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27.01.10
16:50 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 22: Änderung des ZDF-Staatsvertrages ist Ländersache

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 27.01.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 22, Sicherung der Rundfunkfreiheit (Drucksache 17(83)

Peter Eichstädt:

Änderung des ZDF-Staatsvertrages ist Ländersache

Aus parteipolitischen Gründen wurde der vom Intendanten des ZDF vorgeschlagene Nikolas Brender nicht in seinem Amt als Chefredakteur bestätigt. Ministerpräsident Ro- land Koch hat damit einen ihm politisch unliebsamen Chefredakteur aus dem Weg geschafft. Der Wahl waren Diskussionen um die Einmischung von Politikern in die Personalentscheidung des Senders und in die Rundfunkfreiheit vorausgegangen. 35 Verfassungsrechtler haben dieses Vorgehen in einem offenen Brief kritisiert.

Und in der Tat: Was hier geschehen ist, ist gefährlich für den Ruf des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und ein Angriff auf dessen Unabhängigkeit.

Die Grünen fordern nun, die Verfassungsmäßigkeit der ZDF-Staatsverträge in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen. Wir werden diesen Antrag heute nicht mittragen. Zutreffend ist: Die Regelungen im ZDF-Staatsvertrag, die ein Vorgehen wie das von Koch initiierte ermöglichen, sind verfassungsrechtlich bedenklich und müssen deshalb verändert werden.

Wir folgen aber dem Vorschlag des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, bald- möglichst den ZDF-Staatsvertrag verfassungsgerecht umzugestalten. Wir sind der Auf- fassung, dass diese Revision am schnellsten durch die Länder selbst realisiert werden



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



kann. Ein Spruch des Verfassungsgerichts dagegen würde mehrere Jahre auf sich warten lassen.

Wenn es aber nicht gelingt, eine Änderung des Vertrages zu erreichen, die politische Einflussnahme bei Personalentscheidungen in der hier erlebten Form verhindert, wer- den wir uns für eine Normenkontrollklage aussprechen. Allerdings: Vertreter der Par- teien müssen auch künftig ihre Aufgabe als Teil der Kontrolle im öffentlich- rechtlichen Rundfunk wahrnehmen können. Sie sind wie andere Organisationen an der pluralen Willensbildung beteiligt, und dies selbstverständlich auch in den öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten. Es darf ihnen dabei aber keine beherrschende Rolle zukommen.

Lassen Sie mich zu Ihren Vorschlägen den NDR betreffend etwas sagen: Die Verhält- nisse beim ZDF sind nicht gleichzusetzen mit denen der öffentlich-rechtlichen Anstal- ten der ARD, schon gar nicht des NDR. Ich stimme Ihnen zu, Vertreter der Exekutive und der Legislative haben an entscheidenden Gremien von unabhängigen Fernseh- sendern nichts verloren.

Beim ZDF-Fernsehrat sind 5 von 77 Mitgliedern wirklich unabhängig. Das Gros wird von den Ministerpräsidenten direkt berufen. Dies ist beim NDR anders. Im obersten Organ, dem Verwaltungsrat, dürfen überhaupt keine Abgeordneten, schon gar keine Regierungsmitglieder sitzen. Und im Rundfunkrat des NDR sind von 58 Mitgliedern nur 9 Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien. 49 Mitglieder kommen aus gesell- schaftlich relevanten Organisationen: Aus Gewerkschaften, den Kirchen, der Jüdi- schen Gemeinde, der Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge, Robin Wood, Ak- tion Sühnezeichen, den Frauenräten… - ich stelle Ihnen gerne die gesamte Liste zur Verfügung. Diese Mitglieder werden direkt von ihren Verbänden entsandt. Damit wird eine breite Pluralität im Rundfunkrat gewährleistet. -3-



Ihr Vorschlag, die Mitglieder des Rundfunkrates zukünftig in Anlehnung an die Aus- wahl von Schöffen zu wählen, zeigt eine äußerst ausgeprägte Unkenntnis darüber, wie Gerichtsschöffen in ihr Amt kommen. Wer in Kreistagen mitgewirkt hat, dafür Vorschlagslisten zu erarbeiten, weiß, dass diese unter Berücksichtigung der Mehr- heitsverhältnisse nach politischer Gewogenheit zustande kommen. Das ist zumindest von uns beim NDR nicht gewünscht.

Dass Sie Mitgliedern der Exekutive, der Legislative und der Judikative die Mitglied- schaft im „Fernsehrat des NDR“ - den es im Übrigen überhaupt nicht gibt - und im Verwaltungsrat verbieten wollen, wo diese jetzt schon nicht vertreten sein können, zeigt nur, dass Ihr Antrag mit heißer Nadel genäht ist. Und dass Sie denjenigen, die gar nicht Mitglied sein dürfen, im gleichen Gremium obendrein auch noch das Rede- recht entziehen, gehört wohl eher in die Abteilung Realsatire.

Ich denke, wir haben allen Grund, mit unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal- ten und ihren Gremien behutsam umzugehen. Neben aller konstruktiven Kritik, die immer wieder angebracht ist, ist doch festzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Programm garantieren, das in der Qualität im Vergleich zu ausländischen Sendern, aber auch zu dem, was Private in unserem Land abliefern, deutlich über dem Strich liegt.

Ich fasse zusammen: Die erforderlichen Änderungen am ZDF-Staatsvertrag sollten zuerst einmal von den Ländern selbst initiiert werden. Sollte dies scheitern, werden wir eine Normenkontrollklage unterstützen. Die vorgeschlagenen Änderungen für den NDR sind unausgegoren, sie basieren auf unzutreffenden Annahmen und sollten von Ihnen noch einmal überdacht werden.