Wer zahlt die Beiträge für eine private Krankenversicherung bei Bezug von Sozialleistungen? Bürgerbeauftragte fordert Rechtsklarheit
19/2010 Kiel, 26. Januar 2010 Wer zahlt die Beiträge für eine private Krankenversicherung bei Bezug von Sozialleistungen? Bürgerbeauftragte fordert Rechts- klarheit Kiel (SHL) – Seit dem 01. Januar 2009 besteht eine Pflichtversicherung in der privaten Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger, die gegenwärtig nicht und zu- letzt privat krankenversichert waren. Durch die neue Regelung werden viele Bürger zusätzlich finanziell belastet. Dies gilt insbesondere für Personen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Entscheidungspraxis der Behörden rechtlich nicht haltbar ist. Sie rät daher den Betroffenen, Rechtsmittel gegen solche Entscheidungen einzulegen, damit die Gerichte Rechtssicherheit in dieser Frage schaffen können. Hintergrund: Der monatliche Beitragsatz kann im günstigsten Tarif (dem sogenannten Basista- rif) dem Höchstbeitrag (aktuell: 569,64 €) der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Bei finanzieller Überforderung der Versicherten kann dieser Beitrag auf 284,82 € halbiert wer- den. Einige Sozialämter und Hartz IV-Behörden zahlen aber nur einen Zuschuss in Höhe von 129,54 Euro pro Monat. Damit begrenzen sie den Zuschuss auf den Betrag, den Personen erhalten, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Daher entsteht für privat Versicherte eine Finanzierungslücke von rund 155 € pro Monat. Sind auch noch Kin- der zu versichern, erhöht sich der finanzielle Aufwand entsprechend. Der Regelsatz, den alleinstehende Hartz IV-Empfänger erhalten, beträgt gegenwärtig 359 Eu- ro. Wenn hiervon 155 Euro für die Krankenversicherung aufgebracht werden müssen, verblei- ben nur noch rund 200 Euro zum Leben. Ein Betrag, der unter dem Existenzminimum liegt. Die Bürgerbeauftragte ist für Informationen und Beratung per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 241171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker