Andreas Tietze zu den Betrugsvorwürfen gegen die Landesregierung
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion TOP 38a – Dringlichkeitsantrag Haushaltsordnung Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Andreas Tietze: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deBetrugsvorwürfe im Straßenbau Nr. 598.09 / 18.12.2009 – Landesregierung blamiert sich Wieder einmal macht Schleswig-Holstein Schlagzeilen – leider keine positiven. Es geht um die Betrugsvorwürfe im Straßenbau durch den sicherlich unverdächtigen Bundes- rechnungshof und die Landesregierung blamiert sich bis auf die Knochen.Worum geht es? Der Bundesrechnungshof hat schwerwiegende Verstöße des Landes gegen Haushaltsbestimmungen beim Bundesfernstraßenbau festgestellt.Die Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein hat im Jahr 2008 den Bund vertraglich zu Zahlungen von mehr als 70 Millionen Euro verpflichtet, ohne die Mittel dafür zu haben. Aber die Haushaltsvorschriften des Bundes und das Vergaberecht las- sen keine Vergabe öffentlicher Aufträge zu, für die keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.Verantwortlich ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr als oberste Straßenbaubehörde des Landes Schleswig-Holstein. Dieses Ministerium stellte den Straßenbaubehörden mindestens seit dem Jahr 2006, für Ausschreibungen und Verga- ben nicht den Verfügungsrahmen des Bundes zur Verfügung, sondern legten die in der Landesplanung bezifferten höheren Ausgaben zugrunde. Das ist keine seriöse Haus- haltspolitik und das ist auch nicht witzig oder besonders clever.Nein, ein solches Betrugsverhalten führte unweigerlich dazu, dass Rechnungen der Bauwirtschaft an das Land nicht beglichen wurden. Die nicht bezahlten Rechnungen summierten sich bis Oktober 2008 auf 27,5 Millionen Euro. Die Gläubiger sind in der Regel mittelständische Betriebe, die natürlich darauf vertraut haben, dass der Auftrag- geber Land, in Vertretung des Bundes, solvent ist und gestellte Rechnungen auch zeit- nah bezahlt. Wenn es ganz dumm kommt, geht ein kleiner Betrieb deswegen in die In- solvenz, das ist ja wohl das Gegenteil von Wirtschaftsförderung.Das Land trägt die Verantwortung, es hat billigend in Kauf genommen, dass beteiligte Baufirmen, die sich gutgläubig auf die finanzielle Potenz der Landesregierung verlassen haben, in die Pleite gehen. So etwas tut man nicht – das ist unanständig, fast kriminell! Seite 1 von 2 Im Rechnungshofbericht steht, dass eine Straßenbaubehörde bereits Ende Februar 2008 nur noch über 110.000 Euro freie Bundesmittel verfügte, dennoch schloss sie ei- nen Bauvertrag über 7,2 Millionen Euro ab.Als die Behörde im August 2008 fällige Abschlagsrechnungen erwartungsgemäß nicht bezahlte, kündigte der Bauunternehmen den Bauvertrag. Erst nach Zahlung der Rech- nung im Oktober 2008 und der Bezahlung eines unterbrechungsbedingten Mehrauf- wands des Auftragnehmers in Höhe von 2,2 Millionen Euro wurden die Arbeiten wieder auf genommen. Das ist doch unglaublich, das ist doch Betrug – das ist kriminell, finde ich.Eine gewählte Regierung hat die Verpflichtung, Schaden vom Land fernzuhalten, doch dieses Ministerium hat genau das Gegenteil getan, auch wenn der damalige Minister noch Austermann hieß und meinte, besonders fintenreich zu sein, haben sie das ge- wusst Herr Ministerpräsident. Ein Minister hat sich unter Ihrer Ministerpräsidentenschaft vorsätzlich über Maßgaben des Bundes zur Bewirtschaftung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau hinweggesetzt.Wir fragen uns, sind Beamte des Landes wissentlich dazu von ihm angestiftet worden, Recht zu brechen?Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht von vorsätzlichen Dienstpflichtver- letzungen, ich frage mich, haben die zuständigen Beamten eigentlich von ihrer Re- monstrationspflicht nach Paragraf 36 BeamtStG Gebrauch gemacht?Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzuges in der Straßenbauverwaltung des Landes nachhaltig beeinträchtigt und er empfiehlt sogar, Schleswig-Holstein im Zuge der Bun- desaufsicht einen Beauftragten zur Seite zu stellen – Herr Ministerpräsident, das ist doch ein Armutszeugnis – jetzt werden sie zukünftig aus Berlin regiert, dann sparen sie sich jedenfalls die weiten Wege an Adventsonntagen.Was sollen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein denken, wenn eine staat- liche Stelle zu ihrem Vorteil trickst und Vorschriften willkürlich dehnt, wenn gleichzeitig öffentliche Behörden bereits bei Kleinigkeiten bei den BürgerInnen und Bürgern auf den Füßen stehen. Diese Aktion meine Damen und Herren, stellt für uns eine schwerwie- gende Missachtung staatlicher Sorgfaltspflicht dar.Verkehrsminister de Jager ist nun gefragt, Licht in das Dunkel dieser Affäre zu bringen. Die Grüne Landtagsfraktion erwartet, dass die Landesregierung ausführlich zu den von uns aufgeworfenen Fragen Stellung bezieht. *** 2