Ralf Stegner und Birgit Herdejürgen: SPD für nachhaltige Schuldenbegrenzung, faire Altschuldenregelung und solide Haushalts- und Steuerpolitik
Kiel, 12.01.2010, Nr.: 006/2009Ralf Stegner und Birgit Herdejürgen:SPD für nachhaltige Schuldenbegrenzung, faire Altschuldenregelung und solide Haushalts- und SteuerpolitikDie SPD-Landtagsfraktion bringt zur Januar-Plenartagung Anträge zu einer Schulden- begrenzung mit Nachhaltigkeitsklausel in der Landesverfassung und zu einer fairen Altschuldenregelung für Bund, Länder und Kommunen ein. Dazu erklären der Frakti- onsvorsitzende Dr. Ralf Stegner und die finanzpolitische Sprecherin Birgit Herdejürgen heute in Kiel:Die SPD-Landtagsfraktion bleibt dabei: Der Bund hat nicht das Recht, durch eine im Grundgesetz festgelegte Schuldenbegrenzung in die Haushaltsautonomie der Länder einzugreifen und die Kernkompetenz der Landesparlamente zu beschneiden. Deshalb halten wir daran fest, dass vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese Re- gelung erhoben wird. Statt der grundgesetzlichen Vorgabe will auch die SPD eine ver- nünftige Lösung zur mittelfristigen Begrenzung der Kreditfinanzierung als Bestimmung in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung verankern. Diese zielt darauf ab, künftig eine strukturelle Neuverschuldung des Landes zu verhindern. Eine derartige Verpflichtung ist allerdings nur verantwortbar, wenn Schleswig-Holstein auch die Rah- mendaten beeinflussen kann. Werden die finanziellen Ausgangsbedingungen des Landes durch bundesgesetzliche Regelungen deutlich verschlechtert, so kann das Land nicht für darauf gründende neue Schulden die Verantwortung übernehmen.Wir wollen wie bei dem bewährten, unter sozialdemokratischer Regierungsverantwor- tung verankerten Konnexitätsprinzip für die Kommunen, mit dieser Nachhaltigkeits- klausel in der Landesverfassung zusätzlichen Druck auf den Bund ausüben. Dieser darf den Ländern die finanziellen Ausgangsvoraussetzungen für einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme nicht entziehen. Zugleich verdeutlicht die Nachhaltigkeitsklausel die Verantwortung der Landesregierung, bundesgesetzlichen Regelungen, die zu un- ausgeglichenen Mehrbelastungen für Land und Kommunen führen, im Bundesrat nicht zuzustimmen bzw. diese im Vorwege in Verhandlungen tatsächlich abzuwenden.Ein totales Kreditfinanzierungsverbot für Land und Kommunen wird kaum einzuhalten sein, wenn die vertretbaren Effizienzpotentiale bei Land und Kommunen nicht gehoben werden, wenn es nicht zu einem fairen Altschuldenpakt kommt und wenn wir nicht zu- sätzlich die Einnahmen des Landes und der Kommunen stärken.Deswegen fordern wir die Landesregierung gleichzeitig auf, sich für neue Verhandlun- gen über eine vernünftige und faire Altschuldenregelung von Bund, Ländern und Kommunen einzusetzen. Dabei kann an das Stegner/Döring-Modell von 2004 ange- knüpft werden, das 2006 von Herrn Carstensen und Uwe Döring noch gemeinsam bundesweit vertreten worden ist. Ziel sollte es sein, einen entsprechenden Staatsver- trag zu erreichen.Die SPD-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass eine solide Haushalts- und Fi- nanzpolitik darüber hinaus verlangt, den Bürgerinnen und Bürgern ehrlich zu sagen, welche Aufgaben staatlich zu finanzieren sind und wie das gehen soll. Wer die Priorität bei Bildung, Kinderbetreuung und Klimaschutz und damit bei den wichtigen Weichen- stellungen für die Zukunft des Landes wirklich setzen will, muss auch Ja sagen zu ei- ner konsequenten Verwaltungsstrukturreform. Darüber hinaus darf man die Interessen des Landes und der Kommunen nicht dadurch konterkarieren, dass man fragwürdigen Steuerentlastungen und Steuergeschenken im Bundesrat zustimmt. Im Gegenteil: Jetzt müssen die Pläne für strukturelle Mehreinnahmen für Land und Kommunen prä- zisiert werden.Die schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten werden in der Steuerpolitik an ihr im Jahr 2004 erarbeitetes Steuerkonzept („Anders steuern - Gemeinwesen stärken – Schleswig-Holsteins Zehn-Punkte-Plan für ein sozial gerechtes und einfaches Steuer- system“) anknüpfen. Der Fraktions- und Landesvorsitzende wirkt in diesem Sinne auf Bundesebene an einer Neukonzeptionierung der SPD-Steuerpolitik mit. Ziel ist es, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren und Geringverdiener und Familien zu entlas- ten. Wer mehr verdient, große Vermögen hat oder erbt, soll dagegen auch mehr Steu- ern bezahlen. Steuersenkungen für Besserverdienende, wie sie die FDP anstrebt, sind unsozial und nur mit weiteren Staatsschulden zu finanzieren.Die SPD-Landtagsfraktion möchte eine Schuldenbremse mit Nachhaltigkeitsklausel in der Landesverfassung verankern und hat dafür einen Gesetzentwurf für eine Änderung der Landesverfassung erarbeitet.Anlagen 2 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ #N!# 17. Wahlperiode 2010-01-13Antrag der Fraktion der SPDAntrag der SPD zum AltschuldenpaketDer Landtag wolle beschließen:Die Landesregierung wird aufgefordert, neue Verhandlungen über einen fairen Altschulden- pakt von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen. Ein solcher Pakt soll die Konsolidie- rungschancen gerade der finanzschwächeren Länder und Kommunen verbessern, um einheit- liche Lebensverhältnisse in Deutschland dauerhaft gewährleisten zu können.Begründung: Ein fairer Altschuldenpakt ist der notwendige und vernünftige Weg, um die schwierige Haus- haltssituation in Bund, Ländern und Kommunen dort wirkungsvoll zu verbessern, wo Finanz- und Strukturschwäche ansonsten zur dauerhaften Benachteiligung der Bürgerinnen und Bür- ger führt. Die Haushaltslage ist durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, Bankenhilfen und die neueste Steuergesetzgebung (sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz) zusätzlich verschärft worden. Ein nachhaltiger und solider Konsolidierungsweg ist auch eine notwendige Vorausset- zung, um ein in der Verfassung verankertes mittelfristiges Kreditfinanzierungsverbot überhaupt einhalten zu können. Die Solidarität aller staatlichen Ebenen ist gefordert, damit sich ungleiche Lebensverhältnisse in Ländern und Kommunen nicht vertiefen, sondern abgebaut werden können.Dr. Ralf Stegner und Fraktion 3 -4- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ #N!# 17. Wahlperiode 2010-13-01Gesetzentwurf der Fraktion der SPDEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-HolsteinDer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 40 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist eingehalten: 4 -5- Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-HolsteinDie Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Mai 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 223) wird wie folgt geändert:Artikel 53 wird wie folgt geändert: 1. Satz 1 wird zu Absatz 1. 2. Der bisherige Satz 2 wird gestrichen. 3. Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 angefügt: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten aus- zugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn ab dem Haushaltsjahr 2020 keine Einnahmen aus Krediten mehr zugelassen werden. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kon- trolle des Landes entziehen und dessen Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kön- nen für Kredite mit entsprechendem Tilgungsplan Ausnahmen von Satz 2 vorgese- hen werden. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, soweit und solange Rege- lungen des Bundes zu Einnahmeverlusten des Landes oder zu sonstigen Belastun- gen des Landeshaushalts führen, die nicht anderweitig ausgeglichen werden. Das Nähere regelt ein Gesetz“. Artikel 2 InkrafttretenDas Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.Dr. Ralf Stegner und FraktionBegründung: Der Landtag von Schleswig-Holstein hat seine Aufforderung an die Landesregierung, gegen die Gültigkeit des Kreditfinanzierungsverbotes für die Länder im Grundgesetz zu klagen, mit der Absicht verbunden, eine Regelung zur Begrenzung der Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben in der Landesverfassung zu verankern. 5