Thomas Rother zu TOP 12: Volle rechtliche Gleichstellung, keine Diskriminierung "von Staats wegen"
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.12.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 12, Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften (Drucksachen 17/20 und 17/63)Thomas Rother:Volle rechtliche Gleichstellung, keine Diskriminierung „von Staats wegen“Es ist ja nicht immer alles gleich schlecht, auch wenn es sich um die Vereinbarungen der neuen mittelgroßen Koalition handelt. Unter dem Stichwort „Für einen leistungsfä- higen öffentlichen Dienst“ ist der Satz enthalten: Gleichgeschlechtliche Lebenspartner- schaften werden im öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt“ und an anderer Stelle heißt es, dass noch bestehende Diskriminierungen für gleichgeschlechtliche Lebens- gemeinschaften beseitigt werden sollen. Ich gratuliere der FDP, dass sie die hiesige CDU damit ein wenig vom konservativen Muff befreit hat und dass aus einem alten Gespenst hier ein neuer Geist wird.Auch für uns gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, Schwule und Lesben aus der Hinterbliebenen- und partnerschaftlichen Gesundheitsversorgung auszuschlie- ßen. Das gilt gleichermaßen für den öffentlichen Dienst wie für die kammerrechtlichen Regelungen. Wir werden dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen daher ger- ne zustimmen und können uns eine Ausschussberatung ersparen, weil wir uns ja mitt- lerweile in dieser Frage endlich alle einig sind und dieses Versäumnis beseitigen kön- nen.Bereits seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine rechtlich abgesicherte Lebenspartnerschaft eingehen. Das Gesetz hat die Akzep-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-tanz der lesbischen Bürgerinnen und der schwulen Bürger in der Gesellschaft spürbar erhöht. Rechtliche Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare wurden mitt- lerweile weitgehend abgebaut - auch mit unserem schleswig-holsteinischen Le- benspartnerschafts-Anpassungsgesetz aus dem Jahr 2004.Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner übernehmen zwar die gleichen Ver- pflichtungen wie Eheleute, haben aber nicht oder besser noch nicht in allen Berei- chen die gleichen Rechte. Daher ist zur Vermeidung von staatlicher Diskriminierung dieser Personengruppe die volle rechtliche Gleichstellung mit der Ehe geboten und das kann dann ruhig auch „Ehe“ genant werden, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist.Das erspart dann auch rechtsphilosophische Betrachtungen über den Artikel 6 des Grundgesetzes, der ja von Ehe spricht, und auch in diesem Punkt folgen wir dem An- trag der Grünen. Denn der bei uns geläufige blöde Begriff der „Homo-Ehe“ verspricht weit mehr als er hält.Die Gleichstellung ist schon durch die im Antrag genannte EU-Norm seit vielen Jahren von Rechts wegen geboten und Verwaltungsgerichtsurteile bestätigen das. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz ausdrücklich festgestellt, dass der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6, Absatz 1, Grundgesetz, den Gesetzgeber nicht hindert, für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.Die rechtlichen Unterschiede der Lebenspartnerschaft zur Ehe bestehen gegenwär- tig im Wesentlichen im Steuerrecht und zum Teil im Beamtenrecht. -3-Mit der Föderalismusreform, die die Länderkompetenzen im Besoldungs- und Versor- gungsrecht der Beamtinnen und Beamten erweitert hat, ist jetzt eine eigenständige Regelung für Schleswig-Holstein möglich. Und diese Möglichkeit sollten wir im Beam- tenrecht nutzen - ebenso wie im Recht der Kammern! Auch wenn wir damit die Ei- genständigkeit der Kammern berühren – sie hätten das selbst ja schon längst regeln können. Sie haben es immer noch nicht getan, also muss ein Gesetz her – ganz wie es die FDP-Fraktion noch zu Beginn dieses Jahres gefordert hatte.Bislang ist lediglich eine Gleichbehandlung beim Tarifpersonal des öffentlichen Dienstes im Bezug auf Einkommenszuschläge, Hinterbliebenen- und Krankenversor- gung gegeben. Unser Dienstrecht sollte künftig alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, übertragen, um diese langjährig bestehende Ungerech- tigkeit zu beseitigen. Andere Bundesländer wie die Hansestädte Bremen und Hamburg oder das Land Niedersachsen sind in dieser Frage schon vorangegangen.Die Kosten so einer Gleichstellung im versorgungsrechtlichen Bereich und beim Familienzuschlag werden sicherlich überschaubar bleiben – angesichts von rund 1.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Schleswig-Holstein wird die Anzahl betroffe- ner Beamtinnen und Beamter wohl lange Zeit im zweistelligen Bereich bleiben. Aber das darf bei dieser Entscheidung eigentlich auch keine Rolle spielen.Wer die gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen einfordert – und dar- über sind wir uns ja eigentlich einig – muss auch sicherstellen, dass es keine Diskrimi- nierung von Staats wegen gibt. Daher ist die volle rechtliche Gleichstellung mit der Ehe geboten. Mit dem Beschluss dieses Antrages kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher.