgeist zu tun. Allerdings übersieht mancher, dass die meisten Men- schen weder ihr Auto bar bezahlen könnten noch ein Haus bauen könnten, ohne sich hoch zu verschulden.

Und kaum jemand hätte einen sicheren Arbeitsplatz, wenn der eigene Betrieb nicht Kredite aufnehmen könnte. Außerdem stehen den Schulden für die Zukunft auch Werte gegenüber, wie eine gute Infrastruktur, ein gutes Bildungssystem oder eine Umwelt, die Leben im Wohlstand überhaupt erst ermöglicht. Aber dann darf man auch nur neue Schulden machen für Zukunftsinvestitionen.

Die SPD-Landtagsfraktion ist bereit, mit allen anderen Fraktionen in einem vernünfti- gen Dialog über eine sachgerechte und verantwortbare Schuldenbegrenzung in unse- rer Verfassung zu verhandeln. Dazu gehört, dass wir verantwortbare Wege finden müssen, die jenseits dieser Regelung das strukturelle Defizit und den strukturellen Nachteil gegenüber den anderen Ländern abzubauen. Das geht nicht, indem wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schlechtere Bildung, weniger innere Sicherheit oder eine schlechtere soziale Infrastruktur zumuten als unsere Nachbarländer. Täten wir dieses, so käme das einem Aufruf zur Wahlenthaltung oder gar zur Wahl radikaler Par- teien gleich; jedenfalls würde dies die Parteien- und Demokratieverdrossenheit noch -5-



weiter erhöhen, was wir uns nun überhaupt nicht leisten können. Deshalb brauchen wir zusätzlich eine Nachhaltigkeitsklausel und einen fairen Altschuldenpakt.

Wollen wir unser Defizit zumindest nicht noch weiter verschärfen, müssen wir eine Nachhaltigkeitsklausel in unsere Verfassung einbauen. Diese soll eine weitere Aushöhlung der öffentlichen Finanzen à la Wachstumsbeschleunigungsgesetz verhin- dern. Nein, wir wollen natürlich keine Ausstiegsklausel für Kleckerbeträge. Es geht um relevante vom Bund verursachte Mehrbelastungen respektive Einnahmeverluste. In unserem Entwurf steht, „Das nähere regelt ein Landesgesetz“. Hier kann – im übrigen mit einfacher Mehrheit – dieses durchaus im Sinne der Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen präzisiert werden. Unserer juristischen Einschätzung nach kann man das aber nicht schon in den Artikel der Verfassung hineinschreiben.

Ohne eine solche Nachhaltigkeitsklausel sind wir auf Gedeih und Verderb denje- nigen unterworfen, die an der Steuerschraube drehen können. Und da, liebe Kol- leginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, haben wir ganz aktuell denkbar schlechte Erfahrungen gemacht, die keinen Blanko-Scheck rechtfertigen. Schwarz- gelb betreibt eine Steuerpolitik nach dem Motto: Eigennutz vor Gemeinwohl. Die Ein- nahmen des Staates werden geschwächt und reiche Erben und Hoteliers bekommen Steuergeschenke.

Die nächsten milliardenschweren Steuerentlastungen sind bereits angekündigt. Und selbst dort, wo wir im Grundsatz steuerliche Verbesserungen gut finden, wie bei der Kinderförderung, sind sie dann konkret so ausgestaltet, dass es sozial ungerecht ist, weil nämlich die mit den höchsten Einkommen erheblich profitieren, die mit normalen Einkommen schon weniger und die, die es am nötigsten hätten, gar nicht.

Übrigens: Auch die von manchem Liberalen geforderte Möglichkeit, Steuererhebungs- rechte auf die Länder und die Kommunen stärker zu verteilen, ist ein Danaer- Geschenk und würde nur dazu führen, dass der Nachteil noch größer würde.

Wir ahnen auch schon, dass der Steuerentlastung für Gutverdiener die Beitragserhö- hungen folgen, was wiederum die Arbeitnehmer besonders hart trifft, die Kommunen mit ihren Angestellten und die Unternehmen belastet, die Arbeitsplätze erhalten statt sie abzubauen. Deswegen brauchen wir auch eine Verteidigungswaffe gegen eine völlig unverantwortliche Steuerpolitik, die zudem aktuell auch noch im Geruch der Gefälligkeit für beträchtliche Parteispenden von Lobbyisten steht. -6-



Herr Carstensen und Herr Kubicki, was haben Sie eigentlich gegen unseren Vor- schlag, wenn Sie uns gleichzeitig von Ihrem heldenhaften vorweihnachtlichen Wider- stand gegen die Steuerpläne von Merkel und Westerwelle erzählen!

Wir brauchen auch wachstumsfördernde Maßnahmen, übrigens weniger in dem Sinne, dass wir auf Wachstum durch Steuersenkungen setzen - das hat so gut wie noch nie funktioniert -, sondern eher dass wir Investitionen in Zukunftsbereiche unternehmen. Wir fahren da bei der Wind- und Solarenergie schon ganz gut. Darüber hinaus ist das beste für öffentliche Haushalte, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Jobs ha- ben, von denen sie leben können, ihre Familien ernähren können, Steuern und Beiträ- ge bezahlen können anstatt Sozialtransfers zu brauchen. Deshalb: Geben Sie von Schwarz-Gelb endlich Ihren Widerstand gegen faire Mindestlöhne, gegen ordentliche Bezahlung und gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Missbrauch bei der Leih- und Zeitarbeit auf! Dieses wäre der größte Beitrag zur Gesundung der öffentli- chen Finanzen und sozial gerechter ist das darüber hinaus auch.

Ich glaube trotzdem, dass die Zeit sehr hoher Wachstumsraten vorbei ist. Deshalb ge- hört zu den von mir erhofften Folgen des Drucks auch eine Steuerreform, die die Las- ten nicht nur gerechter hin zu jenen verteilt, die große Vermögen und höhere Einkünfte haben, sondern auch insgesamt mehr Geld in die öffentlichen Kassen gibt, wo es dann ja nicht in irgendwelchen ominösen Taschen, die der Staat angeblich hat, verschwin- det, sondern für Schulen, für öffentliche Schwimmbäder, für Büchereien, für ordentli- che Bezahlung der Polizistinnen und Polizisten, für Lehrerinnen und Lehrer, für Dozen- tinnen und Dozenten und andere notwendige Leistungen ausgegeben wird.

Neben der Regelung in der Landesverfassung geht es aber auch darum, dass wir ei- nen neuen Anlauf unternehmen müssen, einen fairen Altschuldenpakt von Bund, Ländern und Kommunen einzugehen. So wie das vor einigen Jahren von Uwe Dö- ring und mir entwickelt worden ist, zeitweise von Herrn Carstensen und Herrn Döring gemeinsam vertreten wurde und aktueller denn je ist.

Gerade die Lage der Kommunen – keineswegs nur in Schleswig-Holstein – ist in Tei- len so desolat, dass die strukturellen Unterschiede gar nicht mehr beseitigt werden können, ja hier gerät das Verfassungsgebot zu vergleichbaren Lebensverhältnissen in ernsthafte Gefahr.

Die Hoffnung, dass unser Ruf nach einem fairen Altschuldenpakt heute eher gehört wird, ist nicht naiv. Sie liegt auch darin begründet, dass das keineswegs ein Problem Norddeutschlands ist, sondern gerade auch Kommunen in Bayern oder Nordrhein- -7-



Westfalen sind in Teilen noch stärker verschuldet als es für Schleswig-Holstein gilt, wo das Land deutlich stärker verschuldet ist als die entsprechenden Bundesländer.

Die Betrachtung Schleswig-Holsteins muss auch einbeziehen, dass wir sehr unter- schiedliche Zuschüsse bekommen. Berlin erhält durch den Finanzausgleich über 1.500 € je Einwohner mehr als Schleswig-Holstein. Das wären umgerechnet für Schleswig-Holstein 4,5 Milliarden €. Damit hätten wir nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt, sondern wären in fünf Jahren schuldenfrei. Auch Zahlungen in Höhe dessen, was z. B. Mecklenburg-Vorpommern erhält, würden unseren Haushalt ganz anders aussehen lassen.

Wenn Schleswig-Holstein aber fast eine Milliarde Euro für Zinsen ausgibt, dann sind das fast 15 % unserer Steuereinnahmen. Deshalb werden wir zu einer Lösung nicht kommen, ohne das Altschuldenproblem in Angriff zu nehmen. Lassen Sie mich zusammenfassen: - Wir müssen investieren in Kinderbetreuung, Bildung und Klimaschutz. - Wir müssen sparen und kürzen bei Verwaltung, Bürokratie, einzelbetriebli- cher Förderung u. v. m. - Wir brauchen eine Nachhaltigkeitsklausel in der Verfassung zur Einnahmen- sicherung. - Wir brauchen eine neue und gerechtere Steuerpolitik für unser Gemeinwesen - und wir brauchen eine faire Altschuldenregelung für Bund, Länder und Kom- munen. Die Zukunft soll man nicht voraussehen, sondern möglich machen. Die SPD-Fraktion ist bereit, mit unseren Vorschlägen an einer seriösen Lösung mitzuwirken. Wir sind be- reit, mit Ihnen gemeinsam einen Weg zu gehen, der die finanzielle Zukunft unseres Landes sichert und sozial verantwortbar bleibt. Wer das Gemeinwohl über den Eigen- nutz stellt, wird die Unterstützung der SPD-Fraktion bekommen!