Wolfgang Kubicki: Handwerklicher Müll
FDP Landtagsfraktion Schleswig Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 344/2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Änderung des Landesverwaltungsgesetzes Landesverwaltungsgesetzes:Wolfgang Kubicki: Handwerklicher MüllIn seiner Rede zu TOP 4 (Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) sagte Änderung ) der Vorsitzende der FDP-Landtags Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Es gibt manche Anträge, die wären besser nicht gestellt worden. Dieser s Gesetzentwurf der SPD-Fraktion gehört zweifellos dazu. FraktionAlso: Was ist der Sinn des heutigen Antrages? Wollte uns unsere charmante as junge Kollegin noch einmal die Unfähigkeit des Ex Innenministers Dr. Stegner vor Ex-Innenministers Augen halten, die Verfassung zu achten? Oder wollte Sie nur den völligen Mangel juristischer Grundkenntnisse in der SPD Fraktion dokumentieren? nntnisse SPD-FraktionWie insbesondere dem Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner bekannt sein dürfte, ist er mit dem KFZ-Screening im März 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht Screening gescheitert. Es durfte seitdem nicht mehr angewandt werden und wurde auch nicht mehr angewandt. Das hatte ich übrigens vorausgesagt.Aber selbst, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht - wie gesagt - entschieden hätte, gäbe es heute kein KFZ Screening im Landespolizeirecht KFZ-Screening mehr. Die Vorschrift des § 184 Absatz 5 Landesverwaltungsgesetz wurde im Frühjahr 2007 bereits bei der Verabschiedung der Polizeirechtsnovelle als Modellversuch auf zwei Jahre befristet. Ein Blick ins Gesetz hätte der SPD eine unglaubliche Peinlichkeit erspart.Dass die Befristung dem heutigen Oppositionsführer und Fraktionsvorsitzenden heutigen der SPD bekannt sein muss, kann man in seinem Argumentationspapier zur Novellierung des Polizeirechts vom 20. Februar 2007 ausdrücklich nachlesen (S. 11).Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp http://www.fdp-sh.de/ 2 Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist sinnlos. Er kostet Arbeitszeit von Abgeordneten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Papier.Er ist auch handwerklicher Müll, da die SPD-Fraktion es bedauerlicherweise versäumt hat, die Verweisungsregelungen auf den dann gestrichenen § 184 Absatz 5 Landesverwaltungsgesetz ebenfalls zu streichen. Viel Aufwand - null Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger.Das ist Sozialdemokratie heute.In einem größer angelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeirechts hätte auch der vorliegende Antrag Sinn gemacht. Aber anscheinend wollen die Sozialdemokraten gar nicht über die Abschaffung der Rasterfahndung diskutieren. Sie wollen anscheinend nicht, dass die Verknüpfung zur Vorratsdatenspeicherung im Polizeirecht gestrichen wird.Anscheinend sitzen die Hardliner in der Sicherheitsgesetzgebung eher auf der linken Seite des Hauses.Die Regierungskoalition hat hingegen verabredet, das Polizeirecht in Gänze zu überprüfen und weil die Formulierungen im Koalitionsvertrag hierzu sehr gelungen sind, möchte ich sie auch kurz zitieren:"CDU und FDP werden bestehende Regelungen zur inneren Sicherheit und Ordnung auf ihre Erforderlichkeit hin überprüfen und dabei die aktuelle Verfassungsrechtsprechung berücksichtigen. Auf eigenständige Regelungen zu Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung wird verzichtet."Unser neuer Innenminister, Kollege Schlie, hat in seinen ersten Interviews dokumentiert, dass er diesen neuen freien Geist der Koalition voll mitträgt. So führte er in seinem Interview im SHZ vom 2. November 2009 zur Rasterfahndung Folgendes aus:"Die Sicherheitsbehörden haben dieses Instrument bisher einmal angewandt. Der Erfolg tendierte gegen Null. Ich will den Beratungen nicht vorgreifen, aber ich denke, dass diese Fahndungsmethode, mit der eben auch in Freiheitsrechte von Menschen eingegriffen wird, keinen Bestand haben wird."Herr Minister, Sie haben hierfür die volle Unterstützung meiner Fraktion.Der einzig sinnvolle Verfahrensvorschlag zum vorliegenden Gesetzentwurf ist, ihn im Ausschuss liegen zu lassen, bis die Koalition ihre Ergebnisse vorlegt und dann den Mantel des Schweigens und des Vergessens über die Innen- und Rechtspolitik der SPD auszubreiten.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/