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27.01.10
11:18 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 15: Die Änderungen sind vertretbar

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 27.01.2010 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 15, Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes (Drucksache 17/46 und 17/195neu)
Thomas Rother:

Die Änderungen sind vertretbar

Gesetzentwürfe haben ja verschiedenes zum Ziel. Manchmal sorgen sie dafür, dass die Situation der Menschen im Lande verbessert wird oder Verfahren strukturiert wer- den oder, oder - meistens sollen sie schlicht Probleme lösen. Und dieser letztere Fall ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben und es ist ein eher Landtagsinternes Problem, das hier gelöst werden soll.

Die letzte Landtagswahl hat eine Mehrheit ergeben, die, wenn man sie so bei der Be- setzung des Richterwahlausschusses nach dem Landesrichtergesetz auf der Grundla- ge der d’Hondtschen Zählweise umsetzen würde, zu einer Zweidrittelmehrheit der Koalition im Ausschuss führen könnte. Das wäre im Sinne einer unabhängigen Jus- tiz nicht gut. Und ich möchte mich bei CDU und FDP an dieser Stelle bedanken, dass sie das auch so sehen und bei der Besetzung des Ausschusses einen entsprechenden Ausgleich ermöglicht haben. Soweit die Theorie.

Praktisch müssen natürlich die vorgeschlagenen Personen zu der gesetzlichen Vorga- be und zu dieser Absprache passen. Und da war es tatsächlich so, dass nicht jeder Vorschlag – denn wir haben ja eine Auswahl aus mehreren Vorschlägen zu treffen – den Geschmack aller Beteiligten trifft, und so war eine Einigung erforderlich.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Hinzu kam, dass nicht jeder Vorschlagsberechtigte sich an die Geschlechterquoten- vorgabe unseres Gesetzes gehalten hat – also nur ein Vorschlag abgegeben wurde - und dann auch eben ein Mann benannt worden ist, auch vom DGB, der das ja in einer Pressemitteilung kritisiert hat, so dass ein Ausgleich innerhalb der bisherigen differen- zierten Gesetzesvorgabe kaum zu erreichen war.

Daher ist es sinnvoll, in der Ziffer 1 der Gesetzesänderung die Geschlechterquotierung auf den gesamten Ausschuss zu beziehen und in diesem Falle aus der Politik aus- zugleichen. Denn schließlich haben wir diese Qualitätsvorgabe gesetzt und müssen dann auch die Konsequenzen daraus tragen. Unabhängig davon bliebe zu regeln, dass auch bei Einzelpositionen Vorschläge aus beiden Geschlechtern zu erbringen sind.

Doch das würde ein Neuaufrollen des Vorschlagsverfahrens zur Folge haben und in unverantwortlicher Weise die dringend erforderliche Richterwahl verzögern. Und das kann in niemandes Interesse sein. Es gibt seit einem Dreivierteljahr unbesetzte Rich- terstellen und eine zeitnahe Rechtsprechung ist gefährdet. Wir müssen handeln!

Genau diese Situation hat uns auch dazu bewogen, dem Vorschlag bezüglich der Ver- treter-/Stellvertreterregelung in Ziffer 2 des Gesetzentwurfes zu folgen. Eine Neurege- lung wie von Herrn Fürther in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vorgetragen, dies schon im Benennungsverfahren deutlich zu machen, wäre sicher sinnvoller, hätte aber ebenso zur Folge, dass das Verfahren neu begonnen werden müsste und wir ein gutes halbes Jahr ohne Richterwahlausschuss die Richterwahl dann im Landtag hätten.

Aus unserer Fraktions-Sicht wäre diese Regelung aber auch ganz verzichtbar. Und ich habe Verständnis dafür, dass die Richterverbände von diesem Verfahren nicht begeis- tert sind. Aber die Konsequenzen einer weiteren Verzögerung stehen dagegen. -3-



Beide Änderungen bleiben jedoch auch nach unserer Meinung vertretbar und greifen nur marginal in das Ausschuss-Besetzungsverfahren ein. Der Gleichstellungsan- spruch wird nicht beschädigt, da die konsequente 50 zu 50 – Regelung beibehalten wird. Ebenso wenig wird die Mitwirkung von Anwaltschaft, Richterschaft, Arbeit- nehmer- und Arbeitgebervertretern eingeschränkt, es wird ja weiterhin eine Auswahl aus ihren Vorschlägen getroffen – und es wäre im Gegenteil wünschenswert, wenn Mitwirkung auch hier so verstanden würde, dass die Geschlechterquote Beachtung findet.

Zurückweisen möchte ich auch Vorschläge, die das Zurückfahren der Besetzung des Ausschusses aus den Reihen der Landtagsabgeordneten zum Inhalt haben. Auch die Judikative braucht eine demokratische Legitimation, die nicht allein aus einer Richter- selbstverwaltung erwachsen kann. In einer repräsentativen Demokratie sind es nun einmal die Parlamente, die den Willen der Bevölkerung widerspiegeln und daher sol- che Entscheidungen auch ganz selbstbewusst treffen können.

Ich bitte um Zustimmung zum gemeinsamen Gesetzentwurf.